Antifaschistische Aktion, Antifa-Ausschüsse, Antifa-Milieu: Eine historische Einordnung
Vorbemerkung zur zentralen Unterscheidung
Die Antifaschistische Aktion von 1932 und die heutigen Gruppen, die sich „Antifa” nennen, sind nicht dieselbe durchgehend bestehende Organisation. Es gibt eine historische und symbolische Bezugnahme – vor allem über Namen und Doppelfahnenlogo –, aber keine Kontinuität von Organisationsstruktur, Mitgliedschaft oder Führung von 1932 bis heute. Auch gegenwärtig existiert in Deutschland keine bundesweite Organisation namens „die Antifa”.
Ebenso wichtig: Die Kurzform „Antifa” war 1932 nicht die gängige Selbstbezeichnung. Sie setzte sich vor allem 1945 mit den „antifaschistischen Ausschüssen” (kurz: „Antifa-Ausschüsse”, teils „Antifas”) durch und wurde erst ab den 1970er/1980er Jahren zum festen Begriff für ein linksradikales Milieu.
1. Vorgeschichte in der Weimarer Republik
In den 1920er Jahren standen sich Nationalsozialisten, Kommunisten, Sozialdemokraten, Deutschnationale und monarchistische Kräfte teils gewaltsam gegenüber. Nahezu alle politischen Lager unterhielten uniformierte Schutz- und Kampfverbände; Saalschlachten, Überfälle auf Versammlungen und Straßenkämpfe mit Todesopfern waren verbreitet.
Kommunistische Wehrverbände als Vorläufer
Die spätere Antifaschistische Aktion entstand nicht aus dem Nichts, sondern hatte organisatorische Vorläufer:
- Roter Frontkämpferbund (RFB), gegründet 1924 als KPD-naher Wehrverband; nach den Berliner „Blutmai”-Ereignissen im Mai 1929 in Preußen und bald reichsweit verboten.
- Kampfbund gegen den Faschismus, 1930 als Nachfolgeorganisation gegründet; er ging 1932 in der Antifaschistischen Aktion auf.
Diese Linie erklärt, warum die Antifaschistische Aktion 1932 bereits über eingespielte Selbstschutz- und Ordnerstrukturen verfügte.
Faschismusbegriff und „Sozialfaschismus”
Die KPD verwendete „Antifaschismus” nicht nur gegen die NSDAP. Nach marxistisch-leninistischer Faschismustheorie galt Faschismus als Herrschaftsform des Kapitalismus in der Krise. Auf Linie des 6. Weltkongresses der Komintern (1928) und der These vom „Sozialfaschismus” bezeichnete die KPD auch die SPD-Führung als „sozialfaschistisch”. Die SPD war für die KPD damit doppelt Gegner: als Konkurrentin um die Arbeiterschaft und als Stütze des abgelehnten Weimarer Staates.
Die Eiserne Front (Dezember 1931)
Bereits am 16. Dezember 1931 hatten SPD, der Gewerkschaftsbund ADGB, das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold und Arbeitersportverbände die „Eiserne Front” gegründet – ein republikschützendes Bündnis mit dem Symbol der drei Pfeile. Die Antifaschistische Aktion war ein halbes Jahr später auch als Konkurrenzgründung dazu angelegt. Ohne diesen Kontext bleibt die Spaltung der Arbeiterbewegung unverständlich.
2. Gründung der Antifaschistischen Aktion 1932
Anlass und Zeitpunkt. Die KPD-Führung rief die Antifaschistische Aktion Ende Mai 1932 aus; der Gründungsaufruf erschien am 26. Mai 1932 im Parteiorgan Die Rote Fahne. Auslöser waren der rasante Aufstieg der NSDAP (Reichstagswahl Juli 1932: 37,3 %) und ein Gewaltausbruch nationalsozialistischer Abgeordneter gegen Kommunisten bei der konstituierenden Sitzung des Preußischen Landtags am 25. Mai 1932. Am 10. Juli 1932 fand in Berlin ein „Reichseinheitskongress der Antifaschistischen Aktion” statt.
