Wann soll­te man eine Aktie ver­kau­fen?

Der Ver­kauf einer Aktie ist oft schwie­ri­ger als der Kauf. Beim Kauf genügt eine über­zeu­gen­de Invest­ment­idee. Beim Ver­kauf wir­ken dage­gen Ein­stands­kurs, Gewin­ne, Ver­lus­te, Steu­ern und Emo­tio­nen gleich­zei­tig auf die Ent­schei­dung ein.

Eine belast­ba­re Ver­kaufs­ent­schei­dung soll­te des­halb nicht pri­mär vom bis­he­ri­gen Kurs­ver­lauf abhän­gen. Ent­schei­dend ist, ob die Aktie ab heu­te noch eine ange­mes­se­ne erwar­te­te Ren­di­te im Ver­hält­nis zu ihrem Risi­ko bie­tet.

1. Die Invest­ment­the­se ist gebro­chen

Der wich­tigs­te Ver­kaufs­grund ist eine dau­er­haft beschä­dig­te Invest­ment­the­se.

Eine Invest­ment­the­se beschreibt, war­um eine Aktie attrak­tiv sein soll. Sie soll­te mög­lichst bereits beim Kauf schrift­lich fest­ge­hal­ten wer­den. Dazu gehö­ren:

  • der zen­tra­le Kauf­grund,
  • die erwar­te­te ope­ra­ti­ve Ent­wick­lung,
  • die wich­tigs­ten Kenn­zah­len,
  • die wesent­li­chen Risi­ken,
  • kon­kre­te Bedin­gun­gen, unter denen die The­se als wider­legt gilt.

Eine The­se könn­te bei­spiels­wei­se lau­ten:

Das Unter­neh­men ist Markt­füh­rer in einem struk­tu­rell wach­sen­den Markt, stei­gert sei­nen Umsatz lang­fris­tig um min­des­tens 15 Pro­zent pro Jahr und ver­bes­sert gleich­zei­tig sei­ne ope­ra­ti­ve Mar­ge.

Die The­se wäre gefähr­det, wenn das Wachs­tum dau­er­haft deut­lich unter die Erwar­tung fällt, Markt­an­tei­le ver­lo­ren gehen oder die Mar­gen trotz Gegen­maß­nah­men sin­ken.

Ein Ver­kauf ist jedoch nicht auto­ma­tisch nach einem schwa­chen Quar­tal erfor­der­lich. Ent­schei­dend ist, ob die Abwei­chung vor­über­ge­hend oder struk­tu­rell ist.

2. Tem­po­rä­re und struk­tu­rel­le Pro­ble­me unter­schei­den

Nicht jedes ope­ra­ti­ve Pro­blem recht­fer­tigt einen Ver­kauf.

Eher tem­po­rär

  • ein ein­zel­nes schwa­ches Quar­tal,
  • kon­junk­tu­rel­le Belas­tun­gen der gesam­ten Bran­che,
  • vor­über­ge­hen­de Lie­fer­eng­päs­se,
  • Wäh­rungs- oder Roh­stoff­ef­fek­te,
  • ein­ma­li­ge Inves­ti­tio­nen oder Restruk­tu­rie­rungs­kos­ten,
  • kurz­fris­ti­ger Mar­gen­druck durch bewuss­tes Wachs­tum.

Eher struk­tu­rell

  • meh­re­re Quar­ta­le mit sin­ken­den Umsät­zen oder Mar­gen,
  • dau­er­haft ver­lo­re­ne Markt­an­tei­le,
  • schwä­che­re Ent­wick­lung als die wich­tigs­ten Wett­be­wer­ber,
  • sin­ken­de Nach­fra­ge nach dem Kern­pro­dukt,
  • tech­no­lo­gi­sche Dis­rup­ti­on,
  • wie­der­keh­ren­de angeb­li­che Ein­mal­ef­fek­te,
  • fort­ge­setz­te Pro­gno­se­sen­kun­gen ohne glaub­wür­di­ge Gegen­maß­nah­men,
  • stei­gen­de Ver­schul­dung bei schwa­chem Cash­flow.

