Defi­ni­tio­nen von Anti­se­mi­tis­mus

Ein­füh­rung

Anti­se­mi­tis­mus bezeich­net unter­schied­li­che For­men von Vor­ur­tei­len, Feind­se­lig­keit, Dis­kri­mi­nie­rung und Gewalt gegen­über Jüdin­nen und Juden. Er kann sich in per­sön­li­chen Ein­stel­lun­gen, öffent­li­chen Äuße­run­gen, gesell­schaft­li­chen Struk­tu­ren und kon­kre­ten Hand­lun­gen zei­gen.

Es gibt kei­ne all­ge­mein aner­kann­te Defi­ni­ti­on, die sämt­li­che Erschei­nungs­for­men und wis­sen­schaft­li­chen Per­spek­ti­ven voll­stän­dig erfasst. Weit­ge­hen­de Über­ein­stim­mung besteht jedoch dar­über, dass sich Anti­se­mi­tis­mus gegen Men­schen rich­tet, weil sie jüdisch sind oder als jüdisch wahr­ge­nom­men wer­den.

Die wich­tigs­ten Defi­ni­ti­ons­an­sät­ze las­sen sich in insti­tu­tio­nel­le Arbeits­de­fi­ni­tio­nen und wis­sen­schaft­li­che Defi­ni­tio­nen unter­tei­len. Arbeits­de­fi­ni­tio­nen die­nen vor allem der Erken­nung, Doku­men­ta­ti­on und Ein­ord­nung anti­se­mi­ti­scher Vor­fäl­le. Wis­sen­schaft­li­che Defi­ni­tio­nen ver­su­chen dar­über hin­aus zu erklä­ren, wie Anti­se­mi­tis­mus ent­steht, funk­tio­niert und gesell­schaft­lich wirk­sam wird.

1. Insti­tu­tio­nel­le Arbeits­de­fi­ni­tio­nen

1.1 IHRA-Arbeits­de­fi­ni­ti­on (2016)

Die Inter­na­tio­nal Holo­caust Remem­brance Alli­ance (IHRA) ver­ab­schie­de­te 2016 eine Arbeits­de­fi­ni­ti­on, die auf einer frü­he­ren Defi­ni­ti­on der Euro­päi­schen Stel­le zur Beob­ach­tung von Ras­sis­mus und Frem­den­feind­lich­keit (EUMC) aus dem Jahr 2005 auf­baut.

Sie ist eine der inter­na­tio­nal am wei­tes­ten ver­brei­te­ten insti­tu­tio­nel­len Defi­ni­tio­nen und wird unter ande­rem von Regie­run­gen, Behör­den und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen ver­wen­det.

Defi­ni­ti­on:

„Anti­se­mi­tis­mus ist eine bestimm­te Wahr­neh­mung von Jüdin­nen und Juden, die sich als Hass gegen­über Jüdin­nen und Juden aus­drü­cken kann. Der Anti­se­mi­tis­mus rich­tet sich in Wort oder Tat gegen jüdi­sche oder nicht­jü­di­sche Ein­zel­per­so­nen und/oder deren Eigen­tum sowie gegen jüdi­sche Gemein­de­in­sti­tu­tio­nen oder reli­giö­se Ein­rich­tun­gen.“

Die Defi­ni­ti­on wird durch elf Bei­spie­le ergänzt. Sie betref­fen unter ande­rem tra­di­tio­nel­le anti­jü­di­sche Ver­schwö­rungs­vor­stel­lun­gen, Holo­caust­leug­nung und bestimm­te For­men der Feind­se­lig­keit gegen­über Isra­el.

Zu den Bei­spie­len für mög­li­chen israel­be­zo­ge­nen Anti­se­mi­tis­mus gehö­ren:

  • die Ver­wen­dung tra­di­tio­nel­ler anti­se­mi­ti­scher Vor­stel­lun­gen zur Beschrei­bung Isra­els oder sei­ner Poli­tik,
  • die Gleich­set­zung der heu­ti­gen israe­li­schen Poli­tik mit der Poli­tik der Natio­nal­so­zia­lis­ten,
  • die Anwen­dung dop­pel­ter Maß­stä­be gegen­über Isra­el, indem von ihm ein Ver­hal­ten ver­langt wird, das von ande­ren demo­kra­ti­schen Staa­ten nicht erwar­tet oder gefor­dert wird.

