Worum es insgesamt geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu angeblichen Vollzugsdefiziten im Aufenthalts‑, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht. Die Fragen beziehen sich stark auf ein Schreiben der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), die verschiedene Reformen gefordert hatte.
Die Antworten der Bundesregierung bleiben überwiegend allgemein, verweisen häufig auf bestehende Zuständigkeiten der Länder, laufende Prüfprozesse oder den Koalitionsvertrag.
Zentrale Aussagen der Bundesregierung
Bewertung der DPolG-Forderungen
- Die Bundesregierung nimmt die Stellungnahme „zur Kenntnis“.
- Vorschläge werden wie üblich in Überlegungen einbezogen.
- Konkrete Reformzusagen werden nicht gemacht.
Geprüfte Reformmaßnahmen
- Die Bundesregierung prüft Gesetzgebung fortlaufend.
- Keine detaillierten Ergebnisse zu einzelnen Vorschlägen.
- Verweis auf Antwort zu Frage 1.
Umsetzung bis Ende 2026
- Keine konkreten Maßnahmen genannt.
- Regierung orientiert sich am Koalitionsvertrag.
Staatsangehörigkeitsrecht
- DPolG hat laut Bundesregierung keine konkreten Vorschläge gemacht.
- Daher keine Bewertung.
Ausweisung von Straftätern/Gefährdern
- Änderungsbedarf wird „fortlaufend geprüft“.
- Regierung verweist auf Gewaltenteilung: laufende Entscheidungsprozesse sind nicht ausforschbar.
§ 73b AsylG (Heimatreisen)
- Kein zusätzlicher Handlungsbedarf über Koalitionsvertrag hinaus.
Aktuelle Gesetzgebungsverfahren
- Gesetz zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (beschlossen am 29. Juli 2026).
- Weitere Vorhaben werden nicht offengelegt.
Vollzugsdefizite bei Rückführungen
- Länder sind zuständig für Rückführungen.
- Bund unterstützt u. a. bei Passersatzpapieren, Sicherheitsbegleitung, Rückkehrzentren.
- EU-Ebene: Unterstützung eines effektiven Rückkehrsystems und „Return Hubs“.
Statistiken zu Straftätern/Gefährdern
- AZR erfasst die abgefragten Daten nicht.
- Daher keine Zahlen verfügbar.
Bundeseinheitliche Statistiken
- Bundesregierung lehnt ab: kein Mehrwert, Ressourcen würden gebunden.
Dauer von Rückführungen
- Keine Daten vorhanden.
Maßnahmen zur Beseitigung von Vollzugshindernissen
- Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Februar 2024).
- Pflichtbeistand bei Abschiebungshaft abgeschafft.
Wesentliche Vollzugshemmnisse
- Passlosigkeit.
- Ungeklärte Identität.
- Rechtsmittel.
- Organisatorischer Aufwand (z. B. medizinische Bedarfe).
- Fehlende Flugverbindungen.
Dauer von Widerrufs-/Rücknahmeverfahren
- Nur BAMF-Daten verfügbar:
- 2023: Ø 19,1 Monate
- 2024: Ø 30,3 Monate
- 2025: Ø 38,2 Monate
- Halbjahr 2026: Ø 33,9 Monate
Ausweisungsverfügungen
- Gesamt 2023–1. Halbjahr 2026: 29.904 Verfügungen.
- Keine Differenzierung nach Ausweisungsarten verfügbar.
Heimatreisen von Schutzberechtigten
- Anzahl der eingeleiteten Verfahren:
- 2023: 2.172
- 2024: 3.459
- 2025: 6.362
- Halbjahr 2026: 3.307
Identitätsfeststellung & Mehrfachidentitäten
- Vielzahl von Instrumenten im BAMF:
- Fingerabdrücke, Registerabgleiche, SIS, AsylKon
- PTU-Dokumentenprüfung
- Datenträgerauswertung
- Dialektanalyse (DIAS)
- Bildbiometrie (LiBiAs)
- OSINT-Recherchen
- Sprach- und Textanalyse
- Eurodac wurde zur umfassenden Migrationsdatenbank ausgebaut.
- Gesetzliche Erweiterungen zur Durchsuchung und Digitalisierung.
Zusammenarbeit mit Herkunftsstaaten
- Kein statistischer Überblick über verweigerte Rücknahmen.
- Austausch mit Herkunftsstaaten wird fortlaufend intensiviert.
- EU: visumbeschränkende Maßnahmen nach Art. 25a Visakodex möglich.
Behördenzusammenarbeit
- Regelmäßige Prozessprüfungen.
- Optimierungen werden bei Bedarf umgesetzt.
Geplante Maßnahmen bis Ende 2026
- Keine konkreten Angaben.
- Verweis auf Koalitionsvertrag und laufende Abstimmungen.
Kurzfazit
Die Bundesregierung antwortet überwiegend ausweichend, verweist häufig auf:
- Zuständigkeit der Länder,
- laufende Prüfungen,
- den Koalitionsvertrag,
- fehlende statistische Daten.
Konkrete Reformpläne oder Maßnahmen werden nur selten benannt. Die Antworten bleiben größtenteils allgemein und formal.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/7752