Durch die Mitglieder der Bundesregierung erstattete Strafanzeigen in der 21. Legislaturperiode – Stand 31. Juli 202
Worum es geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Strafanzeigen, die Mitglieder der Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode erstattet haben. Der abgefragte Zeitraum: 1. Dezember 2025 bis 31. Juli 2026.
Hauptpunkte der Antwort
1. Anzahl der Strafanzeigen nach Ressorts
Nur wenige Ministerien haben im genannten Zeitraum Strafanzeigen erstattet:
Auswärtiges Amt
- Juli 2026:
- Eine Anzeige wegen „aller in Betracht kommender Delikte“.
Bundesministerium der Verteidigung
- Dezember 2025:
- 3× Beleidigung
- 1× Belohnung/Billigung von Straftaten
- März 2026:
- 1× Beleidigung
- 1× Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger/terroristischer Organisationen
- 1× Bedrohung
- April 2026:
- 1× Nötigung des Bundespräsidenten / Mitgliedern eines Verfassungsorgans
- 1× Beleidigung & Bedrohung
- Mai 2026:
- 2× Beleidigung
- Juni 2026:
- 1× Beleidigung
- 1× Beleidigung & Bedrohung
- Juli 2026:
- 1× Beleidigung
- 1× Bedrohung
- 1× Öffentliche Aufforderung zu Straftaten & Beleidigung
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- Juli 2026:
- 1 Anzeige wegen: Beleidigung, Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens, üble Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Februar 2026:
- 1 Anzeige (Delikt nicht weiter spezifiziert)
Alle übrigen Ressorts
- Fehlanzeige (keine Strafanzeigen)
2. Ermittlungsverfahren und Ergebnisse
- Nur ein Fall ist der Bundesregierung bekannt, bei dem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde:
- Anzeige des Verteidigungsministeriums (Dezember 2025, Beleidigung)
- Verfahren eingestellt, da kein Täter ermittelt werden konnte.
- Zu allen anderen Anzeigen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, ob Verfahren eingeleitet wurden oder wie sie ausgegangen sind.
Kurzfazit
Die Bundesregierung hat im abgefragten Zeitraum nur wenige Strafanzeigen erstattet, hauptsächlich wegen Beleidigung, Bedrohung und politisch motivierten Delikten. Nur ein einziges Verfahren ist dokumentiert – und wurde mangels Täter eingestellt. Insgesamt zeigt die Antwort ein eher geringes Anzeigeaufkommen und eine sehr begrenzte Informationslage zu Ermittlungsfortschritten.
Quelle: Bundestags-Drucksache 21/7822