Einführung
Antisemitismus bezeichnet unterschiedliche Formen von Vorurteilen, Feindseligkeit, Diskriminierung und Gewalt gegenüber Jüdinnen und Juden. Er kann sich in persönlichen Einstellungen, öffentlichen Äußerungen, gesellschaftlichen Strukturen und konkreten Handlungen zeigen.
Es gibt keine allgemein anerkannte Definition, die sämtliche Erscheinungsformen und wissenschaftlichen Perspektiven vollständig erfasst. Weitgehende Übereinstimmung besteht jedoch darüber, dass sich Antisemitismus gegen Menschen richtet, weil sie jüdisch sind oder als jüdisch wahrgenommen werden.
Die wichtigsten Definitionsansätze lassen sich in institutionelle Arbeitsdefinitionen und wissenschaftliche Definitionen unterteilen. Arbeitsdefinitionen dienen vor allem der Erkennung, Dokumentation und Einordnung antisemitischer Vorfälle. Wissenschaftliche Definitionen versuchen darüber hinaus zu erklären, wie Antisemitismus entsteht, funktioniert und gesellschaftlich wirksam wird.
1. Institutionelle Arbeitsdefinitionen
1.1 IHRA-Arbeitsdefinition (2016)
Die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) verabschiedete 2016 eine Arbeitsdefinition, die auf einer früheren Definition der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) aus dem Jahr 2005 aufbaut.
Sie ist eine der international am weitesten verbreiteten institutionellen Definitionen und wird unter anderem von Regierungen, Behörden und Bildungseinrichtungen verwendet.
Definition:
„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“
Die Definition wird durch elf Beispiele ergänzt. Sie betreffen unter anderem traditionelle antijüdische Verschwörungsvorstellungen, Holocaustleugnung und bestimmte Formen der Feindseligkeit gegenüber Israel.
Zu den Beispielen für möglichen israelbezogenen Antisemitismus gehören:
- die Verwendung traditioneller antisemitischer Vorstellungen zur Beschreibung Israels oder seiner Politik,
- die Gleichsetzung der heutigen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten,
- die Anwendung doppelter Maßstäbe gegenüber Israel, indem von ihm ein Verhalten verlangt wird, das von anderen demokratischen Staaten nicht erwartet oder gefordert wird.
Die IHRA weist ausdrücklich darauf hin, dass die jeweiligen Umstände berücksichtigt werden müssen. Nicht jede kritische Äußerung über Israel ist antisemitisch. Kritik an Israel, die mit der Kritik an anderen Staaten vergleichbar ist, gilt nach der IHRA nicht als antisemitisch.
Übernahme durch die Bundesregierung:
Die Bundesregierung übernahm die IHRA-Arbeitsdefinition 2017 und ergänzte den eigentlichen Definitionstext um den Hinweis, dass auch der Staat Israel, sofern er als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel antisemitischer Angriffe sein kann. Dieser Gedanke war bereits im erläuternden Text der IHRA enthalten.
Kritik und Diskussion:
Kritiker bemängeln, dass die Definition relativ offen formuliert sei und einzelne Beispiele unterschiedlich interpretiert werden könnten. Insbesondere bestehe die Gefahr, dass politische Kritik an Israel vorschnell als antisemitisch eingeordnet werde.
Befürworter betonen dagegen, dass die Definition gerade auch moderne Erscheinungsformen des Antisemitismus sichtbar mache, die sich auf Israel beziehen und mit traditionellen antijüdischen Stereotypen verbunden sein können.
1.2 Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus (JDA, 2021)
Die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus wurde 2021 von einer internationalen Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Antisemitismus‑, Holocaust‑, Geschichts- und Nahostforschung entwickelt.
Sie versteht sich als Alternative zur IHRA-Arbeitsdefinition und verfolgt insbesondere das Ziel, Antisemitismus möglichst klar von legitimer politischer Kritik an Israel und am Zionismus abzugrenzen.