Eine hilf­rei­che Fra­ge lau­tet:

Liegt das Pro­blem haupt­säch­lich im all­ge­mei­nen Markt­um­feld oder im Unter­neh­men selbst?

Exter­ne und zykli­sche Belas­tun­gen kön­nen sich nor­ma­li­sie­ren. Inter­ne Wett­be­werbs­pro­ble­me sind häu­fig schwe­rer zu behe­ben.

3. Ver­schlech­te­rung der Fun­da­men­tal­da­ten

Eine Aktie soll­te über­prüft wer­den, wenn sich meh­re­re zen­tra­le Fun­da­men­tal­da­ten nach­hal­tig ver­schlech­tern.

Beson­ders rele­vant sind:

  • sin­ken­de oder sta­gnie­ren­de Umsät­ze,
  • nach­las­sen­des orga­ni­sches Wachs­tum,
  • fal­len­de Brut­to- oder ope­ra­ti­ve Mar­gen,
  • schwa­cher frei­er Cash­flow,
  • stei­gen­de Net­to­ver­schul­dung,
  • sin­ken­de Kapi­tal­ren­di­ten,
  • zuneh­men­de Akti­en­ver­wäs­se­rung,
  • stei­gen­de For­de­run­gen bei sta­gnie­ren­dem Umsatz,
  • wie­der­holt ver­fehl­te Unter­neh­mens­pro­gno­sen,
  • Ver­lust wich­ti­ger Kun­den oder Ver­triebs­part­ner.

Kei­ne ein­zel­ne Kenn­zahl genügt in jedem Fall als Ver­kaufs­si­gnal. Ent­schei­dend ist das Gesamt­bild und die Fra­ge, ob die lang­fris­ti­ge Ertrags­kraft des Unter­neh­mens beein­träch­tigt wur­de.

4. Ver­lust des Wett­be­werbs­vor­teils

Bei vie­len Qua­li­täts­un­ter­neh­men beruht die Invest­ment­the­se auf einem dau­er­haf­ten Wett­be­werbs­vor­teil.

Mög­li­che Warn­si­gna­le sind:

  • sin­ken­de Markt­an­tei­le,
  • zuneh­men­der Preis­druck,
  • häu­fi­ge­re Rabat­te,
  • fal­len­de Kun­den­bin­dung,
  • stei­gen­de Kun­den­ab­wan­de­rung,
  • schwä­che­re Pro­duk­te als die Kon­kur­renz,
  • tech­no­lo­gi­sche Rück­stän­de,
  • neue Wett­be­wer­ber mit bes­se­ren Kos­ten­struk­tu­ren,
  • Ver­lust regu­la­to­ri­scher oder struk­tu­rel­ler Vor­tei­le.

Beson­ders kri­tisch ist es, wenn Wett­be­wer­ber wach­sen, wäh­rend das eige­ne Unter­neh­men sta­gniert. Dann liegt das Pro­blem wahr­schein­lich nicht nur am Markt­um­feld.

5. Zwei­fel an Manage­ment und Kapi­tal­al­lo­ka­ti­on

Auch eine Ver­schlech­te­rung der Unter­neh­mens­füh­rung kann einen Ver­kauf recht­fer­ti­gen.

Zu prü­fen sind ins­be­son­de­re:

  • häu­fig wech­seln­de stra­te­gi­sche Zie­le,
  • wider­sprüch­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on,
  • wie­der­hol­te Pro­gno­se­feh­ler,
  • teu­re und erfolg­lo­se Über­nah­men,
  • Kapi­tal­erhö­hun­gen ohne über­zeu­gen­de Ver­wen­dung,
  • unan­ge­mes­se­ne akti­en­ba­sier­te Ver­gü­tung,
  • hohe Schul­den­auf­nah­me für Akti­en­rück­käu­fe oder Divi­den­den,
  • plötz­li­che Abgän­ge wich­ti­ger Füh­rungs­kräf­te,
  • man­geln­de Trans­pa­renz.

