Mobilität & Pendeln
- Entfernungspauschale steigt: Ab dem 1. km 38 Cent (statt bisher 30 Cent für die ersten 20 km).
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos: Für Erstzulassungen bis 31.12.2030 gilt Steuerfreiheit bis Ende 2035.
- Elektro-Dienstwagen:
- Geldwerter Vorteil weiterhin nur 0,25 % des Listenpreises.
- Grenze steigt auf 100.000 € (ab 1.7.2025).
- Privates Laden von E-Dienstwagen:
- Pauschalen entfallen.
- Strom muss über separaten Zähler erfasst werden.
- Arbeitgeber können eine Strompreispauschale nutzen (2026–2030).
Arbeitgeber & Unternehmen
- Sonderabschreibungen für E-Dienstwagen:
- 75 % im Anschaffungsjahr, 10 % im Folgejahr (für Käufe 1.7.2025–31.12.2027).
- Betriebsveranstaltungen:
- 25%-Pauschalsteuer nur noch, wenn alle Mitarbeiter eingeladen sind.
- Kleine exklusive Events → 30 % Pauschalsteuer + Sozialabgaben.
Arbeitnehmer & Gewerkschaften
- Gewerkschaftsbeiträge:
- Ab 2026 zusätzlich zur Werbungskostenpauschale absetzbar.
- Bis zu 1 Mio. Arbeitnehmer müssen deshalb erstmals eine Steuererklärung abgeben.
Arbeiten im Ausland
- Doppelte Haushaltsführung:
- Neue Obergrenze: 2.000 € pro Monat (bisher unbegrenzt).
- Ausnahmen für verpflichtende Dienst-/Werkswohnungen.
Gastronomie
- Mehrwertsteuer auf Speisen:
- Ab 2026 wieder 7 % statt 19 %.
- Gilt auch für Hotels, Bäcker, Konditoren, Fleischer mit Imbiss.
Rente & Altersvorsorge
- Aktivrente ab 2026:
- Rentner dürfen bis 2.000 €/Monat steuerfrei hinzuverdienen.
- Nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
- Kritik: Selbständige, Freiberufler, Beamte ausgeschlossen.
- bAV-Kleinanwartschaften:
- Abfindungen künftig steuerfrei, erst spätere Rentenzahlung wird versteuert.
Ehrenamt & Spenden
- Ehrenamtspauschale: 960 € (statt 840 €).
- Übungsleiterpauschale: 3.300 € (statt 3.000 €).
- Parteispenden: Absetzbar bis 3.300 € (Ehepaare: 6.600 €).
Menschen mit Behinderung
- Automatischer Behinderten-Pauschbetrag:
- Finanzamt erhält den Grad der Behinderung direkt von der Behörde.
Sport
- Olympia-/Paralympics-Prämien:
- Ab 2026 steuerfrei, müssen aber angegeben werden.
Grundfreibetrag & Kindergeld
- Grundfreibetrag: 12.348 € (statt 12.096 €).
- Spitzensteuersatz: Greift ab 69.879 € (statt 68.481 €).
- Kinderfreibetrag: 6.828 € (+156 €).
- Kindergeld: 259 €/Monat (+4 €).