Akti­ons­plan für einen ent­schlos­se­ne­ren Kampf gegen Steu­er- und Finanz­kri­mi­na­li­tät

Die Bun­des­re­gie­rung will Steu­er- und Finanz­kri­mi­na­li­tät deut­lich kon­se­quen­ter ver­fol­gen. Der Akti­ons­plan des Bun­des­fi­nanz- und Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums setzt vor allem auf bes­se­re Zusam­men­ar­beit der Behör­den, daten­ba­sier­te Ermitt­lun­gen, höhe­re Stra­fen und stär­ke­re Ver­mö­gens­ab­schöp­fung.

Kern­maß­nah­men sind:

  • Neu­es gemein­sa­mes Zen­trum beim Zoll: Steu­er­fahn­dung der Län­der und Finanz­ermitt­ler des Bun­des sol­len gro­ße Ver­fah­ren koor­di­nie­ren und Erkennt­nis­se zen­tral aus­tau­schen.
  • Zen­tra­les Daten­ana­ly­se­zen­trum: Steu­er­da­ten sol­len behör­den­über­grei­fend zusam­men­ge­führt und mit­hil­fe von KI auf Betrugs­mus­ter unter­sucht wer­den.
  • Mehr digi­ta­le Kon­trol­le: Geplant sind ein Umsatz­steu­er­mel­de­sys­tem, eine Regis­trier­kas­sen­pflicht, län­ge­re Auf­be­wah­rungs­fris­ten für Buchungs­be­le­ge von bis zu 15 Jah­ren sowie Spie­gel­ser­ver in Deutsch­land für steu­er­lich rele­van­te Unter­neh­mens­da­ten.
  • Schär­fe­re Stra­fen: Für beson­ders schwe­re orga­ni­sier­te Steu­er­kri­mi­na­li­tät soll der Straf­rah­men auf bis zu 15 Jah­re stei­gen. Bestimm­te schwe­re Steu­er­straf­ta­ten sol­len als Ver­bre­chen mit min­des­tens einem Jahr Frei­heits­stra­fe gel­ten.
  • Stär­ke­re Ver­mö­gens­ab­schöp­fung: Ver­mö­gen zwei­fel­haf­ter Her­kunft soll leich­ter ermit­telt und sicher­ge­stellt wer­den.
  • Mehr Druck auf Unter­neh­men: Buß­gel­der gegen juris­ti­sche Per­so­nen sol­len erhöht, Whist­le­b­lower bes­ser geschützt und schwe­re Unter­neh­mens­ver­stö­ße öffent­lich gemacht wer­den.
  • Reform der Selbst­an­zei­ge: Die straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge soll in ihrer bis­he­ri­gen Form abge­schafft wer­den.
  • Risi­ko­ori­en­tier­te Betriebs­prü­fun­gen: Kon­trol­len sol­len sich stär­ker auf ver­däch­ti­ge Fäl­le kon­zen­trie­ren; regel­kon­for­me Unter­neh­men sol­len dadurch ent­las­tet wer­den.
  • Inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit: Die Euro­päi­sche Staats­an­walt­schaft und grenz­über­schrei­ten­de Ermitt­lun­gen sol­len gestärkt wer­den.
  • Mehr Per­so­nal und Kom­pe­ten­zen: Der Zoll soll unter ande­rem durch rund 1.500 zusätz­li­che Ein­stel­lungs­mög­lich­kei­ten ver­stärkt wer­den.

Die poli­ti­sche Leit­idee lau­tet: Das Ent­de­ckungs­ri­si­ko soll stei­gen, Steu­er­kri­mi­na­li­tät soll sich finan­zi­ell und straf­recht­lich nicht mehr loh­nen, und ehr­li­che Steu­er­zah­ler sowie regel­kon­for­me Unter­neh­men sol­len bes­ser geschützt wer­den.



Aus der Pres­se­kon­fe­renz: Bekämp­fung von Steu­er- und Finanz­kri­mi­na­li­tät mit Kling­beil und Hubig | 16.07.26

Die Pres­se­kon­fe­renz ent­hält meh­re­re zusätz­li­che, teils kon­kre­te­re Nach­rich­ten, die in der Pres­se­mit­tei­lung nur ver­kürzt oder gar nicht genannt wer­den:

Neue kon­kre­te Anga­ben aus der Pres­se­kon­fe­renz

Min­des­tens eine Mil­li­ar­de Euro Mehr­ein­nah­men:
Für den Bun­des­haus­halt 2027 wur­de als Ziel ange­setzt, durch die Bekämp­fung von Steu­er- und Finanz­kri­mi­na­li­tät sowie durch Ände­run­gen bei der Kryp­to­be­steue­rung min­des­tens eine Mil­li­ar­de Euro zusätz­lich ein­zu­neh­men. Kling­beil hielt dar­über hin­aus höhe­re Erträ­ge für mög­lich, konn­te sie aber man­gels ver­läss­li­cher Steu­er­lü­cken­schät­zung nicht bezif­fern.

Ers­te Geset­ze sol­len bereits im August ins Kabi­nett:
Das ange­kün­dig­te Zoll­fi­nanz­ge­rech­tig­keits­ge­setz soll nach Aus­sa­ge Kling­beils im August 2026 vom Kabi­nett behan­delt wer­den. Der gesam­te Akti­ons­plan wird jedoch nicht mit einem ein­zi­gen Gesetz umge­setzt; ein kon­kre­tes Abschluss­da­tum wur­de nicht genannt.