Charakter. Die Antifaschistische Aktion war kein Verein mit Satzung und Mitgliederkartei, sondern eine KPD-geführte Kampagne und Sammelbewegung: öffentliche Versammlungen, lokale Komitees, Demonstrationen, Massenpropaganda, Betriebs- und Straßenzellen, Selbstschutzstrukturen. Ziel war eine „Einheitsfront von unten” – Ansprache sozialdemokratischer und parteiloser Arbeiter, aber unter Führung der KPD und unter Umgehung bzw. Bekämpfung der SPD-Führung.
Die Ambivalenz konkret belegt. Der Text bleibt unglaubwürdig, wenn man diese Punkte auslässt:
- August 1931: Die KPD beteiligte sich am von Stahlhelm, NSDAP und DNVP initiierten Volksbegehren/Volksentscheid zur Auflösung des Preußischen Landtags, der gegen die sozialdemokratisch geführte Regierung Braun gerichtet war.
- November 1932: Beim Berliner BVG-Streik agitierten die kommunistische RGO und die nationalsozialistische NSBO teilweise parallel gegen dieselbe Gegenseite.
- Die KPD hielt am Ziel der Überwindung der parlamentarischen Republik fest und agierte weiter nach der Formel, die SPD sei der „Hauptfeind in der Arbeiterbewegung”.
Zusammenfassend gilt daher:
- Die KPD bekämpfte weiterhin die parlamentarische Ordnung und die SPD-Führung.
- Der taktische Schwerpunkt der Antifaschistischen Aktion lag 1932 dennoch verstärkt gegen die NSDAP; Tausende Kommunisten kämpften vor Ort real gegen SA-Gewalt.
- Sie war weder bloße Tarnorganisation gegen die SPD noch ein demokratisches Bündnis moderner Prägung.
Das Logo. Das Zeichen zeigte zwei rote Fahnen in einem Kreis; es wurde 1932 von den Grafikern Max Gebhard und Max Keilson gestaltet – Gebhard war Absolvent des Bauhauses. 1932/33 war es eines von mehreren Kampagnenzeichen; seine überragende Symbolbedeutung erhielt es erst durch die Wiederaufnahme ab den 1970er/1980er Jahren.
3. Das Ende 1933 und der Widerstand gegen den Nationalsozialismus
Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 und der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 wurde die KPD faktisch verboten – eine formelle Verbotsverfügung erging nie; stattdessen Massenverhaftungen, Aufhebung der Grundrechte und im März 1933 Annullierung der KPD-Mandate. Funktionäre und Mitglieder wurden verhaftet, gefoltert, ermordet, in die frühen Konzentrationslager verschleppt oder ins Exil gezwungen. Damit endete die öffentlich arbeitende Antifaschistische Aktion von 1932.
Kommunisten beteiligten sich anschließend am Widerstand, unter enormen Verlusten. Der Widerstand gegen den Nationalsozialismus war jedoch wesentlich breiter: Sozialdemokraten, Gewerkschafter, christliche Gruppen, konservativ-militärische Regimegegner (20. Juli 1944), jüdische Widerstandsgruppen, Einzelne ohne Parteibindung.
Begriffliche Präzisierung: Viele dieser Strömungen haben sich nicht selbst als „antifaschistisch” bezeichnet. „Antifaschistischer Widerstand” ist teilweise eine nachträgliche Sammelkategorie – und wurde in der DDR gezielt als Vereinnahmungsbegriff genutzt. Eine gemeinsame Organisation namens „Antifa” gab es nicht.
4. Die Antifa-Ausschüsse von 1945
Beim Zusammenbruch des NS-Regimes entstanden lokal und weitgehend spontan antifaschistische Ausschüsse, Komitees und „Antifas” – häufig getragen von ehemaligen Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschaftern, teils in Zusammenarbeit über alte Parteigrenzen hinweg (Erfahrung von Verfolgung und Lagerhaft).