Die IHRA weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die jewei­li­gen Umstän­de berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Nicht jede kri­ti­sche Äuße­rung über Isra­el ist anti­se­mi­tisch. Kri­tik an Isra­el, die mit der Kri­tik an ande­ren Staa­ten ver­gleich­bar ist, gilt nach der IHRA nicht als anti­se­mi­tisch.

Über­nah­me durch die Bun­des­re­gie­rung:

Die Bun­des­re­gie­rung über­nahm die IHRA-Arbeits­de­fi­ni­ti­on 2017 und ergänz­te den eigent­li­chen Defi­ni­ti­ons­text um den Hin­weis, dass auch der Staat Isra­el, sofern er als jüdi­sches Kol­lek­tiv ver­stan­den wird, Ziel anti­se­mi­ti­scher Angrif­fe sein kann. Die­ser Gedan­ke war bereits im erläu­tern­den Text der IHRA ent­hal­ten.

Kri­tik und Dis­kus­si­on:

Kri­ti­ker bemän­geln, dass die Defi­ni­ti­on rela­tiv offen for­mu­liert sei und ein­zel­ne Bei­spie­le unter­schied­lich inter­pre­tiert wer­den könn­ten. Ins­be­son­de­re bestehe die Gefahr, dass poli­ti­sche Kri­tik an Isra­el vor­schnell als anti­se­mi­tisch ein­ge­ord­net wer­de.

Befür­wor­ter beto­nen dage­gen, dass die Defi­ni­ti­on gera­de auch moder­ne Erschei­nungs­for­men des Anti­se­mi­tis­mus sicht­bar mache, die sich auf Isra­el bezie­hen und mit tra­di­tio­nel­len anti­jü­di­schen Ste­reo­ty­pen ver­bun­den sein kön­nen.

1.2 Jeru­sa­le­mer Erklä­rung zum Anti­se­mi­tis­mus (JDA, 2021)

Die Jeru­sa­le­mer Erklä­rung zum Anti­se­mi­tis­mus wur­de 2021 von einer inter­na­tio­na­len Grup­pe von Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­lern aus der Antisemitismus‑, Holocaust‑, Geschichts- und Nah­ost­for­schung ent­wi­ckelt.

Sie ver­steht sich als Alter­na­ti­ve zur IHRA-Arbeits­de­fi­ni­ti­on und ver­folgt ins­be­son­de­re das Ziel, Anti­se­mi­tis­mus mög­lichst klar von legi­ti­mer poli­ti­scher Kri­tik an Isra­el und am Zio­nis­mus abzu­gren­zen.

Defi­ni­ti­on:

„Anti­se­mi­tis­mus ist Dis­kri­mi­nie­rung, Vor­ur­teil, Feind­se­lig­keit oder Gewalt gegen Jüdin­nen und Juden als Jüdin­nen und Juden (oder jüdi­sche Ein­rich­tun­gen als jüdi­sche).“

Die Erklä­rung ent­hält 15 Leit­li­ni­en. Sie beschrei­ben, wel­che Aus­sa­gen und Hand­lun­gen anti­se­mi­tisch sind und wel­che ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit Isra­el und Paläs­ti­na nicht allein auf­grund ihres Inhalts als anti­se­mi­tisch gel­ten müs­sen.

