Worum es geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Waffen‑, Waffenteile‑ und Munitionsverlusten bei:
- Bundespolizei
- Bundeskriminalamt (BKA)
- Bundestagspolizei
- Zollfahndungsdienst
Viele Details werden nicht öffentlich beantwortet, da sie als VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft sind.
1. Geheimhaltung wesentlicher Informationen
- Antworten zu den Fragen 1–8 und 13 werden nicht offen gegeben.
- Begründung: Rückschlüsse auf Einsatzbereitschaft und Logistik könnten die Sicherheit gefährden.
- Einstufung: VS-NfD gemäß Verschlusssachenanweisung.
2. Sicherung der Dienstwaffen
Bundespolizei
- Alle Waffen in Waffenschließfachanlagen oder Waffenkammern.
- Keine unterschiedlichen Verfahren je nach Waffentyp.
BKA
- Waffen in Verwahrgelassen auf gesichertem Gelände.
- Gruppenwaffen (Poolbewaffnung) ebenfalls dort.
- Keine unterschiedlichen Verfahren nach Modell/Kaliber.
Zollfahndungsdienst
- Persönlich zugewiesene Waffen in persönlichen Waffenschließfächern.
- Gruppenwaffen (z. B. Maschinenpistolen) in mehrfach gesicherten Waffenkammern.
- Einheitliche Verfahren unabhängig vom Waffentyp.
3. Bestandsprüfungen
- Bundespolizei: täglich Vollzähligkeit, jährlich Revisionen, zusätzliche Prüfungen möglich.
- BKA: jährliche Revisionen/Bestandsprüfungen.
- Zollfahndungsdienst: halbjährliche Revisionen, zusätzlich 8–10 Stichproben pro Jahr.
4. Dokumentation von Mitnahme & Rückgabe
- Bundespolizei: Unterschrift + elektronisches Nachweissystem.
- BKA: Verwaltungssystem FASA.
- Zollfahndungsdienst: nachvollziehbare Dokumentation (Form nicht näher spezifiziert).
5. Mitnahme von Dienstwaffen nach Hause
Bundespolizei
- Nur mit „Dienstlicher Erklärung“.
- Waffen müssen in Tresoren bestimmter Norm gesichert werden.
BKA
- Beamte dürfen dienstliche Faustfeuerwaffen grundsätzlich auch privat besitzen/führen.
- Ausnahmen: Alkohol, Medikamente, Veranstaltungen, Urlaub, Krankheit etc.
- Waffen müssen getrennt und verschlossen aufbewahrt werden.
Zollfahndungsdienst
- Nur in dienstlich begründeten Ausnahmefällen und mit Genehmigung.
6. Aufbewahrungskontrollen im privaten Bereich
- Bundespolizei: keine Statistik.
- BKA: keine Kontrollen.
- Zollfahndungsdienst: ca. 10 Stichproben pro Jahr.
7. Verluste privat verwahrter Waffen
- Bundespolizei: Verweis auf frühere Drucksache.
- BKA: keine Fälle.
- Zollfahndungsdienst: keine Fälle.
8. Maßnahmen bei Verlusten
- Rekonstruktion des Sachverhalts, Nachsuche, Befragungen.
- Ausschreibung zur Sachfahndung.
- Einschaltung der Landespolizei oder interne Ermittlungen.
9. Disziplinarverfahren (letzte 5 Jahre)
Bundespolizei
- 30 Verfahren
- 4 eingestellt
- 1 Verweis
- 12 Geldbußen
- 13 noch offen
BKA
- 3 Verfahren
- 2 Verweise
- 1 Einstellung ohne Maßnahme
Zollfahndungsdienst
- Keine Verfahren (unter Berücksichtigung des Verwertungsverbots nach BDG).
10. Straftaten mit verlorenen Dienstwaffen
- Keine Erkenntnisse bei allen drei Behörden.
Quelle: Bundestags-Drucksache 21/7633