Definition:
„Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische).“
Die Erklärung enthält 15 Leitlinien. Sie beschreiben, welche Aussagen und Handlungen antisemitisch sind und welche insbesondere im Zusammenhang mit Israel und Palästina nicht allein aufgrund ihres Inhalts als antisemitisch gelten müssen.
Zu den zentralen Aussagen gehören:
- Antisemitisch ist es, Jüdinnen und Juden kollektiv für die Politik Israels verantwortlich zu machen.
- Antisemitisch ist die Verwendung klassischer antijüdischer Stereotype in der Auseinandersetzung mit Israel.
- Kritik an der israelischen Regierung und ihren politischen Entscheidungen ist nicht an sich antisemitisch.
- Die Unterstützung unterschiedlicher politischer oder verfassungsrechtlicher Lösungen für Israel und Palästina ist nicht automatisch antisemitisch.
- Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen Israel gelten nicht schon als solche als antisemitisch.
Die Jerusalemer Erklärung stuft damit auch die BDS-Bewegung nicht pauschal als antisemitisch ein. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie jede konkrete Äußerung oder Handlung im Rahmen dieser Bewegung für unproblematisch hält.
Kritik und Diskussion:
Kritiker werfen der Jerusalemer Erklärung vor, den israelbezogenen Antisemitismus zu eng zu fassen und bestimmte Formen der Delegitimierung Israels nicht ausreichend zu berücksichtigen.
Befürworter sehen ihre Stärke dagegen darin, dass sie politische Auseinandersetzungen über Israel und Palästina deutlicher von antisemitischen Vorurteilen trennt und dadurch die Meinungsfreiheit schützt.
1.3 Nexus-Dokument (2021)
Das Nexus-Dokument entstand in den USA und wurde 2021 als eigenständiger Ansatz zur Beschreibung von Antisemitismus veröffentlicht.
Es behandelt besonders die Frage, unter welchen Umständen Äußerungen oder Handlungen im Zusammenhang mit Israel und dem Zionismus antisemitisch sind.
Nexus versteht Antisemitismus nicht ausschließlich als individuelle Feindseligkeit. Berücksichtigt werden auch gesellschaftliche Einstellungen, Handlungen und Strukturen, die Jüdinnen und Juden benachteiligen oder gefährden können.
Das Dokument unterscheidet unter anderem zwischen:
- antisemitischen Vorstellungen, die auf Israel übertragen werden,
- der pauschalen Verantwortlichmachung von Jüdinnen und Juden für israelische Politik,
- politischer Kritik an Israel, die nicht aufgrund ihres Gegenstands antisemitisch ist.
Dabei betont Nexus, dass eine scharfe, einseitige oder auch als ungerecht empfundene Kritik an Israel nicht automatisch antisemitisch sein muss.
Einordnung:
Das Nexus-Dokument weist Berührungspunkte sowohl mit der IHRA-Arbeitsdefinition als auch mit der Jerusalemer Erklärung auf. Es kann deshalb als vermittelnder Ansatz verstanden werden, besitzt aber eine eigenständige Definition und eigene Bewertungskriterien.
1.4 Der 3D-Test nach Natan Scharanski (2004)
Der sogenannte 3D-Test wurde vom israelischen Politiker und früheren sowjetischen Dissidenten Natan Scharanski entwickelt.
Er ist keine umfassende wissenschaftliche Definition von Antisemitismus, sondern eine Orientierungshilfe zur Erkennung von israelbezogenem Antisemitismus.
Die drei Merkmale sind:
1. Dämonisierung: Israel wird mit extremen, teilweise dämonisierenden Vorstellungen beschrieben, die über sachliche Kritik hinausgehen.
2. Delegitimierung: Dem Staat Israel wird in einer Weise seine Legitimität abgesprochen, die nach diesem Ansatz über die Kritik an seiner konkreten Politik hinausgeht.
3. Doppelte Standards: An Israel werden Maßstäbe angelegt, die bei anderen Staaten unter vergleichbaren Umständen nicht angewendet werden.
Einordnung:
Der 3D-Test wird häufig in politischen und bildungspolitischen Diskussionen verwendet. Er ist jedoch umstritten, insbesondere weil die Kriterien der Delegitimierung und der doppelten Standards unterschiedlich ausgelegt werden können.