Zu den zen­tra­len Aus­sa­gen gehö­ren:

  • Anti­se­mi­tisch ist es, Jüdin­nen und Juden kol­lek­tiv für die Poli­tik Isra­els ver­ant­wort­lich zu machen.
  • Anti­se­mi­tisch ist die Ver­wen­dung klas­si­scher anti­jü­di­scher Ste­reo­ty­pe in der Aus­ein­an­der­set­zung mit Isra­el.
  • Kri­tik an der israe­li­schen Regie­rung und ihren poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen ist nicht an sich anti­se­mi­tisch.
  • Die Unter­stüt­zung unter­schied­li­cher poli­ti­scher oder ver­fas­sungs­recht­li­cher Lösun­gen für Isra­el und Paläs­ti­na ist nicht auto­ma­tisch anti­se­mi­tisch.
  • Boy­kott, Des­in­ves­ti­tio­nen und Sank­tio­nen gegen Isra­el gel­ten nicht schon als sol­che als anti­se­mi­tisch.

Die Jeru­sa­le­mer Erklä­rung stuft damit auch die BDS-Bewe­gung nicht pau­schal als anti­se­mi­tisch ein. Das bedeu­tet jedoch nicht, dass sie jede kon­kre­te Äuße­rung oder Hand­lung im Rah­men die­ser Bewe­gung für unpro­ble­ma­tisch hält.

Kri­tik und Dis­kus­si­on:

Kri­ti­ker wer­fen der Jeru­sa­le­mer Erklä­rung vor, den israel­be­zo­ge­nen Anti­se­mi­tis­mus zu eng zu fas­sen und bestimm­te For­men der Dele­gi­ti­mie­rung Isra­els nicht aus­rei­chend zu berück­sich­ti­gen.

Befür­wor­ter sehen ihre Stär­ke dage­gen dar­in, dass sie poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen über Isra­el und Paläs­ti­na deut­li­cher von anti­se­mi­ti­schen Vor­ur­tei­len trennt und dadurch die Mei­nungs­frei­heit schützt.

1.3 Nexus-Doku­ment (2021)

Das Nexus-Doku­ment ent­stand in den USA und wur­de 2021 als eigen­stän­di­ger Ansatz zur Beschrei­bung von Anti­se­mi­tis­mus ver­öf­fent­licht.

Es behan­delt beson­ders die Fra­ge, unter wel­chen Umstän­den Äuße­run­gen oder Hand­lun­gen im Zusam­men­hang mit Isra­el und dem Zio­nis­mus anti­se­mi­tisch sind.

Nexus ver­steht Anti­se­mi­tis­mus nicht aus­schließ­lich als indi­vi­du­el­le Feind­se­lig­keit. Berück­sich­tigt wer­den auch gesell­schaft­li­che Ein­stel­lun­gen, Hand­lun­gen und Struk­tu­ren, die Jüdin­nen und Juden benach­tei­li­gen oder gefähr­den kön­nen.

Das Doku­ment unter­schei­det unter ande­rem zwi­schen:

  • anti­se­mi­ti­schen Vor­stel­lun­gen, die auf Isra­el über­tra­gen wer­den,
  • der pau­scha­len Ver­ant­wort­lich­ma­chung von Jüdin­nen und Juden für israe­li­sche Poli­tik,
  • poli­ti­scher Kri­tik an Isra­el, die nicht auf­grund ihres Gegen­stands anti­se­mi­tisch ist.

Dabei betont Nexus, dass eine schar­fe, ein­sei­ti­ge oder auch als unge­recht emp­fun­de­ne Kri­tik an Isra­el nicht auto­ma­tisch anti­se­mi­tisch sein muss.

Ein­ord­nung:

Das Nexus-Doku­ment weist Berüh­rungs­punk­te sowohl mit der IHRA-Arbeits­de­fi­ni­ti­on als auch mit der Jeru­sa­le­mer Erklä­rung auf. Es kann des­halb als ver­mit­teln­der Ansatz ver­stan­den wer­den, besitzt aber eine eigen­stän­di­ge Defi­ni­ti­on und eige­ne Bewer­tungs­kri­te­ri­en.

1.4 Der 3D-Test nach Natan Scha­r­an­ski (2004)

Der soge­nann­te 3D-Test wur­de vom israe­li­schen Poli­ti­ker und frü­he­ren sowje­ti­schen Dis­si­den­ten Natan Scha­r­an­ski ent­wi­ckelt.

