USA, Däne­mark und Grön­land ste­hen vor weit­rei­chen­dem Sicher­heits­ab­kom­men

Die Ver­ei­nig­ten Staa­ten, Däne­mark und Grön­land haben sich auf die Grund­zü­ge eines neu­en Sicher­heits­ab­kom­mens ver­stän­digt, das die ame­ri­ka­ni­sche Mili­tär­prä­senz auf Grön­land dau­er­haft erwei­tern und die sicher­heits­po­li­ti­sche Zusam­men­ar­beit in der Ark­tis deut­lich ver­tie­fen soll. US-Prä­si­dent Donald Trump sprach von einer Ver­ein­ba­rung, die den Ver­ei­nig­ten Staa­ten lang­fris­tig weit­rei­chen­de Befug­nis­se in Sicher­heits­fra­gen ein­räu­men wer­de. Nach den bis­lang bekann­ten Ein­zel­hei­ten geht es jedoch nicht um eine Über­tra­gung der Sou­ve­rä­ni­tät über Grön­land an die USA, son­dern um eine Neu­ord­nung und Aus­wei­tung mili­tä­ri­scher und stra­te­gi­scher Rech­te auf der Insel.

Im Mit­tel­punkt des Abkom­mens steht eine dau­er­haf­te ame­ri­ka­ni­sche Prä­senz in einem Gebiet, das wegen sei­ner Lage zwi­schen Nord­ame­ri­ka, Euro­pa und dem Nord­pol seit Jahr­zehn­ten eine zen­tra­le Rol­le in der west­li­chen Ver­tei­di­gungs­pla­nung spielt. Die Ver­ei­nig­ten Staa­ten unter­hal­ten bereits die Pituf­fik Space Base im Nord­wes­ten Grön­lands, die unter ande­rem für Rake­ten­früh­war­nung, Welt­raum­über­wa­chung und die Ver­tei­di­gung Nord­ame­ri­kas von Bedeu­tung ist. Die neue Ver­ein­ba­rung soll die­se bestehen­de Zusam­men­ar­beit aus­bau­en und den USA zusätz­li­che Mög­lich­kei­ten für mili­tä­ri­sche Infra­struk­tur, Zugang, Über­flug­rech­te und Sta­tio­nie­run­gen ver­schaf­fen.

Ein wei­te­rer Bestand­teil betrifft die mili­tä­ri­sche und wirt­schaft­li­che Tätig­keit ande­rer Staa­ten auf Grön­land. Nach den bis­her ver­öf­fent­lich­ten Infor­ma­tio­nen sol­len ins­be­son­de­re mili­tä­ri­sche Stütz­punk­te von Staa­ten außer­halb der NATO sowie bestimm­te sicher­heits­re­le­van­te Inves­ti­tio­nen poten­zi­el­ler Geg­ner ver­hin­dert wer­den kön­nen. Damit rich­tet sich die Ver­ein­ba­rung auch gegen einen stär­ke­ren stra­te­gi­schen Ein­fluss Russ­lands und Chi­nas in der Ark­tis. Die Regi­on gewinnt durch neue Schiff­fahrts­we­ge, Roh­stoff­vor­kom­men und ihre Bedeu­tung für moder­ne Früh­warn- und Ver­tei­di­gungs­sys­te­me zuneh­mend an geo­po­li­ti­schem Gewicht.

Trumps Dar­stel­lung geht sprach­lich aller­dings wei­ter als die bis­he­ri­gen offi­zi­el­len Erklä­run­gen aus Däne­mark. Wäh­rend der US-Prä­si­dent von einer dau­er­haf­ten ame­ri­ka­ni­schen Kon­trol­le über die Sicher­heit Grön­lands spricht, betont die däni­sche Regie­rung aus­drück­lich, dass die Ver­ein­ba­rung die Sou­ve­rä­ni­tät und ter­ri­to­ria­le Inte­gri­tät des König­reichs Däne­mark sowie das Selbst­be­stim­mungs­recht der grön­län­di­schen Bevöl­ke­rung aner­kennt. Grön­land bleibt damit poli­tisch Teil des König­reichs Däne­mark und erhält kei­ne neue staats­recht­li­che Zuge­hö­rig­keit zu den Ver­ei­nig­ten Staa­ten.

Auch die grön­län­di­sche Regie­rung unter­stützt grund­sätz­lich die geplan­te Ver­ein­ba­rung. Regie­rungs­chef Jens-Fre­de­rik Niel­sen erklär­te, sie sol­le die Sicher­heit Grön­lands, Däne­marks, der Ver­ei­nig­ten Staa­ten und der west­li­chen Alli­anz stär­ken und zugleich die Inter­es­sen Grön­lands berück­sich­ti­gen. Damit unter­schei­det sich das nun ver­han­del­te Modell deut­lich von frü­he­ren Äuße­run­gen Trumps über einen mög­li­chen Erwerb oder eine Über­nah­me Grön­lands, die in Däne­mark und auf der Insel auf deut­li­che Ableh­nung gesto­ßen waren.

Rechts­kräf­tig ist die Ver­ein­ba­rung bis­lang noch nicht. Die Regie­run­gen Grön­lands, Däne­marks und der Ver­ei­nig­ten Staa­ten wol­len sie im Zusam­men­hang mit der Gene­ral­ver­samm­lung der Ver­ein­ten Natio­nen unter­zeich­nen. Anschlie­ßend sind die vor­ge­se­he­nen par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren erfor­der­lich, bevor das Abkom­men in Kraft tre­ten kann. Der genaue Ver­trags­text und damit auch die prä­zi­se Reich­wei­te ein­zel­ner ame­ri­ka­ni­scher Befug­nis­se sind bis­lang noch nicht voll­stän­dig öffent­lich bekannt.

Damit zeich­net sich eine erheb­li­che Ver­än­de­rung der sicher­heits­po­li­ti­schen Ord­nung in der Ark­tis ab, ohne dass sich die ter­ri­to­ria­le Zuge­hö­rig­keit Grön­lands ändert. Die Ver­ei­nig­ten Staa­ten wür­den ihre seit Jahr­zehn­ten bestehen­de mili­tä­ri­sche Rol­le auf der Insel lang­fris­tig fes­ti­gen und erwei­tern, wäh­rend Däne­mark und Grön­land ihre staat­li­che bezie­hungs­wei­se poli­ti­sche Zustän­dig­keit behal­ten. Wie weit die im Abkom­men vor­ge­se­he­nen ame­ri­ka­ni­schen Sicher­heits­rech­te tat­säch­lich rei­chen, wird sich end­gül­tig erst anhand des voll­stän­di­gen Ver­trags­tex­tes beur­tei­len las­sen.


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