Ein CFO-Abgang oder ein Insi­der­ver­kauf ist allein noch kein aus­rei­chen­der Ver­kaufs­grund. Sol­che Ereig­nis­se soll­ten im Kon­text betrach­tet wer­den. Füh­rungs­kräf­te kön­nen aus pri­va­ten, steu­er­li­chen oder diver­si­fi­ka­ti­ons­be­ding­ten Grün­den ver­kau­fen.

Aus­sa­ge­kräf­ti­ger wird das Signal, wenn meh­re­re Füh­rungs­kräf­te unge­wöhn­lich gro­ße Posi­tio­nen ver­kau­fen und gleich­zei­tig ope­ra­ti­ve oder bilan­zi­el­le Pro­ble­me auf­tre­ten.

6. Bilanz- und Finan­zie­rungs­ri­si­ken

Ein gutes Geschäft kann durch eine schwa­che Bilanz zu einem schlech­ten Invest­ment wer­den.

Warn­si­gna­le sind:

  • stark stei­gen­de Net­to­ver­schul­dung,
  • sin­ken­de Zins­de­ckung,
  • hohe kurz­fris­ti­ge Refi­nan­zie­rungs­be­dürf­nis­se,
  • nega­ti­ve freie Cash­flows über län­ge­re Zeit,
  • Abhän­gig­keit von Kapi­tal­erhö­hun­gen,
  • pro­ble­ma­ti­sche Pen­si­ons- oder Lea­sing­ver­pflich­tun­gen,
  • Covenants, die bald ver­letzt wer­den könn­ten.

Beson­ders gefähr­lich wird eine hohe Ver­schul­dung, wenn gleich­zei­tig Gewin­ne und Cash­flows sin­ken. Das Unter­neh­men ver­liert dann finan­zi­el­len Hand­lungs­spiel­raum und muss mög­li­cher­wei­se Ver­mö­gens­wer­te ver­kau­fen, Divi­den­den kür­zen oder neue Akti­en aus­ge­ben.

7. Über­be­wer­tung

Auch ein gutes Unter­neh­men kann zu teu­er sein.

Eine Aktie ist nicht allein des­halb über­be­wer­tet, weil ihr Kurs-Gewinn-Ver­hält­nis hoch ist. Die Bewer­tung muss unter ande­rem im Ver­hält­nis zu fol­gen­den Fak­to­ren betrach­tet wer­den:

  • lang­fris­ti­ges Umsatz- und Gewinn­wachs­tum,
  • Mar­gen­qua­li­tät,
  • Kapi­tal­in­ten­si­tät,
  • frei­er Cash­flow,
  • Wett­be­werbs­vor­tei­le,
  • Bilanz­qua­li­tät,
  • Ver­wäs­se­rung,
  • Zins­ni­veau,
  • Zyklik,
  • Dau­er des erwar­te­ten Wachs­tums.

Statt einer ein­zel­nen Kenn­zahl soll­te ein rea­lis­ti­scher Wert­kor­ri­dor ver­wen­det wer­den. Sinn­voll sind meh­re­re Sze­na­ri­en:

  • pes­si­mis­ti­sches Sze­na­rio,
  • Basis­sze­na­rio,
  • opti­mis­ti­sches Sze­na­rio.

Liegt der Markt­preis deut­lich über einem ver­nünf­ti­gen Wert­kor­ri­dor und setzt er sehr opti­mis­ti­sche Annah­men vor­aus, kann ein Teil­ver­kauf oder voll­stän­di­ger Ver­kauf sinn­voll sein.

Über­be­wer­tung allein ist jedoch nicht immer ein zwin­gen­der Ver­kaufs­grund. Qua­li­täts­un­ter­neh­men kön­nen lan­ge teu­er blei­ben. Je höher die Bewer­tung, des­to gerin­ger ist aber gewöhn­lich die Sicher­heits­mar­ge und des­to emp­find­li­cher reagiert die Aktie auf Ent­täu­schun­gen.

8. Bes­se­re Anla­ge­al­ter­na­ti­ven

Kapi­tal hat Oppor­tu­ni­täts­kos­ten.