Er ist kei­ne umfas­sen­de wis­sen­schaft­li­che Defi­ni­ti­on von Anti­se­mi­tis­mus, son­dern eine Ori­en­tie­rungs­hil­fe zur Erken­nung von israel­be­zo­ge­nem Anti­se­mi­tis­mus.

Die drei Merk­ma­le sind:

1. Dämo­ni­sie­rung: Isra­el wird mit extre­men, teil­wei­se dämo­ni­sie­ren­den Vor­stel­lun­gen beschrie­ben, die über sach­li­che Kri­tik hin­aus­ge­hen.

2. Dele­gi­ti­mie­rung: Dem Staat Isra­el wird in einer Wei­se sei­ne Legi­ti­mi­tät abge­spro­chen, die nach die­sem Ansatz über die Kri­tik an sei­ner kon­kre­ten Poli­tik hin­aus­geht.

3. Dop­pel­te Stan­dards: An Isra­el wer­den Maß­stä­be ange­legt, die bei ande­ren Staa­ten unter ver­gleich­ba­ren Umstän­den nicht ange­wen­det wer­den.

Ein­ord­nung:

Der 3D-Test wird häu­fig in poli­ti­schen und bil­dungs­po­li­ti­schen Dis­kus­sio­nen ver­wen­det. Er ist jedoch umstrit­ten, ins­be­son­de­re weil die Kri­te­ri­en der Dele­gi­ti­mie­rung und der dop­pel­ten Stan­dards unter­schied­lich aus­ge­legt wer­den kön­nen.

Ob eine kon­kre­te Aus­sa­ge anti­se­mi­tisch ist, lässt sich daher nicht allein durch die sche­ma­ti­sche Anwen­dung der drei Kri­te­ri­en ent­schei­den. Der Kon­text und der tat­säch­li­che Aus­sa­ge­ge­halt müs­sen berück­sich­tigt wer­den.

2. Wis­sen­schaft­li­che Defi­ni­tio­nen und Erklä­rungs­an­sät­ze

Die Anti­se­mi­tis­mus­for­schung unter­sucht nicht nur anti­se­mi­ti­sche Ein­stel­lun­gen und Hand­lun­gen, son­dern auch deren Ent­ste­hung, his­to­ri­sche Ent­wick­lung und gesell­schaft­li­che Funk­ti­on.

Dabei bestehen unter­schied­li­che theo­re­ti­sche Schwer­punk­te.

2.1 Helen Fein: Anti­se­mi­tis­mus als dau­er­haf­tes Ein­stel­lungs­mus­ter

Die Sozio­lo­gin Helen Fein beschrieb Anti­se­mi­tis­mus 1987 als eine anhal­ten­de Struk­tur feind­se­li­ger Über­zeu­gun­gen gegen­über Jüdin­nen und Juden als Kol­lek­tiv.

Die­se Über­zeu­gun­gen kön­nen sich in indi­vi­du­el­len Ein­stel­lun­gen, kul­tu­rel­len Bil­dern, poli­ti­schen Bewe­gun­gen, dis­kri­mi­nie­ren­den Maß­nah­men und Gewalt äußern.

Feins Ansatz macht deut­lich, dass Anti­se­mi­tis­mus nicht erst bei offe­nen Gewalt­ta­ten beginnt, son­dern bereits in gesell­schaft­lich ver­an­ker­ten Vor­stel­lun­gen bestehen kann.

2.2 Gavin Lang­muir: Anti­se­mi­tis­mus als Fan­ta­sie und Pro­jek­ti­on

Der His­to­ri­ker Gavin Lang­muir unter­such­te die Ent­ste­hung anti­jü­di­scher Vor­stel­lun­gen im Mit­tel­al­ter.

Er unter­schied unter ande­rem zwi­schen erfah­rungs­be­zo­ge­nen, frem­den­feind­li­chen und soge­nann­ten „chi­mä­ri­schen“ Vor­stel­lun­gen.

