15 % weniger Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen im Jahr 2025
Entwicklung der Asylbewerberleistungen 2025
- 390.000 Personen bezogen Ende 2025 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Das entspricht einem Rückgang um 15 % bzw. 71.400 Personen gegenüber Ende 2024
Herkunftsländer
- Syrien ist das häufigste Herkunftsland (17 %, 64.600 Personen)
- Weitere wichtige Herkunftsländer: Türkei (15 %), Afghanistan (10 %), Irak (7 %)
- 5 % der Leistungsberechtigten stammen aus der Ukraine
Soziodemografische Struktur
- 61 % männlich, 39 % weiblich
- 31 % minderjährig, 62 % zwischen 18 und 49 Jahren, 7 % ab 50 Jahren
- Herkunftsregionen: 48 % Asien, 30 % Europa, 17 % Afrika
Regelleistungen vs. besondere Leistungen
- Regelleistungen decken den notwendigen persönlichen Bedarf (Ernährung, Unterkunft, Kleidung) nach § 3 AsylbLG sowie bestimmte Leistungen nach SGB XII und SGB IX
- Besondere Leistungen werden u. a. bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Arbeitsgelegenheiten oder speziellen Bedarfslagen gewährt (§§ 4–6 AsylbLG)
Besondere Leistungen 2025
- 214.800 Personen erhielten Ende 2025 besondere Leistungen – ebenfalls 15 % weniger als 2024
- Darunter 10.000 Personen, die keine Regelleistungen, sondern ausschließlich besondere Leistungen bezogen
Sonderregelung für Geflüchtete aus der Ukraine
- Seit August 2022 wechseln Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG vom AsylbLG ins SGB II/SGB XII (Bürgergeld/Sozialhilfe)
- Neu ankommende Personen aus der Ukraine erhalten AsylbLG-Leistungen nur bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Zuordnung zum SGB II/XII
Quelle: destatis