Präsenz ehemaliger hauptamtlicher und inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im öffentlichen Dienst des Bundes
Worum es geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD zur Frage, ob und in welchem Umfang ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) heute im öffentlichen Dienst des Bundes tätig sind – und wie damit umgegangen wird.
Kernpunkte der Regierungsantwort
Keine zentrale Statistik über MfS-Vergangenheit
- Es existieren keine zentral geführten Daten darüber, wie viele Beschäftigte des Bundes eine MfS-Vergangenheit haben.
- Grund: Eine solche Erfassung wäre mit unzumutbarem Aufwand verbunden (umfangreiche Aktenprüfung, teils nur händisch möglich).
Rechtliche Grundlage: Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)
- Seit über 30 Jahren werden Überprüfungen gemäß StUG durchgeführt.
- Die Bundesregierung sieht darin eine ausreichende Transparenz.
Zahlen zu Überprüfungsersuchen (2021–2026)
- Sehr geringe Fallzahlen:
- 2021: 0
- 2022: 1
- 2023: 0
- 2024: 2
- 2025: 0
- 2026 (bis Juli): 0
- Diese Überprüfungen wurden von einzelnen Ministerien oder Behörden veranlasst.
Keine Angaben zu positiven Ergebnissen oder Konsequenzen
- Die Bundesregierung verweigert die Beantwortung der Fragen zu:
- positiven Überprüfungsergebnissen
- dienstrechtlichen Konsequenzen
- Begründung:
- Unzumutbarer Aufwand
- Schutz der Persönlichkeitsrechte
- Gefahr der Identifizierbarkeit einzelner Personen aufgrund geringer Fallzahlen
Bewertung möglicher Risiken
- Erkenntnisse über MfS-Vergangenheit fließen in Sicherheitsüberprüfungen ein.
- Ob ein Sicherheitsrisiko besteht, wird im Einzelfall bewertet.
- Entscheidung liegt bei der jeweils zuständigen Stelle.
Keine zusätzlichen internen Richtlinien
- Über StUG hinaus existieren keine weitergehenden Verwaltungsvorschriften zur Bewertung einer MfS-Vergangenheit.
Keine Zahlen zu MfS-Vergangenheit in politischer Bildung
- Auch hier verweist die Bundesregierung auf fehlende Daten und den unverhältnismäßigen Aufwand.
Externe Berater / Honorardozenten
- Es gibt keine einheitliche systematische Überprüfung.
- Ob eine Prüfung erfolgt, hängt vom Einzelfall und den jeweiligen Rechtsgrundlagen ab (u. a. § 12 Abs. 4 SÜG).
Kurzfazit
Die Bundesregierung macht deutlich, dass:
- keine umfassenden Daten zur MfS-Vergangenheit im Bundesdienst existieren,
- eine detaillierte Erhebung praktisch nicht machbar und rechtlich problematisch wäre,
- Überprüfungen nur anlassbezogen und im Rahmen bestehender Gesetze stattfinden,
- die Fallzahlen der letzten Jahre minimal sind.
Kritik an der Antwort der Bundesregierung
- Weitgehende Verweigerung von Auskünften (Vorbehalt der Zumutbarkeit):
Die Bundesregierung verweigert die Beantwortung der zentralen Fragen (1, 4, 5, 8 und 9). Mit dem Verweis auf einen „unzumutbaren Aufwand“ und fehlende zentrale Statistiken entzieht sie sich in weiten Teilen der inhaltlichen Kontrolle durch das Parlament. - Ablehnung selbst vertraulicher Auskünfte (Geheimschutzstelle):
Besonders bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung es ablehnt, die Informationen zu den Fragen 4 und 5 auch nur als Verschlusssache (VS) an die Geheimschutzstelle des Bundestages zu übermitteln. Normalerweise ist die Einstufung das vorgesehene verfassungsrechtliche Instrument, um parlamentarische Informationsrechte und Geheimhaltungsbedürfnisse bzw. Persönlichkeitsrechte in Einklang zu bringen. - Mangelnde statistische Erfassung:
Kritiker aus dem Bereich der Aufarbeitung bemängeln, dass der Bund bis heute keine systematischen oder digitalen Übersichten darüber führt, wie oft Überprüfungen positiv ausfielen und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen gezogen wurden. - Passive Überprüfungspraxis:
Die Antwort auf Frage 3 offenbart, dass in über fünf Jahren (2021 bis Juli 2026) in der gesamten Bundesverwaltung lediglich drei Überprüfungsersuchen beim Stasi-Unterlagen-Archiv gestellt wurden. Kritiker könnten argumentieren, dass die bestehenden gesetzlichen Instrumente des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) in der Praxis kaum noch aktiv genutzt werden. - Keine Standards bei externen Akteuren (Frage 10):
Dass es bei Dozenten, Gutachtern oder Zuwendungsempfängern (z. B. der Bundeszentrale für politische Bildung) keine systematische Überprüfungspraxis gibt, wird von den Fragestellern als Sicherheits- und Integritätslücke gewertet.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/7818