Der Begriff „Remigration“ bedeutet wörtlich „Rückwanderung“. Was zunächst wie eine sachliche Bezeichnung für die Rückkehr von Menschen in ein früheres Heimatland klingt, hat in der politischen Auseinandersetzung der vergangenen Jahre eine erhebliche Bedeutungsverschiebung erfahren. Während das Wort in der Migrationsforschung einen etablierten Platz besitzt, ist es im deutschen politischen Sprachgebrauch zunehmend zum Schlagwort einer grundsätzlichen Debatte über Migration, nationale Zugehörigkeit und die Grenzen staatlicher Rückführungspolitik geworden.
In seiner ursprünglichen wissenschaftlichen Bedeutung beschreibt Remigration die Rückwanderung von Menschen, die zuvor in einem anderen Land gelebt haben. Dazu gehören beispielsweise deutsche Wissenschaftler und Schriftsteller, die nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft aus dem Exil zurückkehrten, ehemalige Gastarbeiter, die ihren Lebensabend in der Türkei, Italien oder Griechenland verbringen wollten, oder Fachkräfte, die nach einigen Jahren im Ausland wieder in ihre Heimat ziehen. Solche Wanderungsbewegungen können unterschiedliche wirtschaftliche, persönliche oder politische Ursachen haben. Häufig erfolgen sie freiwillig, wenngleich der wissenschaftliche Begriff nicht grundsätzlich auf freiwillige Rückkehr beschränkt ist. In diesem Zusammenhang beschreibt Remigration zunächst einen demografischen Vorgang, ohne ihn politisch oder moralisch zu bewerten.
Eine andere Bedeutung erhielt der Begriff durch seine Verwendung in Teilen der europäischen extremen Rechten. Besonders die Identitäre Bewegung und der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner machten ihn seit den 2010er-Jahren zu einem zentralen Bestandteil ihrer politischen Vorstellungen. Dabei geht es nicht mehr lediglich um die Rückkehr von Menschen, die Deutschland freiwillig verlassen möchten, oder um die gesetzlich vorgesehene Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer. Vielmehr steht dahinter ein weitreichendes gesellschaftspolitisches Konzept, das die Zusammensetzung der Bevölkerung nach ethnischen und kulturellen Kriterien verändern soll.
Nach Sellners Vorstellungen können entsprechende Maßnahmen auch Menschen treffen, die längst die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aufgrund ihrer familiären Herkunft oder ihrer vermeintlich unzureichenden kulturellen Anpassung jedoch nicht als vollständig zugehörig betrachtet werden. Neben der Ausweitung staatlicher Rückführungsmaßnahmen sieht dieses Konzept Formen eines politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anpassungsdrucks vor, der bestimmte Bevölkerungsgruppen dazu bewegen soll, Deutschland zu verlassen. Auch die Einschränkung von Einbürgerungen und die Überprüfung beziehungsweise Rücknahme von Staatsangehörigkeiten spielen in diesen Überlegungen eine Rolle. Dahinter steht die Vorstellung einer möglichst ethnokulturell homogenen Gesellschaft, in der nationale Zugehörigkeit nicht allein durch die Staatsbürgerschaft bestimmt wird.
Diese Auslegung unterscheidet sich grundlegend von einer rechtsstaatlich geregelten Migrations- und Rückführungspolitik. Der demokratische Staat darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Menschen ohne Aufenthaltsrecht zur Ausreise verpflichten und gegebenenfalls abschieben. Er darf jedoch deutsche Staatsbürger nicht aufgrund ihrer Abstammung, ihrer ethnischen Herkunft oder einer ihnen zugeschriebenen kulturellen Fremdheit aus dem Land entfernen oder gezielt zur Auswanderung drängen. Das Grundgesetz schützt die Menschenwürde, die Gleichheit vor dem Gesetz und die staatsbürgerliche Zugehörigkeit unabhängig von solchen Merkmalen. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb zentrale Elemente von Sellners Remigrationskonzept als mit der Menschenwürde unvereinbar bewertet. Entscheidend ist dabei nicht das verwendete Wort, sondern die dahinterstehende Vorstellung, Menschen nach ethnischen oder kulturellen Kriterien unterschiedliche Rechte und unterschiedliche Grade gesellschaftlicher Zugehörigkeit zuzuweisen.