Eine bestehen­de Posi­ti­on soll­te regel­mä­ßig mit ver­füg­ba­ren Alter­na­ti­ven ver­gli­chen wer­den. Die rele­van­te Fra­ge lau­tet nicht nur:

Wür­de ich die­se Aktie heu­te erneut kau­fen?

Prä­zi­ser ist:

Wür­de ich die­se Aktie heu­te in die­ser Posi­ti­ons­grö­ße wei­ter­hin hal­ten, wenn ich Steu­ern, Kos­ten, Risi­ko und ande­re Anla­ge­mög­lich­kei­ten berück­sich­ti­ge?

Ein Wech­sel ist nur sinn­voll, wenn die Alter­na­ti­ve nach Abzug von Steu­ern, Gebüh­ren und zusätz­li­chen Risi­ken deut­lich attrak­ti­ver erscheint.

Ein bloß gering­fü­gi­ger Vor­teil recht­fer­tigt häu­fig kei­nen Ver­kauf.

9. Zu gro­ßes Klum­pen­ri­si­ko

Eine Aktie kann sich fun­da­men­tal wei­ter­hin gut ent­wi­ckeln und trotz­dem zu groß für das Port­fo­lio wer­den.

Steigt eine ein­zel­ne Posi­ti­on stark, kann sie einen über­pro­por­tio­na­len Anteil am Gesamt­ver­mö­gen ein­neh­men. Dadurch wird die Ver­mö­gens­ent­wick­lung zuneh­mend von einem ein­zi­gen Unter­neh­men abhän­gig.

Ein Teil­ver­kauf kann sinn­voll sein, wenn:

  • die Posi­ti­on deut­lich grö­ßer gewor­den ist als ursprüng­lich geplant,
  • meh­re­re Depot­po­si­tio­nen dem­sel­ben Sek­tor ange­hö­ren,
  • das Ein­kom­men oder die beruf­li­che Zukunft eben­falls vom Unter­neh­men abhängt,
  • ein Aus­fall der Posi­ti­on die finan­zi­el­le Pla­nung erheb­lich gefähr­den wür­de.

Es gibt kei­ne uni­ver­sel­le Gren­ze, ab der eine Posi­ti­on zwin­gend ver­kauft wer­den muss. Die ange­mes­se­ne Posi­ti­ons­grö­ße hängt von Risi­ko­trag­fä­hig­keit, Ver­mö­gens­struk­tur, Anla­ge­ho­ri­zont und Diver­si­fi­ka­ti­on ab.

10. Per­sön­li­cher Liqui­di­täts­be­darf

Eine Aktie darf auch aus per­sön­li­chen Grün­den ver­kauft wer­den.

Bei­spie­le sind:

  • Immo­bi­li­en­kauf,
  • Aus­bil­dungs­kos­ten,
  • Ruhe­stand,
  • grö­ße­re geplan­te Anschaf­fun­gen,
  • Auf­bau einer Liqui­di­täts­re­ser­ve,
  • Ver­rin­ge­rung des Gesamt­ri­si­kos.

Plan­ba­re Aus­ga­ben soll­ten mög­lichst nicht erst unmit­tel­bar vor dem benö­tig­ten Ter­min durch einen Akti­en­ver­kauf finan­ziert wer­den. Bes­ser ist es, das erfor­der­li­che Kapi­tal recht­zei­tig schritt­wei­se in weni­ger vola­ti­le Anla­gen oder liqui­de Mit­tel umzu­schich­ten.

11. Divi­den­den­ak­ti­en

Bei einer Divi­den­denstra­te­gie ist nicht jede Kür­zung auto­ma­tisch ein Ver­kaufs­grund.

Wich­ti­ger ist, war­um die Divi­den­de gekürzt wur­de.

Kri­tisch sind:

  • Divi­den­den­zah­lun­gen trotz dau­er­haft unzu­rei­chen­dem Cash­flow,
  • stei­gen­de Ver­schul­dung zur Finan­zie­rung der Aus­schüt­tung,
  • lang­fris­tig zu hohe Aus­schüt­tungs­quo­ten,
  • sin­ken­de Gewin­ne ohne rea­lis­ti­schen Tur­n­around,
  • wie­der­hol­te Kapi­tal­erhö­hun­gen trotz hoher Divi­den­de.

