Projektförderung von Medienunternehmen durch Bundesministerien im Bereich digitaler Desinformation seit dem Jahr 2026
Worum es insgesamt geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Projektförderung von Medienunternehmen seit 2026 – insbesondere zu Projekten gegen digitale Desinformation, zu Förderkriterien, Transparenz, Beteiligten und zur Rolle von CORRECTIV und der Deutschen Welle.
Zentrale Inhalte & Aussagen
1. Umfang der Medienförderungen seit 2026
- 15 Projekte wurden seit 1. Januar 2026 gefördert oder erhielten Förderzusagen.
- Förderhöhe reicht von 80.000 € bis über 6 Mio. €.
- Große Fördervolumen betreffen Deutsche Welle (DW)-Regionalprogramme:
- Osteuropa: 6,86 Mio €
- Nahost/Nordafrika: 6,8 Mio €
- Lateinamerika: 6,66 Mio €
- Mehrere kleinere Projekte betreffen CORRECTIV, jinn gGmbH, Dekoder, Free Media Center u. a.
2. Definition „Medienunternehmen“
Mangels offizieller Definition versteht die Bundesregierung Medienunternehmen als Organisationen, die Inhalte erstellen und über Massenmedien verbreiten.
3. Art der Förderungen
Es handelt sich überwiegend um neue Bewilligungen, teils Aufstockungen (BMZ).
4. Förderkriterien
Die jeweiligen Projekte müssen die Fördergrundlagen der Ressorts erfüllen (z. B. BHO, spezifische Bekanntmachungen).
Schwerpunkt: Projekt „kuKI“ (Kulturalisierungssensible KI-Assistenz)
Ziele & Inhalte
- Entwicklung einer KI-basierten Monitoring- und Analyseinfrastruktur für Desinformation in Deutsch, Türkisch, Russisch.
- Aufbau von:
- KI-Analysetools
- Datenbanken mit Desinformationsartefakten
- einem Desinformationswissensgraphen
- Integration in CeMAS-Monitoring und CORRECTIV.Faktenforum.
- Bürger*innen sollen künftig mehrsprachig Desinformation melden und diskutieren können.
Untersuchte Datenquellen
- Multimodale Inhalte auf allen relevanten öffentlichen digitalen Plattformen, inkl. Social Media (Telegram, YouTube, TikTok, X, Facebook, Instagram).
Weitergabe von Ergebnissen
- Ergebnisse werden publiziert und stehen allen interessierten Institutionen offen.
- Keine exklusive Weitergabe an Behörden.
Umgang mit Meinungsfreiheit & Desinformation
- Desinformation = falsche oder irreführende Informationen, die gezielt verbreitet werden.
- Fokus auf ausländische staatliche Akteure, die demokratische Prozesse beeinflussen wollen.
- Bundesregierung nutzt internationale Standards (z. B. FIMI Exposure Matrix, DISARM Framework).
- Grundrechte (Art. 5 GG) sollen nicht verletzt werden.
- Staat fördert keine journalistischen Inhalte, nur klar abgegrenzte Projekte.
CORRECTIV & Gerichtsurteil
- Bundesregierung äußert sich nicht zum nicht rechtskräftigen Urteil des LG Berlin.
- Sie bewertet keine journalistischen Inhalte.
- Förderentscheidungen erfolgen unabhängig, nach gesetzlichen Vorgaben.
Transparenz- & Berichtspflichten
- Zuwendungsempfänger müssen die üblichen Pflichten nach BHO, Nebenbestimmungen und Förderrichtlinien erfüllen.
DW-Regionalprogramme
- Ziele: Stärkung freier Medien, Zugang zu verlässlichen Informationen, Förderung von Meinungsfreiheit in Partnerländern.
- Programme stehen im Einklang mit dem Deutsche-Welle-Gesetz.
Keine regelmäßige Übersicht geplant
- Bundesregierung plant keine routinemäßige Gesamtübersicht über Medienförderungen (Bürokratieabbau).
- Einzelanfragen werden beantwortet.
Quelle: Drucksache 21/8004