Ob eine konkrete Aussage antisemitisch ist, lässt sich daher nicht allein durch die schematische Anwendung der drei Kriterien entscheiden. Der Kontext und der tatsächliche Aussagegehalt müssen berücksichtigt werden.
2. Wissenschaftliche Definitionen und Erklärungsansätze
Die Antisemitismusforschung untersucht nicht nur antisemitische Einstellungen und Handlungen, sondern auch deren Entstehung, historische Entwicklung und gesellschaftliche Funktion.
Dabei bestehen unterschiedliche theoretische Schwerpunkte.
2.1 Helen Fein: Antisemitismus als dauerhaftes Einstellungsmuster
Die Soziologin Helen Fein beschrieb Antisemitismus 1987 als eine anhaltende Struktur feindseliger Überzeugungen gegenüber Jüdinnen und Juden als Kollektiv.
Diese Überzeugungen können sich in individuellen Einstellungen, kulturellen Bildern, politischen Bewegungen, diskriminierenden Maßnahmen und Gewalt äußern.
Feins Ansatz macht deutlich, dass Antisemitismus nicht erst bei offenen Gewalttaten beginnt, sondern bereits in gesellschaftlich verankerten Vorstellungen bestehen kann.
2.2 Gavin Langmuir: Antisemitismus als Fantasie und Projektion
Der Historiker Gavin Langmuir untersuchte die Entstehung antijüdischer Vorstellungen im Mittelalter.
Er unterschied unter anderem zwischen erfahrungsbezogenen, fremdenfeindlichen und sogenannten „chimärischen“ Vorstellungen.
Als chimärisch bezeichnete er Behauptungen, die keinen entsprechenden Bezug zur Realität besitzen und Jüdinnen und Juden Eigenschaften oder Handlungen zuschreiben, die auf Fantasien beruhen.
Beispiele dafür sind mittelalterliche Ritualmordlegenden oder Vorstellungen von einer geheimen jüdischen Weltverschwörung.
Dieser Ansatz verdeutlicht die Bedeutung erfundener Feindbilder für den Antisemitismus.
2.3 Brian Klug: Antisemitismus als Feindbild
Der Philosoph Brian Klug betont, dass Antisemitismus nicht einfach jede Feindseligkeit gegenüber einer jüdischen Person bezeichnet.
Entscheidend ist vielmehr, dass Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen jüdischen Identität mit stereotypen Vorstellungen belegt werden.
Antisemitismus richtet sich demnach häufig nicht gegen reale Eigenschaften konkreter Menschen, sondern gegen ein konstruiertes Bild dessen, was „die Juden“ angeblich seien.
Dieser Ansatz unterstreicht die Bedeutung von Zuschreibungen und gesellschaftlich überlieferten Stereotypen.
2.4 Samuel Salzborn: Antisemitismus als Weltanschauung
Der Politikwissenschaftler Samuel Salzborn versteht Antisemitismus als eine umfassende Weltanschauung und Form der Welterklärung.
Komplexe gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen werden dabei auf das vermeintliche Handeln einer jüdischen Gruppe oder einer angeblichen jüdischen Macht zurückgeführt.
Antisemitismus dient in diesem Verständnis dazu, Widersprüche und Unsicherheiten der modernen Gesellschaft durch vereinfachende Schuldzuweisungen zu erklären.
2.5 Monika Schwarz-Friesel: Antisemitismus als Ressentiment
Die Sprach- und Kognitionswissenschaftlerin Monika Schwarz-Friesel untersucht insbesondere die sprachlichen und kognitiven Strukturen des Antisemitismus.
Sie betont die Bedeutung tief verwurzelter negativer Einstellungen und emotional geprägter Ressentiments gegenüber Jüdinnen und Juden.
Diese können auch in sprachlichen Äußerungen auftreten, die nicht ausdrücklich Hass formulieren, aber traditionelle antisemitische Vorstellungen wiederholen oder transportieren.