Eine Kür­zung kann dage­gen sinn­voll sein, wenn sie die Bilanz sta­bi­li­siert oder wirt­schaft­lich attrak­ti­ve Inves­ti­tio­nen ermög­licht.

Für die Beur­tei­lung soll­ten nicht nur der aus­ge­wie­se­ne Gewinn, son­dern auch frei­er Cash­flow, Inves­ti­ti­ons­be­darf, Ver­schul­dung und Zins­last betrach­tet wer­den.

12. Tur­n­around-Akti­en

Bei Tur­n­around-Invest­ments muss bereits beim Kauf fest­ge­legt wer­den:

  • wel­che Maß­nah­men erwar­tet wer­den,
  • wel­che Kenn­zah­len sich ver­bes­sern sol­len,
  • in wel­chem Zeit­raum Fort­schrit­te sicht­bar sein müs­sen,
  • wie viel zusätz­li­ches Kapi­tal benö­tigt wer­den darf.

Ein Ver­kauf soll­te erwo­gen wer­den, wenn:

  • Restruk­tu­rie­run­gen wie­der­holt ver­län­gert wer­den,
  • ope­ra­ti­ve Zie­le nicht erreicht wer­den,
  • Schul­den wei­ter stei­gen,
  • stän­dig neue Kapi­tal­erhö­hun­gen not­wen­dig sind,
  • das Manage­ment die Stra­te­gie regel­mä­ßig ändert,
  • nach ange­mes­se­ner Zeit kei­ne mess­ba­ren Fort­schrit­te erkenn­bar sind.

Der pas­sen­de Zeit­raum hängt vom Geschäfts­mo­dell ab. Eine star­re Regel von zwei oder drei Jah­ren ist nicht in jedem Fall sinn­voll.

13. Value-Akti­en und Value Traps

Eine nied­ri­ge Bewer­tung ist kein aus­rei­chen­der Kauf­grund und kein Schutz vor wei­te­ren Ver­lus­ten.

Eine soge­nann­te Value Trap liegt vor, wenn eine Aktie güns­tig erscheint, weil das zugrun­de lie­gen­de Geschäft dau­er­haft an Wert ver­liert.

Warn­si­gna­le sind:

  • struk­tu­rell sin­ken­de Gewin­ne,
  • ver­al­te­te Pro­duk­te,
  • dau­er­haft schrump­fen­de Märk­te,
  • hohe not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen,
  • schwa­cher Cash­flow trotz buch­hal­te­ri­scher Gewin­ne,
  • stei­gen­de Schul­den,
  • dau­er­haf­te Ver­wäs­se­rung,
  • feh­len­de Kata­ly­sa­to­ren für eine Neu­be­wer­tung.

Bei Value-Invest­ments soll­te regel­mä­ßig geprüft wer­den, ob der geschätz­te inne­re Wert noch besteht oder wei­ter sinkt.

14. Berei­nig­te Kenn­zah­len rich­tig ein­ord­nen

Berei­nig­te Kenn­zah­len wie „Adjus­ted EBITDA“ sind nicht grund­sätz­lich pro­ble­ma­tisch. Sie kön­nen hel­fen, ein­ma­li­ge Effek­te von der lau­fen­den Geschäfts­ent­wick­lung zu tren­nen.

Miss­trau­en ist jedoch ange­bracht, wenn:

  • jedes Jahr hohe angeb­li­che Ein­mal­ef­fek­te auf­tre­ten,
  • akti­en­ba­sier­te Ver­gü­tung sys­te­ma­tisch aus­ge­blen­det wird,
  • Restruk­tu­rie­rungs­kos­ten dau­er­haft anfal­len,
  • Akqui­si­ti­ons­kos­ten zum nor­ma­len Geschäfts­mo­dell gehö­ren,
  • der berei­nig­te Gewinn steigt, wäh­rend Cash­flow und aus­ge­wie­se­ner Gewinn sta­gnie­ren,
  • das Manage­ment stän­dig neue Kenn­zah­len ein­führt.