Ihre Tätigkeitsfelder:
- Organisation von Versorgung, Wohnraum und lokaler Verwaltung
- Festsetzen von NS-Funktionären, Verhinderung des Untertauchens Belasteter
- Sicherung und Wiederinbetriebnahme von Betrieben und Einrichtungen
- Ansätze einer politischen Neuordnung, teils mit Rätecharakter
Auch diese Ausschüsse waren keine Wiedergründung der Organisation von 1932, sondern heterogene örtliche Initiativen. Die Besatzungsmächte lösten sie im Frühjahr und Frühsommer 1945 weitgehend auf oder überführten ihre Aufgaben in die neu eingesetzten Verwaltungen – in den Westzonen ebenso wie in der sowjetischen Besatzungszone, wo die Politik ab dem SMAD-Befehl Nr. 2 (10. Juni 1945) auf zugelassene Parteien und Massenorganisationen umgestellt wurde.
5. Antifaschismus in DDR und Bundesrepublik
DDR
Die DDR erhob den Antifaschismus zur Staatsdoktrin und Gründungserzählung: Die SED präsentierte sich als Erbin des kommunistischen Widerstands und Ergebnis einer „antifaschistisch-demokratischen Umwälzung”; Gedenkstätten wie Buchenwald wurden entsprechend gestaltet.
Die Instrumentalisierung ist an mehreren Punkten fassbar:
- Der Bau der Berliner Mauer 1961 wurde offiziell als „antifaschistischer Schutzwall” bezeichnet – die Formel diente der Legitimation eines Grenzregimes gegen die eigene Bevölkerung.
- Gegner des SED-Herrschaftsanspruchs konnten als „faschistisch” oder als Agenten des westdeutschen „Imperialismus” ausgegrenzt werden.
- Die Erzählung eines „siegreichen Antifaschismus” ersetzte teilweise die Auseinandersetzung mit individueller Verantwortung, Antisemitismus und breiter gesellschaftlicher Beteiligung am Nationalsozialismus; der Holocaust blieb lange randständig (Verfolgte wurden vorrangig als „Kämpfer” gewürdigt, weniger als rassistisch Verfolgte).
- Rechtsextreme und antisemitische Erscheinungen in der DDR – etwa die Skinhead-Szene der 1980er Jahre, Überfälle wie der auf die Ost-Berliner Zionskirche 1987 – wurden öffentlich geleugnet oder als kriminelle Einzelfälle behandelt.
Dieser staatlich verordnete Antifaschismus war keine autonome „Antifa”-Bewegung – im Gegenteil: unabhängige Initiativen wurden nicht geduldet.
Bundesrepublik
Nach 1945 existierte mit der VVN (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, 1947) eine überwiegend kommunistisch geprägte Verfolgtenorganisation, die im Kalten Krieg unter erheblichen Druck geriet.
Ab den 1970er Jahren nahmen kommunistische Gruppen (u. a. aus dem Spektrum der „K‑Gruppen”) Namen und Logo von 1932 wieder auf. In den späten 1970er und 1980er Jahren übernahm vor allem die autonome Linke diese Tradition.
Die Autonomen entstanden aus Hausbesetzerbewegung, Anti-Atomkraft-Protesten (Brokdorf, Wackersdorf), Startbahn-West und undogmatischen linksradikalen Milieus. Lokale Antifa-Gruppen bildeten sich häufig reaktiv: gegen neonazistische Organisationen (FAP, ANS/NA, Wiking-Jugend) und gegen Überfälle auf linke, migrantische oder alternative Einrichtungen.
In dieser Zeit entstand die heute verbreitete Logovariante mit einer roten und einer schwarzen Fahne; die Farbdeutung (rot = sozialistisch/kommunistisch, schwarz = anarchistisch/autonom) ist gängig, war aber nie verbindlich kodifiziert.
6. Hochphase der autonomen Antifa in den 1990er Jahren
Nach der Wiedervereinigung wuchs die Bedeutung des Antifa-Milieus stark. Hintergrund waren rechtsextreme Wahlerfolge, die Ausbreitung neonazistischer Jugendkulturen und vor allem die Welle rassistischer Gewalt der frühen 1990er Jahre: Hoyerswerda (September 1991), Rostock-Lichtenhagen (August 1992), Mölln (November 1992), Solingen (Mai 1993).
