Steueränderungen ab 2026

Mobilität & Pendeln

  • Entfernungspauschale steigt: Ab dem 1. km 38 Cent (statt bisher 30 Cent für die ersten 20 km).
  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos: Für Erstzulassungen bis 31.12.2030 gilt Steuerfreiheit bis Ende 2035.
  • Elektro-Dienstwagen:
    • Geldwerter Vorteil weiterhin nur 0,25 % des Listenpreises.
    • Grenze steigt auf 100.000 € (ab 1.7.2025).
  • Privates Laden von E-Dienstwagen:
    • Pauschalen entfallen.
    • Strom muss über separaten Zähler erfasst werden.
    • Arbeitgeber können eine Strompreispauschale nutzen (2026–2030).

Arbeitgeber & Unternehmen

  • Sonderabschreibungen für E-Dienstwagen:
    • 75 % im Anschaffungsjahr, 10 % im Folgejahr (für Käufe 1.7.2025–31.12.2027).
  • Betriebsveranstaltungen:
    • 25%-Pauschalsteuer nur noch, wenn alle Mitarbeiter eingeladen sind.
    • Kleine exklusive Events → 30 % Pauschalsteuer + Sozialabgaben.

Arbeitnehmer & Gewerkschaften

  • Gewerkschaftsbeiträge:
    • Ab 2026 zusätzlich zur Werbungskostenpauschale absetzbar.
    • Bis zu 1 Mio. Arbeitnehmer müssen deshalb erstmals eine Steuererklärung abgeben.

Arbeiten im Ausland

  • Doppelte Haushaltsführung:
    • Neue Obergrenze: 2.000 € pro Monat (bisher unbegrenzt).
    • Ausnahmen für verpflichtende Dienst-/Werkswohnungen.

Gastronomie

  • Mehrwertsteuer auf Speisen:
    • Ab 2026 wieder 7 % statt 19 %.
    • Gilt auch für Hotels, Bäcker, Konditoren, Fleischer mit Imbiss.

Rente & Altersvorsorge

  • Aktivrente ab 2026:
    • Rentner dürfen bis 2.000 €/Monat steuerfrei hinzuverdienen.
    • Nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
    • Kritik: Selbständige, Freiberufler, Beamte ausgeschlossen.
  • bAV-Kleinanwartschaften:
    • Abfindungen künftig steuerfrei, erst spätere Rentenzahlung wird versteuert.

Ehrenamt & Spenden

  • Ehrenamtspauschale: 960 € (statt 840 €).
  • Übungsleiterpauschale: 3.300 € (statt 3.000 €).
  • Parteispenden: Absetzbar bis 3.300 € (Ehepaare: 6.600 €).

Menschen mit Behinderung

  • Automatischer Behinderten-Pauschbetrag:
    • Finanzamt erhält den Grad der Behinderung direkt von der Behörde.

Sport

  • Olympia-/Paralympics-Prämien:
    • Ab 2026 steuerfrei, müssen aber angegeben werden.

Grundfreibetrag & Kindergeld

  • Grundfreibetrag: 12.348 € (statt 12.096 €).
  • Spitzensteuersatz: Greift ab 69.879 € (statt 68.481 €).
  • Kinderfreibetrag: 6.828 € (+156 €).
  • Kindergeld: 259 €/Monat (+4 €).

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