Bun­des­re­gie­rung sieht wach­sen­des rechts­extre­mes Poten­zi­al bei „Acti­ve Clubs“

Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge der Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen zum rechts­extre­men Kampf­sport-Netz­werk „Acti­ve Clubs“.

Wich­tigs­te Aus­sa­gen:

  • Der Bun­des­re­gie­rung sind der­zeit rund 20 regio­na­le „Acti­ve Clubs“ in Deutsch­land bekannt. Seit 2024 ist die Zahl deut­lich gestie­gen, ins­be­son­de­re im Lau­fe des Jah­res 2026.
  • Die Grup­pen tre­ten vor allem auf Tele­gram und teil­wei­se auf Insta­gram auf. Als zen­tra­le Platt­form fun­giert der Kanal „Acti­ve Club Ger­ma­nia“, der Inhal­te deut­scher und aus­län­di­scher Grup­pen ver­brei­tet.
  • Die Sicher­heits­be­hör­den beschäf­ti­gen sich seit 2023 mit dem Phä­no­men. Der Aus­tausch erfolgt unter ande­rem über das Gemein­sa­me Extre­mis­mus- und Ter­ro­ris­mus­ab­wehr­zen­trum (GETZ‑R) sowie mit den Lan­des­be­hör­den.
  • Die Bun­des­re­gie­rung sieht wei­ter­hin ein Gewalt- und Bedro­hungs­po­ten­zi­al. Beson­ders die Kampf­sport­trai­nings, die Rekru­tie­rung jun­ger Män­ner und die Dar­stel­lung von Wehr­haf­tig­keit wer­den als pro­ble­ma­tisch bewer­tet. Direk­te gewalt­sa­me Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit poli­ti­schen Geg­nern sei­en bis­her jedoch nicht fest­stell­bar.
  • Es bestehen Ver­bin­dun­gen zu rechts­extre­mis­ti­schen Struk­tu­ren. Dop­pel­mit­glied­schaf­ten wer­den von den „Acti­ve Clubs“ aus­drück­lich befür­wor­tet. Bekannt sind Bezü­ge ins­be­son­de­re zur Par­tei „Die Hei­mat“ und deren Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on.
  • Die Bun­des­re­gie­rung ver­fügt der­zeit über kei­ne Erkennt­nis­se zu Gefähr­dern, rele­van­ten Per­so­nen oder offe­nen Haft­be­feh­len im Zusam­men­hang mit „Acti­ve Clubs“. Die Grup­pen wür­den kon­spi­ra­tiv agie­ren, was die Iden­ti­fi­zie­rung erschwe­re.
  • Die Rekru­tie­rung erfolgt stark über sozia­le Medi­en. Die Grup­pen prä­sen­tie­ren sich häu­fig zunächst als unpo­li­ti­sche Sport­ge­mein­schaf­ten und spre­chen beson­ders männ­li­che Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne an. Rechts­extre­me Inhal­te wer­den teils offen, teils unter­schwel­lig ver­mit­telt.
  • Zu inter­na­tio­na­len Ver­bin­dun­gen lie­gen der­zeit kei­ne kon­kre­ten Erkennt­nis­se vor. Die Bun­des­re­gie­rung bestä­tigt jedoch, dass das Kon­zept sei­nen Ursprung in den USA hat.
  • Vie­le Detail­fra­gen, etwa zur regio­na­len Ver­tei­lung, Mit­glie­der­zahl oder Alters­struk­tur, beant­wor­tet die Bun­des­re­gie­rung nicht mit Ver­weis auf den Schutz der Arbeit des Ver­fas­sungs­schut­zes und das Staats­wohl.

Kurz­fa­zit: Die Bun­des­re­gie­rung betrach­tet die „Acti­ve Clubs“ als wach­sen­des rechts­extre­mes Netz­werk mit Rekru­tie­rungs- und Radi­ka­li­sie­rungs­po­ten­zi­al, beob­ach­tet die Ent­wick­lung inten­siv, ver­fügt aber nach eige­nen Anga­ben bis­lang nur über begrenz­te per­so­nen­be­zo­ge­ne Erkennt­nis­se.


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