Als chi­mä­risch bezeich­ne­te er Behaup­tun­gen, die kei­nen ent­spre­chen­den Bezug zur Rea­li­tät besit­zen und Jüdin­nen und Juden Eigen­schaf­ten oder Hand­lun­gen zuschrei­ben, die auf Fan­ta­sien beru­hen.

Bei­spie­le dafür sind mit­tel­al­ter­li­che Ritu­al­mord­le­gen­den oder Vor­stel­lun­gen von einer gehei­men jüdi­schen Welt­ver­schwö­rung.

Die­ser Ansatz ver­deut­licht die Bedeu­tung erfun­de­ner Feind­bil­der für den Anti­se­mi­tis­mus.

2.3 Bri­an Klug: Anti­se­mi­tis­mus als Feind­bild

Der Phi­lo­soph Bri­an Klug betont, dass Anti­se­mi­tis­mus nicht ein­fach jede Feind­se­lig­keit gegen­über einer jüdi­schen Per­son bezeich­net.

Ent­schei­dend ist viel­mehr, dass Men­schen auf­grund ihrer tat­säch­li­chen oder zuge­schrie­be­nen jüdi­schen Iden­ti­tät mit ste­reo­ty­pen Vor­stel­lun­gen belegt wer­den.

Anti­se­mi­tis­mus rich­tet sich dem­nach häu­fig nicht gegen rea­le Eigen­schaf­ten kon­kre­ter Men­schen, son­dern gegen ein kon­stru­ier­tes Bild des­sen, was „die Juden“ angeb­lich sei­en.

Die­ser Ansatz unter­streicht die Bedeu­tung von Zuschrei­bun­gen und gesell­schaft­lich über­lie­fer­ten Ste­reo­ty­pen.

2.4 Samu­el Salz­born: Anti­se­mi­tis­mus als Welt­an­schau­ung

Der Poli­tik­wis­sen­schaft­ler Samu­el Salz­born ver­steht Anti­se­mi­tis­mus als eine umfas­sen­de Welt­an­schau­ung und Form der Welt­erklä­rung.

Kom­ple­xe gesell­schaft­li­che, poli­ti­sche und wirt­schaft­li­che Ent­wick­lun­gen wer­den dabei auf das ver­meint­li­che Han­deln einer jüdi­schen Grup­pe oder einer angeb­li­chen jüdi­schen Macht zurück­ge­führt.

Anti­se­mi­tis­mus dient in die­sem Ver­ständ­nis dazu, Wider­sprü­che und Unsi­cher­hei­ten der moder­nen Gesell­schaft durch ver­ein­fa­chen­de Schuld­zu­wei­sun­gen zu erklä­ren.

2.5 Moni­ka Schwarz-Frie­sel: Anti­se­mi­tis­mus als Res­sen­ti­ment

Die Sprach- und Kogni­ti­ons­wis­sen­schaft­le­rin Moni­ka Schwarz-Frie­sel unter­sucht ins­be­son­de­re die sprach­li­chen und kogni­ti­ven Struk­tu­ren des Anti­se­mi­tis­mus.

Sie betont die Bedeu­tung tief ver­wur­zel­ter nega­ti­ver Ein­stel­lun­gen und emo­tio­nal gepräg­ter Res­sen­ti­ments gegen­über Jüdin­nen und Juden.

Die­se kön­nen auch in sprach­li­chen Äuße­run­gen auf­tre­ten, die nicht aus­drück­lich Hass for­mu­lie­ren, aber tra­di­tio­nel­le anti­se­mi­ti­sche Vor­stel­lun­gen wie­der­ho­len oder trans­por­tie­ren.

Ihr Ansatz ver­deut­licht, dass Anti­se­mi­tis­mus auch durch all­täg­li­che Spra­che und gesell­schaft­lich ver­brei­te­te Denk­mus­ter wei­ter­ge­ge­ben wer­den kann.

3. Erschei­nungs­for­men des Anti­se­mi­tis­mus

Neben den unter­schied­li­chen Defi­ni­tio­nen unter­schei­det die For­schung ver­schie­de­ne his­to­ri­sche und gegen­wär­ti­ge Erschei­nungs­for­men. Die­se sind nicht immer klar von­ein­an­der getrennt und kön­nen sich über­schnei­den.

