Finanzielle Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Ukraine, Investitions- und Sanierungsbedarf im Inland und finanzpolitischer Handlungsspielraum des Bundes
Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage zu den finanziellen Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Ukraine, dem Investitionsbedarf im Inland und dem finanzpolitischen Handlungsspielraum des Bundes.
Wichtigste Aussagen:
- Die Bundesregierung bekräftigt, dass sie die Ukraine weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen will, solange dies erforderlich ist. Sie begründet dies mit den sicherheitspolitischen Folgen eines russischen Sieges.
- Parallel dazu verweist die Bundesregierung auf umfangreiche Investitionen in Deutschland, insbesondere über das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK), mit Schwerpunkten auf Verkehr, Digitalisierung, Forschung, Innovation und Bildung.
- Die konkreten Angaben zu den geplanten und bereits gebundenen Ukraine-Hilfen (Fragen 1, 2 und 20) wurden als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und sind daher nicht öffentlich wiedergegeben.
- Zu den Kosten des Wiederaufbaus der Ukraine erklärt die Bundesregierung, dass eine belastbare Gesamtschätzung bis 2030 derzeit nicht möglich sei, weil der weitere Verlauf des Krieges ungewiss ist. Zudem verweist sie darauf, dass Russland völkerrechtlich zur Wiedergutmachung verpflichtet sei.
- Zu den finanziellen Folgen eines möglichen EU-Beitritts der Ukraine nennt die Bundesregierung keine konkreten Zahlen. Die Auswirkungen auf EU-Haushalt, Agrarpolitik, Kohäsionsfonds und deutsche Beiträge hingen von der späteren Ausgestaltung des EU-Finanzrahmens ab.
- Für die gesetzliche Krankenversicherung erwartet die Bundesregierung, dass die 2026 beschlossenen Maßnahmen die Finanzierungslücke in den Jahren 2027 und 2028 schließen. Für 2029 und 2030 verbleibe nur eine geringe Deckungslücke.
- Die Bundesregierung verweist für den Investitions- und Sanierungsbedarf der öffentlichen Infrastruktur auf Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und das SVIK-Monitoring. Eigene pauschale Gesamtsummen für alle Bereiche werden hier nicht genannt.
- Die Mittel unter der Haushaltsposition „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ sind nach aktueller Planung vollständig für die Unterstützung der Ukraine vorgesehen.
- Geplante Bundesinvestitionen in die Verkehrsinfrastruktur:
- 2027: 33,7 Mrd. Euro
- 2028: 34,1 Mrd. Euro
- 2029: 34,4 Mrd. Euro
- 2030: 33,2 Mrd. Euro
- Geplante Investitionen des Bundes im schulischen Bereich:
- 2027: 5,4 Mrd. Euro
- 2028: 5,8 Mrd. Euro
- 2029: 6,0 Mrd. Euro
- 2030: 4,7 Mrd. Euro
- Für die Krankenhausreform stellt der Bund über den Krankenhaustransformationsfonds von 2026 bis 2029 jährlich 3,5 Mrd. Euro bereit; von 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Mrd. Euro.
- Die Bundesregierung betont abschließend, dass sie auf eine wachstumsorientierte Finanzpolitik, Strukturreformen und hohe Investitionen setzt, um sowohl internationale Verpflichtungen als auch den Infrastrukturbedarf im Inland finanzieren zu können.
Kurz gesagt: Die Drucksache bestätigt die weitere Unterstützung der Ukraine, nennt aber viele Detailzahlen zu künftigen Ukraine-Hilfen nicht öffentlich. Gleichzeitig hebt die Bundesregierung umfangreiche Investitionen in deutsche Infrastruktur und Sozialsysteme hervor und sieht beides grundsätzlich als vereinbar an.
Quelle: [Drucksache 21/8664]