Die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke befasst sich mit der Asylpraxis gegenüber syrischen Geflüchteten, insbesondere nach dem Regimewechsel in Syrien Ende 2024 und möglichen Folgen für Schutzstatus, Rückkehr, Widerrufsverfahren und Integration.
Die Bundesregierung beantwortet diese Fragen mit umfangreichen Daten aus BAMF und AZR.
Lageeinschätzung & politische Ausgangslage
- Nach dem Sturz des Assad-Regimes bleibt die Lage in Syrien instabil, mit fortgesetzten Verfolgungen und Gewalt.
- Das BAMF hat daher nur wenige Widerrufsverfahren eingeleitet; 97 % endeten ohne Widerruf.
- Öffentliche Aussagen über mögliche Rückkehr („80 % sollen zurückkehren“) haben zu Verunsicherung geführt.
- Die Fragesteller betonen:
- Flüchtlingsschutz ist nicht automatisch zeitlich begrenzt.
- Die GFK verpflichtet zur Integration und Einbürgerung.
- Widerruf ist nur zulässig bei dauerhafter Stabilisierung des Herkunftslandes.
- Traumata und frühere Verfolgung können Rückkehr unzulässig machen.
- Debatte über Erkundungsreisen:
- Gesetzeslage wurde verschärft (Schutzverlust bei Reisen).
- Innenministerium wollte pragmatische Lösung, kam aber nicht dazu.
- Seit 2025 lehnt Minister Dobrindt Erkundungsreisen ab.
Zusammensetzung der syrischen Asylsuchenden (2013–2026)
Religionszugehörigkeit (freiwillige Angaben)
- Islam: durchgehend größte Gruppe (80–95 % je nach Jahr).
- Christen: meist 1–5 %.
- Yeziden: 0,4–5 %.
- Unbekannt: 2–12 %.
Volkszugehörigkeit
- Araber: 50–72 %.
- Kurden: 23–40 %.
- Kleinere Gruppen: Aramäer, Assyrer, Palästinenser, Turkmenen.
Angabenquote
- Über 90 % machen freiwillige Angaben zu Religion/Volkszugehörigkeit.
Entscheidungspraxis des BAMF (2014–2026)
Die Tabellen zeigen:
2014–2017
- Hohe Anerkennungsquoten als Flüchtlingsschutz (30–70 %).
- Subsidiärer Schutz ebenfalls häufig (10–40 %).
- Ablehnungen meist unter 10 %.
2018–2023
- Deutlicher Trend:
- Subsidiärer Schutz wird zur dominanten Schutzform (40–75 %).
- Flüchtlingsschutz sinkt auf unter 20 %.
- Ablehnungen steigen leicht, bleiben aber moderat.
2024–2026
- 2025: drastischer Rückgang der Schutzgewährung (nur ca. 2 % Schutzstatus).
- 2026: sehr hohe Ablehnungsquote (≈ 69 %).
- Durchschnittliche Verfahrensdauer 2026: 20,8 Monate.
Anzahl syrischer Staatsangehöriger in Deutschland
Ende 2012
- 40.444 Personen.
- Davon 4.419 mit Flüchtlingsstatus.
Mai 2026
- 919.397 Personen.
- Davon:
- 264.605 Flüchtlingsschutz
- 314.115 subsidiärer Schutz
- Insgesamt 582.969 mit Schutzstatus.
Altersstruktur & Geschlecht (2026)
- Unter 18 Jahren: 288.756
- 18–39 Jahre: größte Gruppe (431.632)
- Männer: 540.705
- Frauen: 377.889
Verteilung auf Bundesländer
Größte Gruppen leben in:
- NRW (276.879)
- Niedersachsen (96.377)
- Baden-Württemberg (91.676)
- Bayern (87.095)
Einbürgerungen
- Verweis auf Statistisches Bundesamt (Daten 2013–2025).
- 2026-Daten noch nicht veröffentlicht.
Widerrufsverfahren (2014–2026)
- Zahl der Prüfverfahren stark schwankend (von 1.000 bis über 130.000 pro Jahr).
- Widerrufe extrem selten (meist unter 3 %).
- 2026 (Jan–Jun):
- 8.320 Entscheidungen
- 76,8 % ohne Widerruf
- Anstieg der Widerrufe bei subsidiärem Schutz (≈ 11 %).
Personen mit widerrufenem Schutzstatus (2026)
- 825 Personen leben weiterhin in Deutschland.
- Aufenthaltsstatus überwiegend:
- Duldung (247)
- Antrag auf Aufenthaltstitel (248)
- Kein Aufenthaltsrecht (78)
Ausreisen & Abschiebungen
- Rückführungen nach Syrien seit 2015: 4 Personen.
- Abschiebungen insgesamt: 8.361 (2015–2026).
- Starker Anstieg ab 2023 (über 1.200 jährlich).
Kernbotschaft der Bundesregierung
- Schutz gilt nur solange Schutzgründe bestehen.
- Dauerhafter Aufenthalt soll über reguläre Aufenthaltstitel erfolgen.
- Widerruf erfolgt nur bei klarer Lageänderung im Herkunftsland.
- Integration und Erwerbstätigkeit schaffen Bleibeperspektiven.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/7499