Aufwände für das Ausland, ausländische und supranationale Organisationen sowie für Ausländer seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland
Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich der finanziellen Aufwendungen Deutschlands für das Ausland, internationale Organisationen und Ausländer seit der Gründung der Bundesrepublik.
1. Vorbemerkungen und Grundsatzposition der Bundesregierung
Position der Fragesteller (AfD):
Die Antragsteller führen an, dass Deutschland seit seiner Gründung immense finanzielle Leistungen an andere Staaten, Organisationen und nicht-deutsche Staatsangehörige erbracht hat. Sie nennen beispielhaft Entwicklungshilfe (ODA), Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen, Rücküberweisungen von Migranten, Zinsausgaben des Bundeshaushalts, TARGET2-Salden und Schuldenlasse. Angesichts der hohen Staatsverschuldung und wirtschaftlichen Krise fordern sie eine transparente, umfassende Übersicht aller Zahlungsabflüsse ins Ausland, inflationsbereinigt auf den heutigen Wert hochgerechnet, um die Ursachen der aktuellen Situation zu analysieren.
Position der Bundesregierung:
- Widerspruch zur Bewertung: Die Regierung stimmt den wertenden Aussagen der Antragsteller nicht zu. Sie betont, dass der Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg untrennbar mit der internationalen Integration verbunden war. Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit oder Beiträge an internationale Organisationen seien keine einseitigen Kosten, sondern Investitionen in stabile Rahmenbedingungen, von denen Deutschland als Exportnation profitiert.
- Einschränkung des Antwortumfangs: Die Antworten beziehen sich ausschließlich auf den Verantwortungsbereich der Bundesverwaltung und den Bundeshaushalt. Daten der Länder, Kommunen oder Sozialversicherungen werden nicht erhoben, da dies in deren Zuständigkeit liegt.
- Keine Inflationsbereinigung: Die Bundesregierung führt keine inflationsbereinigten Umrechnungen durch. Sie stellt nur vorhandene Ist-Werte bereit. Wissenschaftliche Datenaufbereitung oder Schätzungen erfolgen nicht.
- Zumutbarkeit: Eine lückenlose Erfassung aller Daten seit 1949 wird abgelehnt, da dies eine manuelle Durchsicht zehntausender Papierakten im Bundesarchiv erfordern würde, was die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung gefährden würde („Unzumutbarkeit“).
2. Detaillierte Antworten zu einzelnen Themenkomplexen
A. Europäische Union und Euro-Rettungsschirme
- EU-Beiträge (Frage 3): Nettobeiträge werden von der EU-Kommission nicht veröffentlicht. Für die Zeit vor 1970 (EWG) finanzierte sich die Gemeinschaft über feste Beitragssätze (Deutschland: 28 % am Gesamtbudget). Die Montanunion finanzierte sich über Steuern auf Kohle/Stahl, nicht über Mitgliedsbeiträge.
- Euro-Rettungsschirme (Frage 4 & 5):
- Griechenland (GLF): Deutschland gewährte bilaterale Kredite von ca. 15,2 Mrd. Euro; aktuell noch ca. 5,6 Mrd. Euro ausstehend.
- ESM/EFSF: Deutschland leistete keine direkten Zahlungen an Programmländer, ist aber mit eingezahltem Kapital beteiligt (ESM: ca. 21,7 Mrd. Euro).
- Haftungsrisiken: Die Gewährleistungsermächtigung für die EFSF beträgt maximal 211,0 Mrd. Euro (Auslastung Ende 2025: ca. 86,3 Mrd. Euro). Das maximale Haftungsrisiko im ESM ist auf ca. 189,5 Mrd. Euro begrenzt.
- Corona-Wiederaufbaufonds (NextGenerationEU — NGEU) (Frage 6–9):
- Das Volumen der aufgenommenen Mittel kann nicht isoliert betrachtet werden (max. 750 Mrd. Euro Anleihen).
- Die Tilgung der Zuschuss-Komponente erfolgt über den EU-Haushalt (Deutschlands Anteil ca. 23 %). Die Kredit-Komponente wird von den Nehmerstaaten getragen.