Reli­giö­ser Anti­ju­da­is­mus

Reli­gi­ös begrün­de­te Ableh­nung von Jüdin­nen und Juden, ins­be­son­de­re inner­halb der christ­li­chen Geschich­te. Dazu gehört bei­spiels­wei­se die his­to­risch ver­brei­te­te fal­sche Behaup­tung einer kol­lek­ti­ven jüdi­schen Schuld am Tod Jesu.

Ras­sis­ti­scher und moder­ner Anti­se­mi­tis­mus

Seit dem 19. Jahr­hun­dert wur­den Jüdin­nen und Juden zuneh­mend als angeb­lich unver­än­der­li­che, bio­lo­gisch defi­nier­te Grup­pe dar­ge­stellt. Der Begriff „Anti­se­mi­tis­mus“ wur­de 1879 durch Wil­helm Marr beson­ders ver­brei­tet. Die­se ras­sis­ti­sche Form des Anti­se­mi­tis­mus spiel­te eine zen­tra­le Rol­le in der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ideo­lo­gie und Ver­fol­gungs­po­li­tik.

Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­scher Anti­se­mi­tis­mus

Die­se Erschei­nungs­form beruht auf der fal­schen Vor­stel­lung, Jüdin­nen und Juden wür­den im Gehei­men Poli­tik, Wirt­schaft, Medi­en oder ande­re gesell­schaft­li­che Berei­che kon­trol­lie­ren. Sol­che Vor­stel­lun­gen kön­nen auch ohne aus­drück­li­che Nen­nung von Jüdin­nen und Juden ver­brei­tet wer­den, wenn ein­deu­tig erkenn­ba­re anti­se­mi­ti­sche Codes oder Ste­reo­ty­pe ver­wen­det wer­den.

Sekun­dä­rer Anti­se­mi­tis­mus

Die­ser Begriff bezeich­net For­men des Anti­se­mi­tis­mus, die ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit der Erin­ne­rung an den Holo­caust und der Abwehr his­to­ri­scher Ver­ant­wor­tung auf­tre­ten. Dazu zäh­len etwa die Rela­ti­vie­rung natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Ver­bre­chen, anti­se­mi­tisch begrün­de­te Schuld­ab­wehr oder die Behaup­tung, Jüdin­nen und Juden wür­den die Erin­ne­rung an den Holo­caust grund­sätz­lich zu ihrem Vor­teil aus­nut­zen.

Nicht jede For­de­rung nach einer ver­än­der­ten Erin­ne­rungs­kul­tur ist des­halb auto­ma­tisch anti­se­mi­tisch. Ent­schei­dend sind Inhalt, Begrün­dung und Kon­text.

Israel­be­zo­ge­ner Anti­se­mi­tis­mus

Die­se Erschei­nungs­form liegt vor, wenn sich anti­se­mi­ti­sche Vor­stel­lun­gen, Feind­bil­der oder Schuld­zu­wei­sun­gen auf Isra­el als jüdi­schen Staat bezie­hen.

Bei­spie­le sind die Über­tra­gung tra­di­tio­nel­ler anti­se­mi­ti­scher Ver­schwö­rungs­my­then auf Isra­el oder die pau­scha­le Ver­ant­wort­lich­ma­chung jüdi­scher Men­schen für israe­li­sche Regie­rungs­hand­lun­gen.

Die Abgren­zung zwi­schen anti­se­mi­ti­schen Aus­sa­gen und poli­ti­scher Kri­tik an Isra­el ist ein beson­ders inten­siv dis­ku­tier­tes The­ma. Unter­schied­li­che Defi­ni­tio­nen set­zen dabei unter­schied­li­che Schwer­punk­te.

4. Was unter­schei­det Anti­se­mi­tis­mus von legi­ti­mer Isra­el­kri­tik?

Die Unter­schei­dung zwi­schen poli­ti­scher Kri­tik und Anti­se­mi­tis­mus ist für die öffent­li­che Dis­kus­si­on beson­ders wich­tig.

