Agentische KI und vollständige Verwaltungsentscheidungsprozesse in der Bundesverwaltung
Worum es insgesamt geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage zur Nutzung agentischer KI in der Bundesverwaltung. Es geht um Definitionen, laufende Projekte, Risiken, Rechtsgrundlagen, Kosten, Beteiligte und Zukunftspläne.
Kernpunkte der Regierungsposition
1. Definition von agentischer KI
Agentische KI sind Systeme, die:
- mehrstufige Handlungsabläufe planen,
- externe Tools/Datenquellen einbinden,
- Informationen beschaffen,
- Zwischenergebnisse bewerten,
- komplexe Aufgabenketten mit operativer Eigenständigkeit ausführen.
2. Grundprinzip: Human in the Loop
- KI darf unterstützen, aber nicht autonom entscheiden.
- Inhaltliche Verantwortung bleibt immer beim Menschen.
- KI-generierte Inhalte müssen fachlich geprüft werden.
Aktuelle Projekte & Einsatzbereiche
Die Bundesregierung listet zahlreiche Projekte in verschiedenen Ressorts (siehe Anlage). Die meisten:
- rein unterstützend, z. B. Textentwürfe, Recherche, Wissensdatenbanken, Softwareentwicklung.
- keine vollständigen Verwaltungsentscheidungen.
Einige Beispiele:
- SPARK (Planungs- & Genehmigungsverfahren): KI strukturiert, priorisiert, bewertet rechtlich vor – aber Entscheidung bleibt beim Menschen.
- BZSt: KI-gestützte Vorbereitung von Bescheiden (pAV), finale Entscheidung manuell.
- Auswärtiges Amt: PoC für Dokumentenerstellung, geplante KI-Unterstützung im Visumverfahren.
- DWD (DAWID): Agentenmodus zur Prozessautomatisierung im Wetterbereich, keine rechtlichen Entscheidungen.
Kosten & Finanzierung
- 2025: 243.341,30 €
- 2026: 3.180.582,45 €
- 2027/2028: noch in Planung.
- Finanzierung über Kapitel 2402 Titel 532 16.
- Sachkostenbudget DigitalService GmbH: max. 500.000 €, davon 212.849 € für Pilotierung.
Beteiligte Akteure
- BMDS (federführend)
- DigitalService GmbH (Operationalisierung, Auswahl, Evaluation)
- Weitere Behörden je nach Projekt (BSI, BfDI, ITZBund etc.).
Rechtliche & organisatorische Anforderungen
- KI-VO (EU 2024/1689), DSGVO, VwVfG §35a.
- Datenschutz-Folgenabschätzungen, IT-Sicherheitskonzepte, Grundrechte-Folgenabschätzungen werden erstellt.
- Keine Verarbeitung vertraulicher oder VS-Daten.
- Protokollierung, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit müssen gewährleistet sein.
Was KI nicht darf
- Bereiche, die unter verbotene Praktiken der KI-VO fallen.
- Vollständige autonome Verwaltungsentscheidungen ohne menschliche Prüfung.
- Einsatz in grundrechtsrelevanten oder besonders sensiblen Verfahren ohne klare Rechtsgrundlage.
Zukunftspläne
- Agentic AI Hub soll verstetigt werden.
- Zweite Pilotierungsrunde bis Ende 2026 / Anfang 2027.
- Aufbau eines dynamischen Beschaffungssystems zur Skalierung.
- Keine geplanten Gesetzesänderungen speziell für agentische KI.
Wesentliche offene Punkte
Die Bundesregierung:
- nennt Prüffaktoren, aber keine klare Roadmap für vollautomatisierte KI-Entscheidungsprozesse,
- beantwortet nicht, ob konkrete Projekte für vollständig KI-basierte Entscheidungen geplant sind,
- verweist mehrfach auf Anlagen oder andere Drucksachen.
Quelle: Drucksache 21/8008