- Eine genaue Prognose der zukünftigen Belastung ist aufgrund laufender Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 nicht möglich.
- Durchschnittliche gewichtete Zinslast für NGEU-Zuschüsse lag am 31.03.2026 bei 2,41 %, durchschnittliche Restlaufzeit aller EU-Anleihen Ende 2025 bei 12 Jahren.
B. Internationale Organisationen
- UNO und Sonderorganisationen (Frage 12 & 13): Daten sind ab 2013 öffentlich beim UN CEB einsehbar. Davor liegen sie in älteren Finanzberichten vor. Beim IWF fließen verschiedene Ströme zusammen (Quoten, SZR etc.), eine einfache Zusammenfassung ist nicht möglich.
- OSZE (Frage 15): Seit Gründung 1995 erhielt die OSZE mindestens 616,07 Mio. Euro aus Deutschland.
- Weitere Organisationen/Stiftungen (Frage 17 & 18): Eine vollständige Auflistung ist nicht zumutbar, da Zuwendungen nicht zentral nach Organisation erfasst sind und händische Aktenrecherche nötig wäre. Der Begriff „internationale Stiftung“ ist zudem rechtlich nicht eindeutig definiert.
C. Militär und Sicherheit
- Kosten ausländischer Truppen in Deutschland (Frage 20):
- Grundsätzlich tragen Gaststreitkräfte ihre Kosten selbst (NATO-Truppenstatut).
- Deutschland trägt jedoch bestimmte Folgekosten (z.B. Bauverwaltung, Grundsteuern, Schäden).
- Die Drucksache enthält eine detaillierte Tabelle der Ist-Ausgaben von 1951 bis 2025 (bis 2001 in DM, ab 2002 in Euro). Die Werte schwanken stark (Höhepunkte in den 1980er Jahren, danach deutlicher Rückgang).
- Für Baumaßnahmen liegen detaillierte Daten erst ab 2014 vor.
- Militärhilfe (Frage 22–25):
- Allgemein (ohne Ukraine): Im Zeitraum 1998–2025 wurden rund 2.763 Mio. Euro für Ausbildung, Unterstützung verbündeter Streitkräfte und Ausstattungshilfen ausgegeben. Daten vor 1998 liegen nicht automatisiert vor.
- Ukraine:
- 1991 bis Feb. 2022: Rund 9,7 Mio. Euro (im Rahmen der Ertüchtigung von Partnerstaaten).
- Seit Kriegsbeginn (Feb. 2022): Verweis auf die quartalsweise aktualisierte Liste der Bundesregierung (Stand Juni 2026 verfügbar). Separate Summen für militärische und nicht-militärische Hilfe werden hier nicht explizit addiert, sondern auf die externe Liste verwiesen.
D. Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe
- OECD (Frage 26): Deutschland zahlt keine Entwicklungshilfe an die OECD.
- GIZ/GTZ (Frage 28): Tabelle der Mittelzuflüsse an die GIZ (und Vorgänger GTZ) von 2002 bis 2025.
- Beispielwerte: 2002 insgesamt ca. 794 Mio. Euro; 2023 insgesamt ca. 3.192 Mio. Euro; 2025 insgesamt ca. 3.000 Mio. Euro.
- Daten vor 2002 sind nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermittelbar.
- Klimawandel-Folgen (Frage 30): Keine separate Erfassung von Zahlungen speziell für „Folgen klimatischer Veränderungen“. Erfasst werden nur Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen im Rahmen der UN-Klimaberichterstattung.
- Humanitäre Hilfe (Frage 32): Liste der finanziellen humanitären Hilfen im Ausland von 2017 bis 2025.
- 2025: 1.049,07 Mio. Euro
- 2022 (Höhepunkt): 3.138,84 Mio. Euro
- Nicht-monetäre Hilfe (z.B. THW-Einsätze) wird nicht separat statistisch erfasst (Frage 34).
E. Migration, Asyl und Integration
- Bildungsausländer (Frage 36–40):
- Seit 2002 haben 796.375 Bildungsausländer ein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen.