Berei­nig­te Zah­len soll­ten immer mit den offi­zi­el­len Rech­nungs­le­gungs­zah­len und dem Cash­flow abge­gli­chen wer­den.

15. Stop-Loss-Orders

Stop-Loss-Orders kön­nen für bestimm­te Han­dels­stra­te­gien nütz­lich sein, sind aber kein uni­ver­sel­les Instru­ment für lang­fris­ti­ge Anle­ger.

Nach­tei­le sind:

  • nor­ma­le Vola­ti­li­tät kann einen Ver­kauf aus­lö­sen,
  • bei Kurs­lü­cken kann die Aus­füh­rung deut­lich unter dem Stop-Kurs erfol­gen,
  • vola­ti­le Akti­en benö­ti­gen ande­re Abstän­de als defen­si­ve Akti­en,
  • ein mecha­ni­scher Stop berück­sich­tigt kei­ne Fun­da­men­tal­da­ten.

Ein pau­scha­ler Abstand von 15 oder 20 Pro­zent ist des­halb nicht für alle Akti­en geeig­net.

Lang­fris­ti­ge Anle­ger kön­nen ihr Risi­ko häu­fig bes­ser über Posi­ti­ons­grö­ßen, Diver­si­fi­ka­ti­on und fun­da­men­ta­le Ver­kaufs­kri­te­ri­en steu­ern.

16. Teil­ver­käu­fe

Ein Teil­ver­kauf kann sinn­voll sein, wenn:

  • eine Posi­ti­on zu groß gewor­den ist,
  • die Bewer­tung sehr ambi­tio­niert ist,
  • Unsi­cher­heit gestie­gen ist,
  • ein Teil des Kapi­tals benö­tigt wird,
  • das Chan­cen-Risi­ko-Ver­hält­nis weni­ger attrak­tiv gewor­den ist.

Die Begrün­dung soll­te jedoch nicht lau­ten, man neh­me ledig­lich den ursprüng­li­chen Ein­satz her­aus und inves­tie­re anschlie­ßend „nur noch mit Gewinn“.

Der ver­blei­ben­de Betrag ist rea­les Ver­mö­gen und trägt wei­ter­hin das vol­le Kurs­ri­si­ko. Ein Teil­ver­kauf soll­te des­halb auf Bewer­tung, Risi­ko und Port­fo­lio­al­lo­ka­ti­on beru­hen, nicht auf der Unter­schei­dung zwi­schen Ein­satz und Gewinn.

17. Der Ein­stands­kurs ist kein Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um

Der ursprüng­li­che Kauf­preis ist für die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung des Unter­neh­mens irrele­vant.

Die Aktie weiß nicht, wel­chen Preis ein Anle­ger bezahlt hat. Ein Ver­lust wird nicht dadurch wahr­schein­li­cher aus­ge­gli­chen, dass man wei­ter war­tet. Umge­kehrt ist ein Gewinn kein auto­ma­ti­scher Ver­kaufs­grund.

Die rele­van­te Fra­ge lau­tet:

Wel­che Ren­di­te und wel­ches Risi­ko sind ab dem heu­ti­gen Kurs zu erwar­ten?

Steu­ern kön­nen einen Ver­kauf beein­flus­sen, ändern aber nicht die fun­da­men­ta­le Attrak­ti­vi­tät der Aktie. Sie soll­ten als zusätz­li­cher wirt­schaft­li­cher Fak­tor berück­sich­tigt wer­den.

18. Regel­mä­ßi­ger The­sen-Check

Eine Invest­ment­the­se soll­te min­des­tens nach jedem Geschäfts­be­richt oder Quar­tals­be­richt über­prüft wer­den.

