Spreng­stoff­droh­nen — Waren es doch wie­der die Ukrai­ner?

Am Flug­ha­fen Leipzig/Halle unter­su­chen Bun­des­an­walt­schaft und Bun­des­kri­mi­nal­amt einen mut­maß­li­chen Anschlags­ver­such mit einer prä­pa­rier­ten Droh­ne. Nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen flog das Gerät am Abend des 4. August 2026 gezielt auf eine gepark­te ukrai­ni­sche Anto­now AN-124 zu, prall­te an deren Trag­flä­che ab und stürz­te zu Boden. An der Droh­ne befand sich ein Spreng­satz mit rund 600 Gramm Sem­tex; offen­bar ver­hin­der­te ein tech­ni­scher Defekt die Deto­na­ti­on. Ermitt­ler prü­fen außer­dem, ob eine wei­te­re Droh­ne mit einem DHL-Fracht­flug­zeug kol­li­dier­te, das wegen der zeit­wei­sen Sper­rung des Flug­ha­fens sei­nen Lan­de­an­flug abbre­chen muss­te.

Die Ermitt­lungs­be­hör­den gehen von einem schwer­wie­gen­den Angriff auf die deut­sche Trans­port- und Logis­tik­in­fra­struk­tur aus. Hin­wei­se auf eine Fern­steue­rung über das Mobil­funk­netz sowie eine in Flug­ha­fen­nä­he ent­deck­te Anten­ne näh­ren den Ver­dacht einer gezielt vor­be­rei­te­ten Ope­ra­ti­on. Eine ein­deu­ti­ge Urhe­ber­schaft ist bis­lang jedoch nicht fest­ge­stellt. In deut­schen Sicher­heits­krei­sen und in west­li­chen Medi­en wird eine mög­li­che rus­si­sche Betei­li­gung dis­ku­tiert; Mos­kau weist ent­spre­chen­de Vor­wür­fe zurück und spricht sei­ner­seits von einer mög­li­chen ukrai­ni­schen Pro­vo­ka­ti­on. Auch die­ses Sze­na­rio ist bis­lang nicht durch belast­ba­re Bewei­se belegt. Für die Bewer­tung des Falls bleibt daher ent­schei­dend, zwi­schen poli­ti­schen Zuschrei­bun­gen und den gesi­cher­ten Ergeb­nis­sen der lau­fen­den Ermitt­lun­gen zu unter­schei­den.

Nach dem der­zei­ti­gen Ermitt­lungs­stand wur­den die Nord-Stream-Anschlä­ge mut­maß­lich von Ukrai­nern aus­ge­führt; ob und auf wel­cher Ebe­ne ukrai­ni­sche staat­li­che Stel­len Auf­trag­ge­ber waren, ist wei­ter­hin Gegen­stand der Auf­klä­rung.


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