Supre­me Court lässt Bau von Trumps White-House-Ball­saal vor­erst wei­ter­lau­fen

Der Bau des von US-Prä­si­dent Donald Trump geplan­ten Ball­saals am Wei­ßen Haus darf vor­erst fort­ge­setzt wer­den. Der Vor­sit­zen­de Rich­ter des Supre­me Court, John Roberts, setz­te eine unmit­tel­bar bevor­ste­hen­de gericht­li­che Anord­nung aus, die einen Bau­stopp vor­ge­se­hen hät­te. Damit kann die Regie­rung die Arbei­ten an dem rund 400 Mil­lio­nen Dol­lar teu­ren Pro­jekt zunächst wei­ter­füh­ren, wäh­rend der Obers­te Gerichts­hof über einen Eil­an­trag der Regie­rung ent­schei­det. Roberts äußer­te sich in sei­ner knap­pen Ent­schei­dung aller­dings nicht dazu, ob das Bau­vor­ha­ben grund­sätz­lich recht­mä­ßig ist. Zwei nied­ri­ge­re Gerich­te hat­ten zuvor Zwei­fel dar­an geäu­ßert und das Pro­jekt wegen der feh­len­den Zustim­mung des Kon­gres­ses für rechts­wid­rig gehal­ten.

Aus­gangs­punkt des Rechts­streits ist eine Kla­ge des Natio­nal Trust for His­to­ric Pre­ser­va­ti­on. Die Orga­ni­sa­ti­on argu­men­tiert, dass der Prä­si­dent nicht befugt sei, ein Bau­pro­jekt die­ser Grö­ßen­ord­nung am Wei­ßen Haus eigen­mäch­tig anzu­ord­nen. Die Regie­rung hält dage­gen und bestrei­tet unter ande­rem, dass die Orga­ni­sa­ti­on über­haupt kla­ge­be­fugt ist. Zugleich ver­wies Soli­ci­tor Gene­ral D. John Sau­er dar­auf, dass eine Unter­bre­chung der Bau­ar­bei­ten erheb­li­che Fol­gen haben kön­ne. Das Pro­jekt sei bereits zu rund 65 Pro­zent fer­tig­ge­stellt und schrei­te schnell vor­an. Nach Dar­stel­lung der Regie­rung spie­len dabei auch Sicher­heits­in­ter­es­sen eine zen­tra­le Rol­le.

Die Dimen­sio­nen des Pro­jekts gehen laut den Gerichts­un­ter­la­gen deut­lich über einen gewöhn­li­chen Ver­an­stal­tungs­saal hin­aus. Dem­nach arbei­ten rund 250 Per­so­nen bis zu 20 Stun­den täg­lich und an sie­ben Tagen pro Woche an dem Kom­plex. Die Kon­struk­ti­on aus Beton und Stahl reicht fünf Stock­wer­ke in die Tie­fe, ist etwa 70 Fuß hoch und umfasst fast 90.000 Qua­drat­fuß. Vor­ge­se­hen sei­en unter ande­rem Bom­ben­schutz­räu­me, moder­ne medi­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen, mili­tä­ri­sche Berei­che, spe­zi­el­le Belüf­tungs­sys­te­me, Scharf­schüt­zen­po­si­tio­nen und ein Droh­nen­port. Die ver­wen­de­ten Bau­ma­te­ria­li­en sol­len nach Anga­ben der Regie­rung so aus­ge­legt sein, dass sie auch schwe­ren Angrif­fen stand­hal­ten kön­nen.

Trump selbst beschreibt das Vor­ha­ben inzwi­schen nicht mehr nur als Ball­saal, son­dern als „Ball­room and Mili­ta­ry Com­plex“. Er argu­men­tiert, dass die Anla­ge einer­seits für gro­ße reprä­sen­ta­ti­ve Ver­an­stal­tun­gen benö­tigt wer­de und ande­rer­seits die Sicher­heit des Wei­ßen Hau­ses ver­bes­sern sol­le. Nach Dar­stel­lung des Prä­si­den­ten habe das Mili­tär die Gele­gen­heit genutzt, im Zuge des Baus zusätz­li­che Schutz- und Sicher­heits­struk­tu­ren zu inte­grie­ren.

Die Ent­schei­dung von John Roberts stellt des­halb kei­nen end­gül­ti­gen juris­ti­schen Sieg für Trump dar. Sie sorgt ledig­lich dafür, dass die Bau­ar­bei­ten wäh­rend der wei­te­ren Prü­fung des Falls nicht unter­bro­chen wer­den müs­sen. Ent­schei­dend wird nun sein, wie der Supre­me Court den Eil­an­trag der Regie­rung bewer­tet und ob die Rich­ter spä­ter auch die grund­sätz­li­che Fra­ge klä­ren, in wel­chem Umfang ein Prä­si­dent ohne aus­drück­li­che Zustim­mung des Kon­gres­ses umfang­rei­che bau­li­che Ver­än­de­run­gen am Wei­ßen Haus ver­an­las­sen darf.


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