Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7343)
Überblick
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Rolle Deutschlands in den Vereinten Nationen. Viele Antworten verweisen auf frühere Drucksachen oder betonen Grenzen der Auskunftspflicht, insbesondere bei unverhältnismäßigem Rechercheaufwand oder vertraulichen Informationen.
Kernaussagen nach Themen
1. Deutsche Beiträge an die Vereinten Nationen
- Die Aufschlüsselung der 3,24 Mrd. Euro Gesamtbeiträge (Pflicht- vs. freiwillige Beiträge) wird nicht erneut dargestellt.
- Verweis auf frühere Antwort in Drucksache 21/7343.
2. Konsultativstatus von NGOs im ECOSOC
- Deutschland stimmt den Empfehlungen des zuständigen Ausschusses zu, da es selbst nicht Mitglied des NGO-Ausschusses ist.
- Keine eigenen Ablehnungen dokumentiert.
3. Teilnahme an Veranstaltungen zum Thema Antisemitismus
- Anfrage betrifft alle Ressorts seit 2017.
- Bundesregierung erklärt: Eine vollständige Recherche wäre unzumutbar und würde erhebliche Kapazitäten binden.
- Daher keine Beantwortung.
4. Finanzierung von Projekten gegen Antisemitismus
- Informationen werden als VS-NfD („Nur für den Dienstgebrauch“) eingestuft.
- Nur im Parlamentssekretariat einsehbar.
5. Projekt zur Reintegration ehemaliger Al‑Shabaab-Kämpfer
- Mindestens 3.493 Personen zwischen 2018–2024 erfolgreich unterstützt.
- Verbesserte Lebensbedingungen und soziale Integration laut Befragungen.
- Nur ein dokumentierter Rückfall.
- 2021: IOM bestätigt Wirksamkeit des holistischen Ansatzes.
6. Gefährdungsanzeigen afghanischer Ortskräfte
- IOM nahm auf:
- 35.500 Anzeigen (Juli–Dez 2021)
- 30.100 Anzeigen (Jan–Nov 2022)
- Bei ca. 1.800 Personen bestand Aufnahmechance ins Ortskräfteverfahren.
- Weitere Details liegen nicht vor.
7. Rückkehrer nach Afghanistan
- Anzahl geförderter Personen und spätere Reisebewegungen werden nicht erfasst.
8. Rückkehrer nach Irak mit IS-Bezug
- Es wird geprüft, dass keine sanktionierten Personen Leistungen erhalten.
- Keine weiteren Angaben zur Rückfallquote.
9. Zentren für Migration und Entwicklung
- Verweis auf das Transparenzportal des BMZ für Standorte und Aufgaben.
10. Hromada Reconstruction Facility (Ukraine)
- Ebenfalls Verweis auf das BMZ-Transparenzportal für geförderte Maßnahmen.
11. Reintegration Assistance für Rückkehrer in den Iran
- Projekt 2018 vorzeitig beendet.
- Wegen politischer Lage und Sanktionen keine Auszahlung von Leistungen.
- Nur Beratungstätigkeiten; keine geförderten Rückkehrhilfen.
12. Projekt „Your Life Matters“ (Marokko)
- Ziel: Aufklärung über Risiken irregulärer Migration.
- Bundesregierung bewertet das Projekt als vollumfänglich erfolgreich.
- Einschätzung bleibt trotz aktueller Entwicklungen (Ceuta/Melilla) unverändert.
Kurzfazit
Die Antworten zeigen ein Muster:
- Verweise auf frühere Drucksachen,
- Einschränkungen aufgrund von Geheimhaltungsstufen oder unverhältnismäßigem Aufwand,
- positive Bewertungen zu Projekten der Reintegration und Migrationsprävention,
- klare Abgrenzung bei sicherheitsrelevanten oder vertraulichen Informationen.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/7841