Als Bürgerrechte (auch Deutschenrechte genannt) werden im deutschen Grundgesetz diejenigen Grundrechte bezeichnet, die ausschließlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten sind. Im Gegensatz dazu stehen die Menschenrechte (Jedermann-Rechte), die für alle Menschen gelten, die sich in Deutschland aufhalten.
Die wichtigsten Deutschenrechte im Überblick
Die Deutschenrechte sind im Grundgesetz meist an der Formulierung „Alle Deutschen…“ zu erkennen. Dazu gehören:
- Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG): Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen ohne Anmeldung oder Erlaubnis zu versammeln.
- Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG): Das Recht, Vereine, Gesellschaften und politische Parteien zu gründen.
- Freizügigkeit (Art. 11 GG): Das Recht, Wohnsitz und Aufenthalt im gesamten Bundesgebiet frei zu wählen.
- Berufsfreiheit (Art. 12 GG): Das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
- Schutz vor Auslieferung und Entzug der Staatsangehörigkeit (Art. 16 GG): Kein Deutscher darf ausgebürgert oder an das Ausland ausgeliefert werden (mit Ausnahmen innerhalb der EU/an internationale Gerichtshöfe).
- Wahlrecht (Art. 38 GG): Das Recht, an Wahlen und Abstimmungen auf Bundes‑, Landes- und Kommunalebene teilzunehmen (aktives und passives Wahlrecht).
Unterschied zu Menschenrechten
Während Bürgerrechte an die Staatsangehörigkeit gekoppelt sind, schützen Menschenrechte fundamentale Güter wie das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Meinungsfreiheit für jeden Menschen, unabhängig von dessen Herkunft oder Pass.