Eine breite öffentliche Aufmerksamkeit erhielt die Debatte im Januar 2024 durch die Veröffentlichung einer Recherche über ein privates Treffen in Potsdam vom November 2023. An der Zusammenkunft nahmen neben Sellner auch Personen aus dem Umfeld der AfD, der damaligen Werteunion und der Wirtschaft teil. Im Mittelpunkt der anschließenden Auseinandersetzung standen die dort erörterten Vorstellungen zur Remigration und deren mögliche Bedeutung für Menschen mit Migrationshintergrund. Einzelne Darstellungen und Schlussfolgerungen über den Verlauf des Treffens wurden später Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Unabhängig von diesen Streitfragen löste die Veröffentlichung eine außergewöhnliche gesellschaftliche Mobilisierung aus: In zahlreichen deutschen Städten demonstrierten Hunderttausende Menschen gegen Rechtsextremismus und für die freiheitliche Demokratie.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt die Bezeichnung durch ihre Wahl zum „Unwort des Jahres 2023“, die im Januar 2024 bekannt gegeben wurde. Ausschlaggebend war dabei nicht die traditionelle Bedeutung als Rückwanderung, sondern ihre Verwendung als beschönigender Ausdruck für weitreichende Forderungen nach Ausgrenzung und Entfernung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Gerade diese sprachliche Mehrdeutigkeit macht den Begriff politisch wirkungsvoll. Ein ursprünglich sachlich klingendes Wort kann Maßnahmen bezeichnen, deren tatsächliche Tragweite weit über eine gewöhnliche Rückkehr- oder Abschiebungspolitik hinausgeht.
Auch die Alternative für Deutschland verwendet inzwischen den Begriff Remigration. Im Bundestagswahlkampf 2025 gewann er innerhalb der Partei deutlich an Bedeutung. Besonders sichtbar wurde dies beim Bundesparteitag in Riesa im Januar 2025, als die damalige Kanzlerkandidatin Alice Weidel den Begriff ausdrücklich aufgriff. In ihrer offiziellen Programmatik verbindet die AfD Remigration vor allem mit einer restriktiveren Migrationspolitik, der konsequenten Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten, der Abschiebung ausländischer Straftäter und der Begrenzung von Zuwanderung. Die Partei weist den Vorwurf zurück, damit eine Vertreibung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund anzustreben.
Allerdings ist zwischen der offiziellen Programmatik einer Partei, den Positionen einzelner ihrer Vertreter und den weiterreichenden Vorstellungen rechtsextremer Akteure zu unterscheiden. Nicht jede Forderung nach Remigration ist automatisch mit Sellners Konzept gleichzusetzen. Zugleich lässt sich nicht übersehen, dass derselbe Begriff von politischen Strömungen mit sehr unterschiedlichen Zielsetzungen verwendet wird. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass radikale gesellschaftspolitische Vorstellungen unter dem sprachlichen Dach einer vermeintlich gewöhnlichen Rückführungspolitik an Akzeptanz gewinnen. Ob diese Kritik im konkreten Fall zutrifft, muss anhand der jeweiligen Forderungen, ihrer beabsichtigten Umsetzung und der betroffenen Personengruppen beurteilt werden.
Im Kern berührt die Auseinandersetzung um Remigration deshalb eine grundsätzliche Frage des demokratischen Zusammenlebens: Wer gehört zu Deutschland, und nach welchen Kriterien wird diese Zugehörigkeit bestimmt? In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist die Staatsangehörigkeit ein rechtlicher Status, der nicht durch ethnische Abstammung oder kulturelle Zuschreibungen relativiert werden darf. Politische Entscheidungen über Einwanderung, Aufenthaltsrechte und Abschiebungen sind dagegen legitime Gegenstände demokratischer Auseinandersetzung, solange sie die verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Grenzen beachten.
Der Begriff Remigration ist somit weder von seinem sprachlichen Ursprung her rechtsextrem noch in jeder Verwendung gleichbedeutend mit Vertreibung. Seine politische Aufladung ist jedoch eine gesellschaftliche Realität. Während er in der Wissenschaft weiterhin einen Migrationsvorgang beschreibt, steht er in Teilen der extremen Rechten für ein umfassendes Konzept zur ethnokulturellen Umgestaltung der Gesellschaft. Für eine sachliche Debatte kommt es deshalb darauf an, nicht beim Schlagwort stehen zu bleiben, sondern genau zu unterscheiden, wer das Land verlassen soll, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehen soll und ob die vorgesehenen Maßnahmen freiwillige Rückkehr, rechtsstaatlich zulässige Abschiebung oder unzulässige Ausgrenzung und Vertreibung bedeuten. Erst diese Unterscheidung ermöglicht eine fundierte Beurteilung der politischen Forderungen, die heute mit dem Wort Remigration verbunden werden.