Ein mög­li­cher Ablauf:

  1. Ursprüng­li­che Invest­ment­the­se lesen.
  2. Erwar­te­te und tat­säch­li­che Kenn­zah­len ver­glei­chen.
  3. Ursa­chen von Abwei­chun­gen unter­su­chen.
  4. Ent­wick­lung der wich­tigs­ten Wett­be­wer­ber prü­fen.
  5. Bilanz, Cash­flow und Kapi­tal­al­lo­ka­ti­on bewer­ten.
  6. Bewer­tung neu berech­nen.
  7. Posi­ti­ons­grö­ße im Gesamt­port­fo­lio über­prü­fen.
  8. Ent­schei­dung doku­men­tie­ren: hal­ten, redu­zie­ren oder ver­kau­fen.

Dabei soll­te nicht nur nach bestä­ti­gen­den Infor­ma­tio­nen gesucht wer­den. Anle­ger soll­ten bewusst Gegen­ar­gu­men­te, kri­ti­sche Ana­ly­sen und die Sicht­wei­se von Wett­be­wer­bern oder Leer­ver­käu­fern prü­fen.

19. Prak­ti­sche Ver­kaufs­ent­schei­dung

Eine Aktie soll­te ver­kauft oder redu­ziert wer­den, wenn min­des­tens einer der fol­gen­den Punk­te wesent­lich erfüllt ist:

  1. Die ursprüng­li­che Invest­ment­the­se ist struk­tu­rell gebro­chen.
  2. Die lang­fris­ti­ge Ertrags­kraft hat sich deut­lich ver­schlech­tert.
  3. Ein Wett­be­werbs­vor­teil geht ver­lo­ren.
  4. Bilanz- oder Finan­zie­rungs­ri­si­ken sind erheb­lich gestie­gen.
  5. Das Manage­ment zer­stört wie­der­holt Kapi­tal oder ver­liert an Glaub­wür­dig­keit.
  6. Der Markt­preis liegt deut­lich über einem ver­nünf­ti­gen Wert­kor­ri­dor.
  7. Die Posi­ti­on ver­ur­sacht ein unan­ge­mes­se­nes Klum­pen­ri­si­ko.
  8. Eine deut­lich bes­se­re Alter­na­ti­ve besteht, auch nach Steu­ern und Kos­ten.
  9. Der per­sön­li­che Anla­ge­ho­ri­zont oder Liqui­di­täts­be­darf hat sich ver­än­dert.

Nicht ver­kauft wer­den soll­te allein des­halb, weil:

  • der Kurs kurz­fris­tig fällt,
  • die Aktie unter dem Ein­stands­kurs liegt,
  • ein bestimm­tes Kurs­ziel erreicht wur­de,
  • ande­re Anle­ger pes­si­mis­tisch sind,
  • ein ein­zel­nes Quar­tal schwach aus­fällt,
  • ein hoher Buch­ge­winn ent­stan­den ist.

Fazit

Eine Ver­kaufs­ent­schei­dung soll­te auf der Zukunft beru­hen, nicht auf der Ver­gan­gen­heit.

Der Kurs­ver­lauf, der Ein­stands­preis und der bis­he­ri­ge Gewinn oder Ver­lust sind für sich genom­men kei­ne aus­rei­chen­den Grün­de. Ent­schei­dend sind die erwar­te­te Geschäfts­ent­wick­lung, die Bewer­tung, das Risi­ko, die Bilanz­qua­li­tät und die Rol­le der Posi­ti­on im Gesamt­port­fo­lio.

Die zen­tra­le Fra­ge lau­tet:

Wür­de ich die­se Aktie zum heu­ti­gen Kurs und in der heu­ti­gen Posi­ti­ons­grö­ße wei­ter­hin hal­ten, wenn ich alle aktu­el­len Infor­ma­tio­nen, Risi­ken, Steu­ern, Kos­ten und Alter­na­ti­ven berück­sich­ti­ge?

Ist die Ant­wort klar ja, kann die Aktie gehal­ten wer­den. Ist sie klar nein, soll­te sie redu­ziert oder ver­kauft wer­den. Ist die Ant­wort unsi­cher, müs­sen zuerst die offe­nen Annah­men und Risi­ken sys­te­ma­tisch über­prüft wer­den.


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Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie vor jeder Anlageentscheidung einen unabhängigen Finanzberater