Ihr Ansatz verdeutlicht, dass Antisemitismus auch durch alltägliche Sprache und gesellschaftlich verbreitete Denkmuster weitergegeben werden kann.
3. Erscheinungsformen des Antisemitismus
Neben den unterschiedlichen Definitionen unterscheidet die Forschung verschiedene historische und gegenwärtige Erscheinungsformen. Diese sind nicht immer klar voneinander getrennt und können sich überschneiden.
Religiöser Antijudaismus
Religiös begründete Ablehnung von Jüdinnen und Juden, insbesondere innerhalb der christlichen Geschichte. Dazu gehört beispielsweise die historisch verbreitete falsche Behauptung einer kollektiven jüdischen Schuld am Tod Jesu.
Rassistischer und moderner Antisemitismus
Seit dem 19. Jahrhundert wurden Jüdinnen und Juden zunehmend als angeblich unveränderliche, biologisch definierte Gruppe dargestellt. Der Begriff „Antisemitismus“ wurde 1879 durch Wilhelm Marr besonders verbreitet. Diese rassistische Form des Antisemitismus spielte eine zentrale Rolle in der nationalsozialistischen Ideologie und Verfolgungspolitik.
Verschwörungsideologischer Antisemitismus
Diese Erscheinungsform beruht auf der falschen Vorstellung, Jüdinnen und Juden würden im Geheimen Politik, Wirtschaft, Medien oder andere gesellschaftliche Bereiche kontrollieren. Solche Vorstellungen können auch ohne ausdrückliche Nennung von Jüdinnen und Juden verbreitet werden, wenn eindeutig erkennbare antisemitische Codes oder Stereotype verwendet werden.
Sekundärer Antisemitismus
Dieser Begriff bezeichnet Formen des Antisemitismus, die insbesondere im Zusammenhang mit der Erinnerung an den Holocaust und der Abwehr historischer Verantwortung auftreten. Dazu zählen etwa die Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen, antisemitisch begründete Schuldabwehr oder die Behauptung, Jüdinnen und Juden würden die Erinnerung an den Holocaust grundsätzlich zu ihrem Vorteil ausnutzen.
Nicht jede Forderung nach einer veränderten Erinnerungskultur ist deshalb automatisch antisemitisch. Entscheidend sind Inhalt, Begründung und Kontext.
Israelbezogener Antisemitismus
Diese Erscheinungsform liegt vor, wenn sich antisemitische Vorstellungen, Feindbilder oder Schuldzuweisungen auf Israel als jüdischen Staat beziehen.
Beispiele sind die Übertragung traditioneller antisemitischer Verschwörungsmythen auf Israel oder die pauschale Verantwortlichmachung jüdischer Menschen für israelische Regierungshandlungen.
Die Abgrenzung zwischen antisemitischen Aussagen und politischer Kritik an Israel ist ein besonders intensiv diskutiertes Thema. Unterschiedliche Definitionen setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte.
4. Was unterscheidet Antisemitismus von legitimer Israelkritik?
Die Unterscheidung zwischen politischer Kritik und Antisemitismus ist für die öffentliche Diskussion besonders wichtig.
Grundsätzlich gilt: Die Kritik an Entscheidungen einer israelischen Regierung, an militärischen Maßnahmen, an Siedlungspolitik, an staatlichen Institutionen oder an anderen politischen Verhältnissen ist nicht allein deshalb antisemitisch, weil sie sich auf Israel bezieht.
Dies gilt auch für deutliche und grundsätzliche politische Kritik.
Antisemitismus kann dagegen vorliegen, wenn beispielsweise:
- Jüdinnen und Juden pauschal für Handlungen des Staates Israel verantwortlich gemacht werden,
- traditionelle antisemitische Feindbilder auf Israel übertragen werden,
- jüdischen Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion bestimmte politische Überzeugungen unterstellt werden,
- antisemitische Verschwörungsbehauptungen zur Erklärung israelischer Politik herangezogen werden.
Schwieriger zu beurteilen sind Aussagen über den Zionismus, das Existenzrecht Israels, politische Boykotte oder die Anwendung unterschiedlicher Maßstäbe auf Staaten.