Tätigkeitsformen:
- Recherche zu Neonazistrukturen, Dokumentation von Personen und Organisationen („Antifa-Recherche”)
- Gegenkundgebungen, Blockaden, Schutz bedrohter Einrichtungen und Personen
- Unterstützung von Betroffenen rechter Gewalt
Daneben existierten militante Strömungen, die Sachbeschädigung und körperliche Angriffe als legitime Mittel betrachteten; einzelne Gruppen und Publikationen wurden strafrechtlich verfolgt.
AA/BO. 1992 entstand mit der Antifaschistischen Aktion/Bundesweite Organisation (AA/BO) der bedeutendste Versuch, autonome Antifa-Gruppen überregional zu koordinieren – mit gemeinsamen Kampagnen, Schulungen und Demonstrationen. Sie umfasste jedoch nur einen Teil des Spektrums; konkurrierende Zusammenhänge und Vernetzungsformen (u. a. das Bundesweite Antifa-Treffen) bestanden parallel. Wegen politischer und strategischer Konflikte löste sich die AA/BO 2001 auf.
7. Entwicklung seit den 2000er Jahren
Nach dem Ende der AA/BO entstanden keine vergleichbar stabilen bundesweiten Strukturen. Viele Gruppen arbeiteten wieder lokal, verbündeten sich für einzelne Kampagnen oder gingen in postautonomen Bündnissen auf (etwa Interventionistische Linke, „…ums Ganze!”), teils in Kooperation mit Gewerkschaften, Kirchen, Parteien und zivilgesellschaftlichen Bündnissen (Dresden, Leipzig, Chemnitz, Blockadebündnisse gegen Neonazi-Aufmärsche).
Ein prägender Konflikt der 2000er Jahre war die Spaltung in „antideutsche”/israelsolidarische und traditionell antiimperialistische Strömungen – ein Beleg dafür, dass es keine einheitliche Ideologie gibt.
Typische Tätigkeitsfelder seit den 2000ern:
- Recherche und Veröffentlichung über rechtsextreme Netzwerke
- Gegenproteste gegen Neonazi- und rechtspopulistische Aufmärsche
- Unterstützung von Betroffenen rechter Gewalt, Beratungsstrukturen
- politische Bildungs‑, Kultur- und Erinnerungsarbeit
- Blockaden und andere Formen zivilen Ungehorsams (teils rechtswidrig, teils von Gerichten als von Art. 8 GG gedeckt beurteilt)
- bei militanten Teilen: Sachbeschädigung, Brandstiftung, Angriffe auf Personen
Die Bandbreite ist erheblich: Manche Gruppen arbeiten offen und kooperativ; andere agieren anonym oder konspirativ, lehnen den demokratischen Rechtsstaat ab und verfolgen kommunistische, anarchistische oder revolutionär-antikapitalistische Ziele.
8. Was „Antifa” heute bezeichnet
Der Begriff kann drei verschiedene Dinge meinen – ihre Vermischung ist die Hauptquelle politischer Missverständnisse:
a) Antifaschismus als Haltung. Ablehnung von Nationalsozialismus, Faschismus, Rassismus und Rechtsextremismus. Das ist für sich genommen weder extremistisch noch rechtswidrig; entsprechende Selbstverpflichtungen finden sich bei Gewerkschaften, Kirchen, Sportvereinen und Parteien.
b) Antifa als politisches Milieu. Ein lockeres, überwiegend linksradikales bis autonomes Spektrum lokaler Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen mit gemeinsamen Symbolen und Aktionsformen, aber ohne gemeinsame Führung, Mitgliederkartei oder verbindliche Gesamtideologie.
c) Konkrete Gruppen. Einzelne Zusammenschlüsse können relativ feste Strukturen haben. Sie sind jeweils gesondert zu beurteilen – nach Zielen, Organisationsgrad und tatsächlichem Handeln.
9. Gewalt, Extremismus und die Rolle des Verfassungsschutzes
Es wäre falsch, jede antifaschistische Tätigkeit als linksextremistisch zu behandeln. Ebenso falsch wäre es, Gewalt und antidemokratische Positionen in Teilen des Milieus zu bestreiten.