Regis­trier­kas­sen­pflicht offen­bar ab 2028:
In der Fra­ge­run­de erklär­te Kling­beil, die Pflicht sol­le für Unter­neh­men mit mehr als 100.000 Euro Jah­res­um­satz gel­ten. Gleich­zei­tig soll ein ver­pflich­ten­der digi­ta­ler Beleg ein­ge­führt wer­den. Bemer­kens­wert ist, dass im Koali­ti­ons­ver­trag ursprüng­lich der 1. Janu­ar 2027 genannt wur­de; in der Pres­se­kon­fe­renz war nun von 2028 die Rede. Der bis­her öffent­lich bekann­te Koali­ti­ons­stand sah tat­säch­lich eine Regis­trier­kas­sen­pflicht ab 2027 vor.

Unter­neh­mens­geld­bu­ßen sol­len ver­vier­facht wer­den:
Bei vor­sätz­li­chen Straf­ta­ten von Lei­tungs­per­so­nen soll der mög­li­che Buß­geld­rah­men von 10 auf 40 Mil­lio­nen Euro, bei fahr­läs­si­gen Taten von 5 auf 20 Mil­lio­nen Euro stei­gen. Nach Anga­ben Hubigs liegt hier­zu bereits ein Gesetz­ent­wurf vor.

Ver­mö­gen soll bis zu 180 Tage vor­läu­fig gesi­chert wer­den kön­nen:
Der Zoll soll ver­däch­ti­ge Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de anhand von Grund­bü­chern, Fahr­zeug- und Trans­pa­renz­re­gis­tern sowie wei­te­ren Aus­künf­ten ermit­teln und zunächst für bis zu 180 Tage beschlag­nah­men kön­nen. Die Betrof­fe­nen sol­len dann die lega­le Her­kunft plau­si­bel machen müs­sen. Dies betrifft die geplan­te admi­nis­tra­ti­ve Ver­mö­gens­ab­schöp­fung.

Kryp­to­be­steue­rung wird sepa­rat vor­be­rei­tet:
Das Finanz­mi­nis­te­ri­um arbei­tet an einer gesetz­li­chen Ände­rung der Besteue­rung von Kryp­to­ge­win­nen. Kling­beil deu­te­te an, dass die bis­he­ri­ge Steu­er­frei­heit nach Ablauf bestimm­ter Hal­te­fris­ten über­prüft bezie­hungs­wei­se abge­schafft wer­den könn­te, leg­te sich aber noch nicht auf den kon­kre­ten Gesetz­ent­wurf fest. Außer­dem sol­len Zoll und Finan­cial Intel­li­gence Unit Kryp­to- und Block­chain-Ana­ly­se­soft­ware erhal­ten.

Öffent­li­ches Unter­neh­mens­re­gis­ter:
Ver­öf­fent­licht wer­den sol­len nur Unter­neh­men, die wegen schwe­rer Steu­er­ver­stö­ße sank­tio­niert wur­den – kei­ne Namen natür­li­cher Per­so­nen. Ein Aus­schluss sol­cher Unter­neh­men von öffent­li­chen Auf­trä­gen wur­de als mög­li­che spä­te­re Kon­se­quenz bezeich­net, ist aber noch nicht Bestand­teil des beschlos­se­nen Plans.

Kei­ne belast­ba­re Fol­gen­ab­schät­zung zur Abschaf­fung der Selbst­an­zei­ge:
Hubig räum­te ein, dass es unter­schied­li­che Ein­schät­zun­gen dazu gibt, ob die Abschaf­fung der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge zu weni­ger auf­ge­deck­ten Fäl­len und gerin­ge­ren Nach­zah­lun­gen füh­ren könn­te. Die Regie­rung prio­ri­siert hier aus­drück­lich das Schuld­prin­zip, die Abschre­ckung und den Gerech­tig­keits­ge­dan­ken.

Aktu­el­ler Nach­rich­ten­stand

Die bis­he­ri­ge Bericht­erstat­tung kon­zen­triert sich haupt­säch­lich auf die Abschaf­fung der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge, die geplan­te Kryp­to­be­steue­rung, den ver­stärk­ten Daten­aus­tausch und das Ein­nah­me­ziel von einer Mil­li­ar­de Euro.

Grö­ße­re Reak­tio­nen von Wirt­schafts­ver­bän­den, Steu­er­ge­werk­schaf­ten, Oppo­si­ti­on oder Daten­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen sind in den unmit­tel­bar ver­füg­ba­ren aktu­el­len Berich­ten noch kaum doku­men­tiert. Die poli­tisch kon­flikt­träch­tigs­ten Punk­te dürf­ten die Abschaf­fung der Selbst­an­zei­ge, der zen­tra­le Steu­er­da­ten­zu­griff ein­schließ­lich KI-Ana­ly­se, die 15-jäh­ri­ge Belegauf­be­wah­rung und die Regis­trier­kas­sen­pflicht sein. Das ist eine Ein­ord­nung auf Grund­la­ge der in der Pres­se­kon­fe­renz gestell­ten kri­ti­schen Fra­gen, nicht bereits eine doku­men­tier­te Reak­ti­on der genann­ten Grup­pen.


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