Grund­sätz­lich gilt: Die Kri­tik an Ent­schei­dun­gen einer israe­li­schen Regie­rung, an mili­tä­ri­schen Maß­nah­men, an Sied­lungs­po­li­tik, an staat­li­chen Insti­tu­tio­nen oder an ande­ren poli­ti­schen Ver­hält­nis­sen ist nicht allein des­halb anti­se­mi­tisch, weil sie sich auf Isra­el bezieht.

Dies gilt auch für deut­li­che und grund­sätz­li­che poli­ti­sche Kri­tik.

Anti­se­mi­tis­mus kann dage­gen vor­lie­gen, wenn bei­spiels­wei­se:

  • Jüdin­nen und Juden pau­schal für Hand­lun­gen des Staa­tes Isra­el ver­ant­wort­lich gemacht wer­den,
  • tra­di­tio­nel­le anti­se­mi­ti­sche Feind­bil­der auf Isra­el über­tra­gen wer­den,
  • jüdi­schen Men­schen auf­grund ihrer Her­kunft oder Reli­gi­on bestimm­te poli­ti­sche Über­zeu­gun­gen unter­stellt wer­den,
  • anti­se­mi­ti­sche Ver­schwö­rungs­be­haup­tun­gen zur Erklä­rung israe­li­scher Poli­tik her­an­ge­zo­gen wer­den.

Schwie­ri­ger zu beur­tei­len sind Aus­sa­gen über den Zio­nis­mus, das Exis­tenz­recht Isra­els, poli­ti­sche Boy­kot­te oder die Anwen­dung unter­schied­li­cher Maß­stä­be auf Staa­ten.

Hier unter­schei­den sich die IHRA-Arbeits­de­fi­ni­ti­on, die Jeru­sa­le­mer Erklä­rung und das Nexus-Doku­ment teil­wei­se erheb­lich.

Eine fach­lich fun­dier­te Beur­tei­lung soll­te des­halb nicht nur ein­zel­ne Schlag­wor­te berück­sich­ti­gen, son­dern auch den Zusam­men­hang, die ver­wen­de­ten Argu­men­te, die his­to­ri­schen Bezü­ge und den kon­kre­ten Inhalt einer Aus­sa­ge unter­su­chen.

5. Fazit

Die ver­schie­de­nen Defi­ni­tio­nen und wis­sen­schaft­li­chen Ansät­ze stim­men dar­in über­ein, dass Anti­se­mi­tis­mus auf nega­ti­ven Vor­stel­lun­gen und Zuschrei­bun­gen gegen­über Jüdin­nen und Juden beruht und sich in Dis­kri­mi­nie­rung, Feind­se­lig­keit oder Gewalt äußern kann.

Sie unter­schei­den sich jedoch in ihren theo­re­ti­schen Grund­la­gen und in der Fra­ge, wel­che kon­kre­ten Äuße­run­gen und Ver­hal­tens­wei­sen unter den Begriff fal­len.

Wis­sen­schaft­li­che Ansät­ze unter­su­chen ins­be­son­de­re Anti­se­mi­tis­mus als Vor­ur­teil, Res­sen­ti­ment, Welt­an­schau­ung und gesell­schaft­li­ches Phä­no­men. Insti­tu­tio­nel­le Arbeits­de­fi­ni­tio­nen die­nen dage­gen vor allem dazu, anti­se­mi­ti­sche Erschei­nungs­for­men prak­tisch zu erken­nen und ein­zu­ord­nen.

Eine beson­de­re Kon­tro­ver­se betrifft den israel­be­zo­ge­nen Anti­se­mi­tis­mus. Wäh­rend weit­ge­hend Einig­keit dar­über besteht, dass tra­di­tio­nel­le anti­se­mi­ti­sche Vor­stel­lun­gen auch auf Isra­el über­tra­gen wer­den kön­nen, unter­schei­den sich die Auf­fas­sun­gen dar­über, wo die Gren­ze zwi­schen legi­ti­mer poli­ti­scher Kri­tik und Anti­se­mi­tis­mus ver­läuft.