Präziser Sprachgebrauch der Sicherheitsbehörden: Der Verfassungsschutz beobachtet nicht „die Antifa”, sondern konkrete Personenzusammenschlüsse. „Antifaschismus” wird in den Verfassungsschutzberichten als zentrales Aktions- und Agitationsfeld des Linksextremismus geführt, mit der These, er werde von Teilen der Szene instrumentell genutzt: nicht nur gegen Rechtsextremismus, sondern gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung als angebliche Grundlage des Faschismus. Im Fokus stehen Gruppen, die den demokratischen Rechtsstaat als Teil eines zu überwindenden „kapitalistischen Systems” ansehen oder Gewalt gegen Sachen, Personen, Polizei und politische Gegner legitimieren.
Statistischer Vorbehalt: Die veröffentlichten Zahlen zum Linksextremismus (Gesamtpotenzial, „gewaltorientiertes Potenzial”, Straftatenzahlen aus der PMK-Statistik) erfassen das gesamte linksextremistische Spektrum – nicht ausschließlich Personen, die sich als Antifa verstehen. Es handelt sich nicht um „Antifa-Mitgliederzahlen”. Wer konkrete Zahlen verwendet, sollte Berichtsjahr und Kategorie exakt benennen.
10. Rechtliche Lage
Kein Gesamtverbot einer nicht existenten Organisation. Ein Vereinsverbot nach Art. 9 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Vereinsgesetz setzt einen Verein bzw. eine vereinsähnliche, auf Dauer angelegte organisatorische Willensbildung voraus. Ein bloßes Milieu, ein Symbol oder ein Sammelbegriff sind nicht verbotsfähig. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden existiert keine bundesweite Organisation „Antifa”, die als Ganzes verboten werden könnte.
Was möglich ist – und geschehen ist:
- Einzelne organisierte Gruppen können geprüft und verboten werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Ein realer Präzedenzfall im linken Spektrum ist das Verbot der Plattform „linksunten.indymedia” im August 2017 durch das Bundesinnenministerium nach Vereinsrecht (vom Bundesverwaltungsgericht 2020 im Ergebnis bestätigt, allerdings mit Einschränkungen zur Klagebefugnis).
- Konkrete Straftaten – Körperverletzung, Landfriedensbruch, Brandstiftung, Bildung einer kriminellen Vereinigung – sind unabhängig von ihrer politischen Begründung verfolgbar; markant etwa das Verfahren gegen die „Gruppe Antifa Ost”/Lina E. (Urteil des OLG Dresden 2023).
- Das Zeigen des Antifa-Logos ist in Deutschland nicht verboten; es ist kein Kennzeichen einer verbotenen Organisation im Sinne von §§ 86a, 86 StGB.
11. Zusammenfassung: getrennte Phasen statt Kontinuität
| Phase | Charakter |
|---|---|
| 1924–1932 | Kommunistische Wehrverbände: RFB (verboten 1929), Kampfbund gegen den Faschismus (ab 1930) |
| 1932/33 | Kurzlebige, KPD-geführte Kampagne gegen den Aufstieg der NSDAP – belastet durch die antidemokratische Linie der KPD und die Feindschaft zur SPD-Führung; Konkurrenz zur Eisernen Front |
| 1933–1945 | Verfolgung; kommunistischer Widerstand als Teil eines viel breiteren, organisatorisch getrennten Widerstands |
| 1945 | Spontane örtliche Antifa-Ausschüsse; binnen Monaten aufgelöst oder eingegliedert |
| DDR | Staatlich verordneter, instrumentalisierter Antifaschismus („antifaschistischer Schutzwall”) – keine autonome Bewegung |
| 1970er/80er (BRD) | Wiederaufnahme von Name und Symbol durch kommunistische, dann autonome Gruppen |
| 1990er | Hochphase nach rassistischer Gewaltwelle; AA/BO 1992–2001 |
| seit 2000er | Heterogenes, überwiegend dezentrales Milieu: Recherche, Protest, Betroffenenunterstützung – bis hin zu militanten und gewalttätigen Teilen |
Die Formulierung „die Antifa” suggeriert eine einheitliche, seit 1932 bestehende Organisation. Historisch zutreffend ist es, von verschiedenen antifaschistischen Bewegungen, Milieus und konkreten Gruppen zu sprechen – mit gemeinsamer Symbolik, aber unterschiedlichen Trägern, Zielen, Rechtsverhältnissen und moralischen Bilanzen.