Hier unterscheiden sich die IHRA-Arbeitsdefinition, die Jerusalemer Erklärung und das Nexus-Dokument teilweise erheblich.
Eine fachlich fundierte Beurteilung sollte deshalb nicht nur einzelne Schlagworte berücksichtigen, sondern auch den Zusammenhang, die verwendeten Argumente, die historischen Bezüge und den konkreten Inhalt einer Aussage untersuchen.
5. Fazit
Die verschiedenen Definitionen und wissenschaftlichen Ansätze stimmen darin überein, dass Antisemitismus auf negativen Vorstellungen und Zuschreibungen gegenüber Jüdinnen und Juden beruht und sich in Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt äußern kann.
Sie unterscheiden sich jedoch in ihren theoretischen Grundlagen und in der Frage, welche konkreten Äußerungen und Verhaltensweisen unter den Begriff fallen.
Wissenschaftliche Ansätze untersuchen insbesondere Antisemitismus als Vorurteil, Ressentiment, Weltanschauung und gesellschaftliches Phänomen. Institutionelle Arbeitsdefinitionen dienen dagegen vor allem dazu, antisemitische Erscheinungsformen praktisch zu erkennen und einzuordnen.
Eine besondere Kontroverse betrifft den israelbezogenen Antisemitismus. Während weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass traditionelle antisemitische Vorstellungen auch auf Israel übertragen werden können, unterscheiden sich die Auffassungen darüber, wo die Grenze zwischen legitimer politischer Kritik und Antisemitismus verläuft.
Für die Beurteilung konkreter Fälle sind daher eine sorgfältige Betrachtung des Kontexts, die Kenntnis antisemitischer Denkmuster und die Unterscheidung zwischen überprüfbarer politischer Kritik und pauschalisierenden Feindbildern entscheidend.
Aktuelles Beispiel: Der Streit um Antisemitismusdefinitionen innerhalb der Linken (2025–2026)
Wie unterschiedlich Antisemitismusdefinitionen politisch bewertet werden, zeigt die Debatte innerhalb der Partei Die Linke.
Im Mai 2025 beschloss der Bundesparteitag, sich bei der Bekämpfung von Antisemitismus auf die Jerusalemer Erklärung (JDA) zu stützen. Damit entschied sich die Partei für einen Ansatz, der die Abgrenzung zwischen Antisemitismus und legitimer Kritik an Israel besonders hervorhebt.
Der Beschluss stieß auch innerhalb der Partei auf Kritik. Insbesondere wurde bemängelt, dass jüdische Organisationen und Betroffene nicht ausreichend in die Diskussion einbezogen worden seien.
Nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September 2026 verschärfte sich die Auseinandersetzung. SPD und Grüne verlangten im Rahmen der Gespräche über eine mögliche Regierungskoalition klare Vereinbarungen zur Bekämpfung von Antisemitismus.
Dabei zeigten sich unterschiedliche Positionen: Während sich die gemeinsame Vereinbarung der drei Parteien an der IHRA-Arbeitsdefinition orientierte, verwies eine eigene Erklärung der Linksfraktion auf Parteibeschlüsse, denen die Jerusalemer Erklärung zugrunde lag. Unterschiede bestanden unter anderem in der Bewertung der BDS-Bewegung, der ausdrücklichen Benennung israelbezogenen Antisemitismus und den vorgesehenen politischen Konsequenzen bei Verstößen gegen gemeinsame Grundsätze.
Der Konflikt verdeutlicht, dass die Wahl einer Antisemitismusdefinition praktische Auswirkungen haben kann. Sie beeinflusst, welche Äußerungen und Handlungen als antisemitisch eingeordnet werden und welche politischen oder institutionellen Reaktionen daraus folgen.
Zugleich zeigt die Debatte, dass ein Bekenntnis zum Kampf gegen Antisemitismus und der Streit über die geeignete Definition miteinander vereinbar sind. Ob konkrete Positionen oder Handlungen antisemitisch sind, muss unabhängig von der Parteizugehörigkeit anhand ihres Inhalts und Kontexts beurteilt werden.