Für die Beur­tei­lung kon­kre­ter Fäl­le sind daher eine sorg­fäl­ti­ge Betrach­tung des Kon­texts, die Kennt­nis anti­se­mi­ti­scher Denk­mus­ter und die Unter­schei­dung zwi­schen über­prüf­ba­rer poli­ti­scher Kri­tik und pau­scha­li­sie­ren­den Feind­bil­dern ent­schei­dend.


Aktu­el­les Bei­spiel: Der Streit um Anti­se­mi­tis­mus­de­fi­ni­tio­nen inner­halb der Lin­ken (2025–2026)

Wie unter­schied­lich Anti­se­mi­tis­mus­de­fi­ni­tio­nen poli­tisch bewer­tet wer­den, zeigt die Debat­te inner­halb der Par­tei Die Lin­ke.

Im Mai 2025 beschloss der Bun­des­par­tei­tag, sich bei der Bekämp­fung von Anti­se­mi­tis­mus auf die Jeru­sa­le­mer Erklä­rung (JDA) zu stüt­zen. Damit ent­schied sich die Par­tei für einen Ansatz, der die Abgren­zung zwi­schen Anti­se­mi­tis­mus und legi­ti­mer Kri­tik an Isra­el beson­ders her­vor­hebt.

Der Beschluss stieß auch inner­halb der Par­tei auf Kri­tik. Ins­be­son­de­re wur­de bemän­gelt, dass jüdi­sche Orga­ni­sa­tio­nen und Betrof­fe­ne nicht aus­rei­chend in die Dis­kus­si­on ein­be­zo­gen wor­den sei­en.

Nach der Ber­li­ner Abge­ord­ne­ten­haus­wahl im Sep­tem­ber 2026 ver­schärf­te sich die Aus­ein­an­der­set­zung. SPD und Grü­ne ver­lang­ten im Rah­men der Gesprä­che über eine mög­li­che Regie­rungs­ko­ali­ti­on kla­re Ver­ein­ba­run­gen zur Bekämp­fung von Anti­se­mi­tis­mus.

Dabei zeig­ten sich unter­schied­li­che Posi­tio­nen: Wäh­rend sich die gemein­sa­me Ver­ein­ba­rung der drei Par­tei­en an der IHRA-Arbeits­de­fi­ni­ti­on ori­en­tier­te, ver­wies eine eige­ne Erklä­rung der Links­frak­ti­on auf Par­tei­be­schlüs­se, denen die Jeru­sa­le­mer Erklä­rung zugrun­de lag. Unter­schie­de bestan­den unter ande­rem in der Bewer­tung der BDS-Bewe­gung, der aus­drück­li­chen Benen­nung israel­be­zo­ge­nen Anti­se­mi­tis­mus und den vor­ge­se­he­nen poli­ti­schen Kon­se­quen­zen bei Ver­stö­ßen gegen gemein­sa­me Grund­sät­ze.

Der Kon­flikt ver­deut­licht, dass die Wahl einer Anti­se­mi­tis­mus­de­fi­ni­ti­on prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen haben kann. Sie beein­flusst, wel­che Äuße­run­gen und Hand­lun­gen als anti­se­mi­tisch ein­ge­ord­net wer­den und wel­che poli­ti­schen oder insti­tu­tio­nel­len Reak­tio­nen dar­aus fol­gen.

Zugleich zeigt die Debat­te, dass ein Bekennt­nis zum Kampf gegen Anti­se­mi­tis­mus und der Streit über die geeig­ne­te Defi­ni­ti­on mit­ein­an­der ver­ein­bar sind. Ob kon­kre­te Posi­tio­nen oder Hand­lun­gen anti­se­mi­tisch sind, muss unab­hän­gig von der Par­tei­zu­ge­hö­rig­keit anhand ihres Inhalts und Kon­texts beur­teilt wer­den.


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