Die Bundesregierung will Steuer- und Finanzkriminalität deutlich konsequenter verfolgen. Der Aktionsplan des Bundesfinanz- und Bundesjustizministeriums setzt vor allem auf bessere Zusammenarbeit der Behörden, datenbasierte Ermittlungen, höhere Strafen und stärkere Vermögensabschöpfung.
Kernmaßnahmen sind:
- Neues gemeinsames Zentrum beim Zoll: Steuerfahndung der Länder und Finanzermittler des Bundes sollen große Verfahren koordinieren und Erkenntnisse zentral austauschen.
- Zentrales Datenanalysezentrum: Steuerdaten sollen behördenübergreifend zusammengeführt und mithilfe von KI auf Betrugsmuster untersucht werden.
- Mehr digitale Kontrolle: Geplant sind ein Umsatzsteuermeldesystem, eine Registrierkassenpflicht, längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von bis zu 15 Jahren sowie Spiegelserver in Deutschland für steuerlich relevante Unternehmensdaten.
- Schärfere Strafen: Für besonders schwere organisierte Steuerkriminalität soll der Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre steigen. Bestimmte schwere Steuerstraftaten sollen als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe gelten.
- Stärkere Vermögensabschöpfung: Vermögen zweifelhafter Herkunft soll leichter ermittelt und sichergestellt werden.
- Mehr Druck auf Unternehmen: Bußgelder gegen juristische Personen sollen erhöht, Whistleblower besser geschützt und schwere Unternehmensverstöße öffentlich gemacht werden.
- Reform der Selbstanzeige: Die strafbefreiende Selbstanzeige soll in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden.
- Risikoorientierte Betriebsprüfungen: Kontrollen sollen sich stärker auf verdächtige Fälle konzentrieren; regelkonforme Unternehmen sollen dadurch entlastet werden.
- Internationale Zusammenarbeit: Die Europäische Staatsanwaltschaft und grenzüberschreitende Ermittlungen sollen gestärkt werden.
- Mehr Personal und Kompetenzen: Der Zoll soll unter anderem durch rund 1.500 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten verstärkt werden.
Die politische Leitidee lautet: Das Entdeckungsrisiko soll steigen, Steuerkriminalität soll sich finanziell und strafrechtlich nicht mehr lohnen, und ehrliche Steuerzahler sowie regelkonforme Unternehmen sollen besser geschützt werden.
Aus der Pressekonferenz: Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität mit Klingbeil und Hubig | 16.07.26
Die Pressekonferenz enthält mehrere zusätzliche, teils konkretere Nachrichten, die in der Pressemitteilung nur verkürzt oder gar nicht genannt werden:
Neue konkrete Angaben aus der Pressekonferenz
Mindestens eine Milliarde Euro Mehreinnahmen:
Für den Bundeshaushalt 2027 wurde als Ziel angesetzt, durch die Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität sowie durch Änderungen bei der Kryptobesteuerung mindestens eine Milliarde Euro zusätzlich einzunehmen. Klingbeil hielt darüber hinaus höhere Erträge für möglich, konnte sie aber mangels verlässlicher Steuerlückenschätzung nicht beziffern.
Erste Gesetze sollen bereits im August ins Kabinett:
Das angekündigte Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz soll nach Aussage Klingbeils im August 2026 vom Kabinett behandelt werden. Der gesamte Aktionsplan wird jedoch nicht mit einem einzigen Gesetz umgesetzt; ein konkretes Abschlussdatum wurde nicht genannt.
Registrierkassenpflicht offenbar ab 2028:
In der Fragerunde erklärte Klingbeil, die Pflicht solle für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz gelten. Gleichzeitig soll ein verpflichtender digitaler Beleg eingeführt werden. Bemerkenswert ist, dass im Koalitionsvertrag ursprünglich der 1. Januar 2027 genannt wurde; in der Pressekonferenz war nun von 2028 die Rede. Der bisher öffentlich bekannte Koalitionsstand sah tatsächlich eine Registrierkassenpflicht ab 2027 vor.
Unternehmensgeldbußen sollen vervierfacht werden:
Bei vorsätzlichen Straftaten von Leitungspersonen soll der mögliche Bußgeldrahmen von 10 auf 40 Millionen Euro, bei fahrlässigen Taten von 5 auf 20 Millionen Euro steigen. Nach Angaben Hubigs liegt hierzu bereits ein Gesetzentwurf vor.
Vermögen soll bis zu 180 Tage vorläufig gesichert werden können:
Der Zoll soll verdächtige Vermögensgegenstände anhand von Grundbüchern, Fahrzeug- und Transparenzregistern sowie weiteren Auskünften ermitteln und zunächst für bis zu 180 Tage beschlagnahmen können. Die Betroffenen sollen dann die legale Herkunft plausibel machen müssen. Dies betrifft die geplante administrative Vermögensabschöpfung.
Kryptobesteuerung wird separat vorbereitet:
Das Finanzministerium arbeitet an einer gesetzlichen Änderung der Besteuerung von Kryptogewinnen. Klingbeil deutete an, dass die bisherige Steuerfreiheit nach Ablauf bestimmter Haltefristen überprüft beziehungsweise abgeschafft werden könnte, legte sich aber noch nicht auf den konkreten Gesetzentwurf fest. Außerdem sollen Zoll und Financial Intelligence Unit Krypto- und Blockchain-Analysesoftware erhalten.
Öffentliches Unternehmensregister:
Veröffentlicht werden sollen nur Unternehmen, die wegen schwerer Steuerverstöße sanktioniert wurden – keine Namen natürlicher Personen. Ein Ausschluss solcher Unternehmen von öffentlichen Aufträgen wurde als mögliche spätere Konsequenz bezeichnet, ist aber noch nicht Bestandteil des beschlossenen Plans.
Keine belastbare Folgenabschätzung zur Abschaffung der Selbstanzeige:
Hubig räumte ein, dass es unterschiedliche Einschätzungen dazu gibt, ob die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige zu weniger aufgedeckten Fällen und geringeren Nachzahlungen führen könnte. Die Regierung priorisiert hier ausdrücklich das Schuldprinzip, die Abschreckung und den Gerechtigkeitsgedanken.
Aktueller Nachrichtenstand
Die bisherige Berichterstattung konzentriert sich hauptsächlich auf die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, die geplante Kryptobesteuerung, den verstärkten Datenaustausch und das Einnahmeziel von einer Milliarde Euro.
Größere Reaktionen von Wirtschaftsverbänden, Steuergewerkschaften, Opposition oder Datenschutzorganisationen sind in den unmittelbar verfügbaren aktuellen Berichten noch kaum dokumentiert. Die politisch konfliktträchtigsten Punkte dürften die Abschaffung der Selbstanzeige, der zentrale Steuerdatenzugriff einschließlich KI-Analyse, die 15-jährige Belegaufbewahrung und die Registrierkassenpflicht sein. Das ist eine Einordnung auf Grundlage der in der Pressekonferenz gestellten kritischen Fragen, nicht bereits eine dokumentierte Reaktion der genannten Gruppen.