Wenn Regeln nur für die ande­ren gel­ten

Poli­ti­ker ver­lan­gen von Bür­gern zu Recht, Geset­ze zu respek­tie­ren und gesell­schaft­li­che Regeln anzu­er­ken­nen. Umso pro­ble­ma­ti­scher wird es, wenn sie selbst Wege nut­zen, um poli­ti­schen oder recht­li­chen Vor­ga­ben aus­zu­wei­chen, die sie öffent­lich ver­tei­di­gen. Im Fall von Jens Spahn liegt aller­dings kein nach­ge­wie­se­ner Ver­stoß gegen deut­sches Recht vor: Die Leih­mut­ter­schaft fand in den USA statt, wo ande­re gesetz­li­che Rege­lun­gen gel­ten. Den­noch ent­steht der Ein­druck, dass ein Ver­bot im Inland poli­tisch unter­stützt wird, wäh­rend die ver­bo­te­ne Pra­xis pri­vat im Aus­land genutzt wer­den kann.

Genau dar­in liegt das eigent­li­che Pro­blem. Geset­ze wir­ken nur dann glaub­wür­dig, wenn ihre Befür­wor­ter auch den Grund­ge­dan­ken hin­ter ihnen ernst neh­men. Wer Leih­mut­ter­schaft mit dem Schutz von Frau­en, Kin­dern und Men­schen­wür­de ablehnt, kann sich nicht ohne Wei­te­res dar­auf zurück­zie­hen, dass die glei­che Hand­lung in einem ande­ren Land erlaubt ist. Juris­tisch mag das zuläs­sig sein, poli­tisch und mora­lisch bleibt ein deut­li­cher Wider­spruch.

Für Men­schen ohne Geld, inter­na­tio­na­le Kon­tak­te oder poli­ti­sche Pri­vi­le­gi­en besteht die­se Mög­lich­keit häu­fig nicht. Dadurch ent­steht der Ein­druck eines Zwei­klas­sen­prin­zips: Für die Mehr­heit gilt die natio­na­le Rechts­la­ge, wäh­rend Wohl­ha­ben­de auf ande­re Staa­ten und deren Rege­lun­gen aus­wei­chen kön­nen. Gera­de Spit­zen­po­li­ti­ker müs­sen sich fra­gen las­sen, ob sie Regeln ver­tre­ten, an die sie selbst glau­ben, oder nur sol­che, die sie per­sön­lich nicht ein­schrän­ken.

Beson­ders schwer wiegt, dass Spahn frü­her selbst deut­li­che Vor­be­hal­te gegen Leih­mut­ter­schaft geäu­ßert hat­te und sei­ne Par­tei wei­ter­hin an einem umfas­sen­den Ver­bot fest­hält. Natür­lich dür­fen Men­schen ihre Mei­nung ändern. Dann müs­sen sie die­se Ver­än­de­rung jedoch offen erklä­ren und poli­ti­sche Kon­se­quen­zen dar­aus zie­hen. Schwei­gen oder der Hin­weis, das Pri­vat­le­ben habe mit Poli­tik nichts zu tun, reicht bei einer der­art grund­sätz­li­chen ethi­schen Fra­ge nicht aus.

Poli­ti­ker ste­hen nicht außer­halb des Rechts und auch nicht außer­halb der mora­li­schen Maß­stä­be, die sie ande­ren auf­er­le­gen. Glaub­wür­dig­keit ent­steht nicht allein dadurch, dass man den Wort­laut eines Geset­zes ein­hält. Sie ent­steht dadurch, dass öffent­li­ches Han­deln, per­sön­li­che Ent­schei­dun­gen und poli­ti­sche Über­zeu­gun­gen mit­ein­an­der ver­ein­bar sind. Wo das nicht der Fall ist, wächst das Miss­trau­en gegen­über der Poli­tik – und die­ses Miss­trau­en ist für eine Demo­kra­tie lang­fris­tig gefähr­li­cher als jeder ein­zel­ne pri­va­te Wider­spruch.


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