Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen
Worum es geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den geplanten Kürzungen beim Wohngeld, den Folgen für Haushalte, den Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und den Belastungen der Kommunen.
Kernpunkte der Wohngeldreform
Geplante Maßnahmen
- Aussetzung der Wohngeld-Fortschreibung zum 1. Januar 2027
- Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente
- Änderung der Wohngeldformel (Erhöhung des Parameters c)
- Ziel: Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsvereinfachung
Betroffene Haushalte
- 238.000 Haushalte verlieren 2029 ihren Wohngeldanspruch vollständig
- 1 Million Haushalte erhalten weiterhin Wohngeld, aber in geringerer Höhe
- Besonders betroffen:
- Haushalte mit geringem Einkommen
- Familien
- Alleinerziehende
- Rentner mit kleinen Renten
Folgen für die Grundsicherung
Wechsel in SGB II und SGB XII
- 2029 wechseln:
- 68.000 Haushalte in SGB II
- 75.000 Haushalte in SGB XII
- Verteilung der SGB-II-Wechsler:
- 9.000 Paare mit Kindern
- 4.000 Alleinerziehende
- 49.000 Singles
- 3.000 Paare ohne Kinder
- 2.000 sonstige Haushalte
Finanzielle Auswirkungen
- Mehrausgaben durch zusätzliche Grundsicherungsleistungen:
- SGB II: bis zu 339 Mio. Euro jährlich
- SGB XII: bis zu 224 Mio. Euro jährlich
- Kommunen tragen zusätzliche Kosten für Unterkunft und Heizung (SGB II)
Einsparungen beim Wohngeld
- Bund und Länder sparen jeweils:
- 738 Mio. Euro (2027)
- 1,018 Mrd. Euro (2028)
- 1,08 Mrd. Euro (ab 2029 jährlich)
Die Bundesregierung betont: Zwei Drittel der Kürzungen bleiben als Einsparungen bestehen, trotz Mehrausgaben in der Grundsicherung.
Position der Bundesregierung
- Reform sei notwendig zur Konsolidierung des Bundeshaushalts
- Haushalte mit niedrigen Einkommen sollen weniger stark betroffen sein
- Parallel: massive Investitionen in sozialen Wohnungsbau
- 5 Mrd. Euro (2027)
- 5,5 Mrd. Euro (2028 & 2029)
Weitere Punkte
- Keine regionalisierten Berechnungen zu Länderunterschieden
- Arbeitsgemeinschaft (Bund/Länder/Wohngeldbehörden) tagte 6‑mal
- Fokus: Einkommensprüfung vereinfachen
- Nicht: Struktur der Wohngeldreform
- Alternativen wurden geprüft, aber verworfen
- Einkommensbegriff des Steuerrechts bleibt
- Prognoseprinzip bleibt
- Stellungnahmen der Verbände wurden veröffentlicht, Länder-Stellungnahmen nicht
Schlussfolgerung
Die Wohngeldreform führt zu massiven Leistungskürzungen, erhöhten Belastungen der Grundsicherungssysteme und zusätzlichen Kosten für Kommunen, während der Bund und die Länder gleichzeitig hohe Einsparungen beim Wohngeld erzielen. Die Bundesregierung hält die Reform dennoch für notwendig und verweist auf langfristige Entlastung durch mehr sozialen Wohnraum.
Quelle: Drucksache 21/7689