Wenn sich ein Staat an privaten Unternehmen beteiligt, stellt sich schnell die grundsätzliche Frage, ob damit bereits eine Form von Sozialismus beginnt. Genau diese Debatte hat Kevin Hassett, Direktor des Nationalen Wirtschaftsrates im Weißen Haus, aufgegriffen. Anlass sind Beteiligungen der US-Regierung an Unternehmen wie Intel, MP Materials, Trilogy Metals und Lithium Americas sowie eine sogenannte „Golden Share“ an U.S. Steel. Für Hassett sind solche Beteiligungen jedoch nicht automatisch sozialistisch. Entscheidend sei vielmehr, ob der Staat tatsächlich Kontrolle über die Unternehmen ausübt.
Hassetts zentrale These lautet, dass staatlicher Aktienbesitz allein noch keine sozialistische Wirtschaftsordnung begründet. Nach seiner Darstellung hat die US-Regierung ausdrücklich Vorkehrungen getroffen, um sich nicht in das operative Geschäft der beteiligten Unternehmen einzumischen. Sogenannte „Firewalls“ sollen verhindern, dass staatliche Stellen Managemententscheidungen beeinflussen oder Unternehmen im Detail steuern. Damit zieht Hassett eine klare Grenze zwischen staatlichem Eigentum und staatlicher Kontrolle.
Als Vergleich führt er den norwegischen Staatsfonds an. Dieser hält Beteiligungen an zahlreichen Unternehmen und besitzt nach Hassetts Angaben einen Anteil von mehreren Prozent am gesamten US-Aktienmarkt. Dennoch werde dieses Modell üblicherweise nicht als Sozialismus bezeichnet, weil der norwegische Staat den jeweiligen Unternehmensleitungen nicht vorschreibe, wie sie ihre Firmen zu führen hätten. Nach Hassetts Auffassung könnten auch die USA von einem vergleichbaren Staatsfonds profitieren. Staatliche Beteiligungen wären dann vor allem finanzielle Investitionen und keine Instrumente zur unmittelbaren Lenkung der Wirtschaft.
Genau an diesem Punkt setzt allerdings die Kritik an. Der Bloomberg-Korrespondent Michael McKee konfrontierte Hassett mit der klassischen Vorstellung, dass Sozialismus zumindest teilweise durch staatliches Eigentum an Produktionsmitteln gekennzeichnet sei. Wenn die US-Regierung Unternehmensanteile hält, stellt sich daher die Frage, weshalb diese Beteiligungen nicht ebenfalls unter eine solche Definition fallen sollten. Besonders die „Golden Share“ an U.S. Steel ist dabei interessant, weil eine solche Sonderaktie grundsätzlich mit besonderen Einflussrechten verbunden sein kann. Im vorliegenden Material wird allerdings nicht näher erläutert, welche konkreten Rechte die US-Regierung dadurch ausüben kann.
Hassett selbst definiert Sozialismus wesentlich weitergehend. Für ihn handelt es sich um ein System, in dem der Staat Kapital besitzt und dieses anschließend verteilt beziehungsweise wirtschaftliche Entscheidungen unmittelbar vorgibt. Als Beispiel nennt er staatliche Lebensmittelgeschäfte, bei denen die Regierung Preise festsetzt. Solche Systeme führten seiner Darstellung zufolge langfristig zu Versorgungsengpässen und gesellschaftlichen Problemen. Als Beispiele verweist er auf Venezuela und Kuba.
Gleichzeitig verwendet Hassett den Begriff Sozialismus auch zur politischen Abgrenzung. Vermögenssteuern, sehr hohe Einkommen- und Kapitalertragsteuern sowie Programme wie „Medicare for All“ bezeichnet er als Teil einer längerfristigen Entwicklung in Richtung Sozialismus. Dadurch entsteht ein Spannungsverhältnis in seiner Argumentation: Staatliche Unternehmensbeteiligungen werden akzeptiert, sofern sie als Investitionen ohne unmittelbare Kontrolle verstanden werden, während andere Formen staatlicher Eingriffe deutlich schneller mit Sozialismus in Verbindung gebracht werden.
Ob Regierungsbeteiligungen tatsächlich als Sozialismus gelten, hängt deshalb stark davon ab, welche Definition man zugrunde legt. Betrachtet man allein staatliches Eigentum an Unternehmen als entscheidendes Merkmal, können solche Beteiligungen zumindest sozialistische Elemente aufweisen. Legt man dagegen wie Hassett den Schwerpunkt auf Kontrolle, zentrale Wirtschaftslenkung und staatliches Mikromanagement, lassen sich Beteiligungen nach dem Vorbild eines Staatsfonds davon unterscheiden.
Die eigentliche Debatte dreht sich somit weniger um die Frage, ob der Staat überhaupt Unternehmensanteile besitzen darf. Entscheidend ist vielmehr, welche Rechte mit diesem Besitz verbunden sind und wie weit der staatliche Einfluss reicht. Eine passive Beteiligung als Kapitalanlage unterscheidet sich deutlich von einer Situation, in der die Regierung Preise festlegt, Produktionsentscheidungen vorgibt oder Unternehmensleitungen kontrolliert. Deshalb lässt sich die Frage, ob Regierungsbeteiligungen Sozialismus sind, nicht allein anhand des Eigentums beantworten. Ausschlaggebend sind Umfang, Zweck und tatsächliche Ausübung staatlicher Kontrolle.