- Kosten pro Studienplatz oder Stipendienhöhen können nicht pauschal beziffert werden, da Hochschulen Ländersache sind und Stipendien von verschiedenen Trägern (DAAD, Humboldt-Stiftung etc.) vergeben werden.
- Fluchtursachenbekämpfung (Frage 44–46):
- Begriff war bis 2015 nicht einheitlich definiert.
- Seit 2017 berichtet die Regierung jährlich.
- Gesamtausgaben 2025: Rund 6,4 Mrd. Euro.
- Asylverfahren und Unterbringung (Frage 47, 49, 51, 55, 59, 61):
- BAMF-Kosten: Tabelle der Ausgaben des BAMF (bzw. Vorgänger) von 1952 bis 2025.
- 1952: 0,03 Mio. DM
- 1993 (Höhepunkt Jugoslawienkrieg): 516,04 Mio. DM
- 2016 (Flüchtlingskrise): 660,79 Mio. Euro
- 2025: 977,52 Mio. Euro
- Sozialleistungen: Verweis auf das Statistische Bundesamt für Daten zum Asylbewerberleistungsgesetz (ab 1994). Vorherige Leistungen nach Bundessozialhilfegesetz sind nicht spezifisch nach Asylsuchenden aufschlüsselbar.
- Integration/Kinder- und Jugendhilfe: Konkrete Kosten für Integrationskurse oder Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer sind mangels separater statistischer Erfassung oder wegen Länderzuständigkeit nicht vollständig bezifferbar.
- BAMF-Kosten: Tabelle der Ausgaben des BAMF (bzw. Vorgänger) von 1952 bis 2025.
- Gerichtsverfahren und Strafvollzug (Frage 77–85):
- Verwaltungsgerichte: Von 2008 bis April 2026 ca. 1,43 Millionen Entscheidungen in Asylangelegenheiten.
- Strafrecht: Es werden keine Statistiken geführt, die Asylbewerber als Tätergruppe ausweisen. Daher keine Angaben zu Anzahl der Verfahren, Verurteilungen oder Kosten möglich.
- Abschiebungen: Keine zentrale Kostenaufstellung vorhanden, da viele Behörden beteiligt sind.
- Strafvollzug: Ländersache, keine Bundesdaten.
F. Sonstiges
- TARGET2-Salden (Frage 1 & 2): Die Salden sind öffentlich einsehbar. Der Bundesbank entstehen keine entgangenen Nettozinserträge, da die Salden Teil des geldpolitischen Geschäfts sind.
- Schuldenerlass (Frage 42): Verweis auf die Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Erlasse wurden von der Bundesregierung vereinbart.
- Rücküberweisungen (Frage 73): Verweis auf frühere Antworten; spezifische Daten zu Rücküberweisungen von Leistungsbeziehern ins Heimatland werden nicht neu erhoben.
- Renten- und Krankenversicherung (Frage 65–72): Eine Differenzierung der Ausgaben/Einnahmen nach Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund ist in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung statistisch nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Daher keine Berechnung von “Netto-Kosten” oder Differenzbeträgen möglich.
3. Fazit der Zusammenfassung
Die Bundesregierung liefert in dieser Drucksache zahlreiche konkrete historische Datenreihen (insbesondere zu BAMF-Kosten, Verteidigungslasten, GIZ-Zuwendungen und humanitärer Hilfe), verweigert jedoch konsequent die von der AfD geforderte aggregierte Gesamtsumme aller Auslandszahlungen sowie die inflationsbereinigte Hochrechnung.
Als Begründung dienen:
- Die föderale Struktur (keine Kompetenz für Länder/Kommunen).
- Fehlende statistische Erfassungsmöglichkeiten (keine Trennung nach Staatsangehörigkeit in Sozialsystemen).
- Der unverhältnismäßige administrative Aufwand für die Recherche historischer Papierakten vor Einführung digitaler Systeme.
- Die politische Auffassung, dass internationale Zahlungen keine einseitigen Verluste, sondern strategische Investitionen sind.
Die Antwort bleibt damit fragmentarisch und liefert Einzelbausteine, aber kein geschlossenes Gesamtbild der seit 1949 getätigten Auslandszahlungen in heutiger Kaufkraft.
Quelle: Drucksache 21/8327