Mögliche Förderung des Meldeportals Berliner Register durch die Bundesregierung
Worum es insgesamt geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD zur Frage, ob das Berliner Register – ein Meldesystem für diskriminierende Vorfälle – direkt oder indirekt vom Bund gefördert wird, welche Organisationen Mittel erhalten haben und ob Sicherheitsbehörden Prüfungen vorgenommen haben.
Kontext: Kritik am Berliner Register
- Das Berliner Register steht seit 2022/2023 in der Kritik, u. a. wegen:
- Veröffentlichung von Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze
- Vorwürfen eines „Klima der Verdächtigung“ (u. a. NZZ)
- Falschmeldungen und „Shitstorm“ nach Berichterstattung rechter Medien
- Über 200 Organisationen solidarisierten sich 2023 mit dem Register.
- Das Register wird vom Land Berlin finanziert; unklar war, ob Bundesmittel fließen.
Kernpunkt: Förderungen durch die Bundesregierung
1. Förderung des Berliner Registers selbst
- Die Bundesregierung macht keine direkte Förderung des Berliner Registers geltend.
- Indirekte Förderungen können entstehen, weil einzelne Bezirksregister Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten.
2. Förderungen der genannten Organisationen
- Die Bundesregierung listet umfangreiche Förderungen der letzten 10 Jahre auf.
- Viele Organisationen erhielten Bundesmittel, oft im Rahmen:
- „Demokratie leben!“
- Mehrgenerationenhaus‑Programme
- Projekte der Bundeszentrale für politische Bildung
- BMZ‑Programme (Entwicklungspolitische Bildung)
- BAMF‑Programme (Asylverfahrensberatung)
- Energie‑ und Gebäudeförderprogramme
- Die Liste ist sehr lang (mehrere Seiten), mit detaillierten Angaben zu:
- Jahr
- Ressort
- Projektname
- Förderhöhe
- Empfängerstatus (Erst‑, Zwischen‑, Letztempfänger)
Wichtig: Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Angaben wegen Aufbewahrungsfristen nicht vollständig sein können.
3. Beantragte Fördermittel
- Die Antwort verweist auf dieselben Daten wie bei Frage 1 und 2.
- Laufende oder offene Verwaltungsverfahren werden nicht offengelegt.
4. Teilnahme an Veranstaltungen der Bundesregierung
- Es gibt keine systematische Erfassung, ob Vertreter der genannten Organisationen an Bundesveranstaltungen teilgenommen haben.
5. Prüfungen durch Sicherheitsbehörden
- Diese Frage wird vollständig verweigert.
- Begründung: Staatswohl, Schutz der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes, Vermeidung von Rückschlüssen auf Prüfmethoden.
- Auch eine VS‑Einstufung (Verschlusssache) wird ausgeschlossen.
6–10: Haltung der Bundesregierung & Kontakte
- Die Bundesregierung hat:
- keine eigene Bewertung der Veröffentlichungen des Berliner Registers,
- keine Nutzung von Register‑Inhalten in ihrer Kommunikation,
- keine Erkenntnisse zur kritischen Berichterstattung 2023,
- keine Kontakte mit Berliner Behörden oder den genannten Organisationen im Zusammenhang mit dieser Berichterstattung.
Kurzfazit
- Keine direkte Bundesförderung des Berliner Registers.
- Viele der beteiligten Organisationen erhalten jedoch regelmäßig Bundesmittel für andere Projekte.
- Sicherheitsbehörden‑Prüfungen werden aus Gründen des Staatswohls nicht offengelegt.
- Keine offizielle Position der Bundesregierung zu den Debatten rund um das Berliner Register.
Quelle: Drucksache 21/8016