Ber­lin vor der Ver­ge­sell­schaf­tung

Was ein Wahl­sieg von Lin­ken und Grü­nen aus­lö­sen könn­te

Gewin­nen Links­par­tei und Grü­ne die Ber­li­ner Wahl und kön­nen sie eine hand­lungs­fä­hi­ge Regie­rung bil­den, dürf­te die Ver­ge­sell­schaf­tung gro­ßer Woh­nungs­kon­zer­ne zu einem zen­tra­len poli­ti­schen Pro­jekt wer­den. Bei­de Par­tei­en haben ange­kün­digt, den Plan vor­an­zu­trei­ben. Aus­gangs­punkt ist der Volks­ent­scheid von 2021, bei dem sich eine Mehr­heit dafür aus­sprach, Unter­neh­men mit mehr als 3.000 Woh­nun­gen in Ber­lin in öffent­li­ches Eigen­tum zu über­füh­ren. Bis­lang wur­de jedoch kein ent­spre­chen­des Gesetz beschlos­sen.

Eine neue rot-grü­ne oder rot-rot-grü­ne Mehr­heit könn­te zunächst einen Gesetz­ent­wurf in das Abge­ord­ne­ten­haus ein­brin­gen. Als Grund­la­ge könn­te der Ent­wurf der Initia­ti­ve „Deut­sche Woh­nen & Co ent­eig­nen“ die­nen. Die­ser sieht vor, gro­ße pri­va­te Woh­nungs­be­stän­de zu ver­ge­sell­schaf­ten und die betrof­fe­nen Eigen­tü­mer zu ent­schä­di­gen. Nach Schät­zun­gen der Akti­vis­ten könn­ten rund 220.000 Woh­nun­gen betrof­fen sein, etwa 13 Pro­zent des Ber­li­ner Miet­woh­nungs­be­stands. Zu den wich­tigs­ten betrof­fe­nen Unter­neh­men wür­den Von­o­via, Tei­le der Adler-Grup­pe sowie aus­län­di­sche Ver­mie­ter wie Heim­sta­den und Covi­vio gehö­ren.

Poli­tisch wäre der Weg den­noch nicht auto­ma­tisch frei. Links­par­tei und Grü­ne könn­ten nach dem im Arti­kel beschrie­be­nen Kräf­te­ver­hält­nis trotz eines Wahl­er­folgs auf einen wei­te­ren Koali­ti­ons­part­ner ange­wie­sen sein. Die SPD steht einer direk­ten Ent­eig­nung zurück­hal­ten­der gegen­über und bevor­zugt Instru­men­te wie stren­ge­re Miet­re­geln, schnel­le­ren Neu­bau und den Ankauf zusätz­li­cher Woh­nun­gen durch öffent­li­che Gesell­schaf­ten. Eine Regie­rungs­bil­dung könn­te des­halb zu einem Kom­pro­miss füh­ren: etwa zu einer schritt­wei­sen Ver­ge­sell­schaf­tung, höhe­ren Ent­schä­di­gun­gen oder einer erneu­ten Volks­ab­stim­mung.

Der größ­te Kon­flikt dürf­te sich jedoch auf der recht­li­chen Ebe­ne ent­wi­ckeln. Das Grund­ge­setz erlaubt grund­sätz­lich die Über­füh­rung von Grund und Boden sowie Pro­duk­ti­ons­mit­teln in Gemein­ei­gen­tum, ver­langt aber eine Ent­schä­di­gung. Umstrit­ten wäre vor allem deren Höhe. Der Ent­wurf der Initia­ti­ve sieht Zah­lun­gen von 40 bis 60 Pro­zent des Markt­werts vor, finan­ziert über lang­fris­ti­ge Anlei­hen. Woh­nungs­kon­zer­ne und ihre Kre­dit­ge­ber wür­den eine sol­che Rege­lung vor­aus­sicht­lich gericht­lich angrei­fen. Am Ende könn­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ent­schei­den, ob die Ver­ge­sell­schaf­tung zuläs­sig ist und wel­che Ent­schä­di­gung ange­mes­sen wäre.

Zusätz­lich droht ein Macht­kampf mit der Bun­des­re­gie­rung. CDU und SPD haben laut dem Arti­kel ange­kün­digt, eine bun­des­recht­li­che Rege­lung anzu­stre­ben, die den Län­dern die Ver­ge­sell­schaf­tung pri­va­ter Miet­woh­nungs­be­stän­de unter­sa­gen soll. Soll­te Ber­lin nach einem Wahl­sieg von Lin­ken und Grü­nen ein eige­nes Gesetz beschlie­ßen, könn­ten Lan­des- und Bun­des­recht unmit­tel­bar auf­ein­an­der­pral­len. Auch die­se Fra­ge dürf­te vor Gericht lan­den und das Ver­fah­ren über Jah­re ver­zö­gern.

Für die Mie­te­rin­nen und Mie­ter wür­de sich daher kurz­fris­tig wahr­schein­lich wenig ändern. Selbst nach einem poli­ti­schen Beschluss müss­ten Behör­den die betrof­fe­nen Bestän­de erfas­sen, Ent­schä­di­gun­gen fest­le­gen, Finan­zie­rungs­mo­del­le ent­wi­ckeln und eine öffent­li­che Trä­ger­struk­tur auf­bau­en. Wäh­rend­des­sen könn­ten Woh­nungs­kon­zer­ne ver­su­chen, Bestän­de zu ver­kau­fen oder auf meh­re­re klei­ne­re Gesell­schaf­ten auf­zu­tei­len. Ein künf­ti­ges Gesetz könn­te sol­che Umge­hungs­ver­su­che aller­dings aus­drück­lich ver­hin­dern.

Ein Wahl­sieg von Lin­ken und Grü­nen wäre somit nicht das Ende, son­dern der Beginn eines lang­wie­ri­gen poli­ti­schen und juris­ti­schen Pro­zes­ses. Ber­lin könn­te als ers­tes Bun­des­land ernst­haft ver­su­chen, gro­ße pri­va­te Woh­nungs­kon­zer­ne zu ver­ge­sell­schaf­ten. Ob dar­aus tat­säch­lich ein Eigen­tü­mer­wech­sel bei Hun­dert­tau­sen­den Woh­nun­gen ent­steht, wür­de jedoch von Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen, der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung des Geset­zes, der Finan­zie­rung und schließ­lich von höchst­rich­ter­li­chen Ent­schei­dun­gen abhän­gen.


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