Was ein Wahlsieg von Linken und Grünen auslösen könnte
Gewinnen Linkspartei und Grüne die Berliner Wahl und können sie eine handlungsfähige Regierung bilden, dürfte die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne zu einem zentralen politischen Projekt werden. Beide Parteien haben angekündigt, den Plan voranzutreiben. Ausgangspunkt ist der Volksentscheid von 2021, bei dem sich eine Mehrheit dafür aussprach, Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin in öffentliches Eigentum zu überführen. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz beschlossen.
Eine neue rot-grüne oder rot-rot-grüne Mehrheit könnte zunächst einen Gesetzentwurf in das Abgeordnetenhaus einbringen. Als Grundlage könnte der Entwurf der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ dienen. Dieser sieht vor, große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften und die betroffenen Eigentümer zu entschädigen. Nach Schätzungen der Aktivisten könnten rund 220.000 Wohnungen betroffen sein, etwa 13 Prozent des Berliner Mietwohnungsbestands. Zu den wichtigsten betroffenen Unternehmen würden Vonovia, Teile der Adler-Gruppe sowie ausländische Vermieter wie Heimstaden und Covivio gehören.
Politisch wäre der Weg dennoch nicht automatisch frei. Linkspartei und Grüne könnten nach dem im Artikel beschriebenen Kräfteverhältnis trotz eines Wahlerfolgs auf einen weiteren Koalitionspartner angewiesen sein. Die SPD steht einer direkten Enteignung zurückhaltender gegenüber und bevorzugt Instrumente wie strengere Mietregeln, schnelleren Neubau und den Ankauf zusätzlicher Wohnungen durch öffentliche Gesellschaften. Eine Regierungsbildung könnte deshalb zu einem Kompromiss führen: etwa zu einer schrittweisen Vergesellschaftung, höheren Entschädigungen oder einer erneuten Volksabstimmung.
Der größte Konflikt dürfte sich jedoch auf der rechtlichen Ebene entwickeln. Das Grundgesetz erlaubt grundsätzlich die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum, verlangt aber eine Entschädigung. Umstritten wäre vor allem deren Höhe. Der Entwurf der Initiative sieht Zahlungen von 40 bis 60 Prozent des Marktwerts vor, finanziert über langfristige Anleihen. Wohnungskonzerne und ihre Kreditgeber würden eine solche Regelung voraussichtlich gerichtlich angreifen. Am Ende könnte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Vergesellschaftung zulässig ist und welche Entschädigung angemessen wäre.
Zusätzlich droht ein Machtkampf mit der Bundesregierung. CDU und SPD haben laut dem Artikel angekündigt, eine bundesrechtliche Regelung anzustreben, die den Ländern die Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände untersagen soll. Sollte Berlin nach einem Wahlsieg von Linken und Grünen ein eigenes Gesetz beschließen, könnten Landes- und Bundesrecht unmittelbar aufeinanderprallen. Auch diese Frage dürfte vor Gericht landen und das Verfahren über Jahre verzögern.
Für die Mieterinnen und Mieter würde sich daher kurzfristig wahrscheinlich wenig ändern. Selbst nach einem politischen Beschluss müssten Behörden die betroffenen Bestände erfassen, Entschädigungen festlegen, Finanzierungsmodelle entwickeln und eine öffentliche Trägerstruktur aufbauen. Währenddessen könnten Wohnungskonzerne versuchen, Bestände zu verkaufen oder auf mehrere kleinere Gesellschaften aufzuteilen. Ein künftiges Gesetz könnte solche Umgehungsversuche allerdings ausdrücklich verhindern.
Ein Wahlsieg von Linken und Grünen wäre somit nicht das Ende, sondern der Beginn eines langwierigen politischen und juristischen Prozesses. Berlin könnte als erstes Bundesland ernsthaft versuchen, große private Wohnungskonzerne zu vergesellschaften. Ob daraus tatsächlich ein Eigentümerwechsel bei Hunderttausenden Wohnungen entsteht, würde jedoch von Koalitionsverhandlungen, der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes, der Finanzierung und schließlich von höchstrichterlichen Entscheidungen abhängen.