Worum es insgesamt geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD zur Entwicklung krankheitsbedingter Fehlzeiten in Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und den obersten Bundesbehörden seit 2020. Das Dokument enthält Erläuterungen, Bewertungen, sowie umfangreiche Tabellen zu Fehltagen und Fehlzeitenanteilen.
Zentrale Aussagen der Bundesregierung
1. Entwicklung der Fehlzeiten seit 2020
- 2020–2021: Deutlicher Rückgang der Fehlzeiten (Pandemieeffekte: Homeoffice, Schutzmaßnahmen).
- 2022: Wiederanstieg auf Vorpandemie-Niveau.
- Seit 2023: Leichter Rückgang, etwa auf Niveau von 2015.
- Große Unterschiede zwischen Behörden aufgrund:
- Alters- und Personalstruktur
- Tätigkeitsprofilen (z. B. Vollzug, körperlich belastende Tätigkeiten)
- Gefährdungslagen
2. Datenlage & Einschränkungen
- Viele Daten stammen aus dem Gesundheitsförderungsbericht der Bundesverwaltung.
- 2025er Daten liegen noch nicht vor.
- Behördenspezifische Auswertungen nach Status- und Laufbahngruppen sind oft nicht verfügbar.
- Bei kleinen Gruppen (z. B. einfacher Dienst) werden Daten nicht veröffentlicht, um Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu verhindern.
3. Fehlzeiten 2024 – wichtigste Ergebnisse
Durchschnittliche krankheitsbedingte Fehltage (Ministerien & Geschäftsbereiche)
Spannweite: 11,65 bis 25,15 Tage je Beschäftigten.
Höchste Werte (2024):
- Bundesrat (BR): 25,15 Tage
- Bundestag (BT): 22,34 Tage
- BMFSFJ: 21,49 Tage
Niedrigste Werte (2024):
- Umweltministerium (BMUV): 7,37 Tage
- UKRat: 11,65 Tage
- BMWK: 12,13 Tage
Oberste Bundesbehörden (ohne Geschäftsbereiche)
Mittelwert: 15,20 Tage.
4. Unterschiede nach Statusgruppen (2024)
- Tarifbeschäftigte: 22,68 Tage
- Beamte/Richter: 20,13 Tage → Tarifbeschäftigte haben im Schnitt mehr Fehltage.
5. Unterschiede nach Laufbahngruppen (2024)
- Einfacher Dienst: 34,66 Tage (sehr hoch)
- Mittlerer Dienst: 25,45 Tage
- Gehobener Dienst: 17,63 Tage
- Höherer Dienst: 10,97 Tage → Je höher die Laufbahn, desto geringer die Fehlzeiten.
6. Maßnahmen zur Reduktion von Fehlzeiten
- Seit 2009: Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz etabliert.
- Maßnahmen sind behördenspezifisch, keine zentrale Übersicht.
- Wichtige Instrumente:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz
- Einfluss einzelner Maßnahmen auf Fehlzeiten nicht quantifizierbar.
7. Fehlzeitenanteile (2020–2024)
Das Dokument enthält umfangreiche Tabellen zu:
- Fehlzeitenanteilen in Prozent
- Aufgeschlüsselt nach:
- Behörde
- Statusgruppe
- Laufbahngruppe
- Jahr → Die Werte variieren stark zwischen Behörden und Gruppen.
Kurzfazit
Die Fehlzeiten in der Bundesverwaltung sind seit 2022 wieder hoch, aber leicht rückläufig. Große Unterschiede bestehen zwischen Behörden, Statusgruppen und Laufbahnen. Die Bundesregierung verweist auf strukturelle Faktoren und pandemiebedingte Effekte. Maßnahmen existieren, aber ihr konkreter Einfluss lässt sich nicht isoliert messen.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/7655