Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei wurde am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg (heute Teil von Bonn) unterzeichnet.
Das Abkommen regelte die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte für den westdeutschen Arbeitsmarkt. Diese Arbeitskräfte wurden damals als „Gastarbeiter“ bezeichnet.
Das Abkommen gilt als wichtiger Ausgangspunkt der türkischen Arbeitsmigration nach Deutschland.
Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen vom 30. Oktober 1961 ging von der türkischen Regierung aus, nicht von der Bundesregierung unter Konrad Adenauer.
Warum wollte die Türkei das Abkommen?
- Hohe Arbeitslosigkeit: Die Türkei wollte ihren Arbeitsmarkt entlasten.
- Deviseneinnahmen: Türkische Arbeitnehmer sollten Geld in die Heimat überweisen.
- Wirtschaftliche Modernisierung: Zurückkehrende Arbeitskräfte sollten ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse einbringen.
Warum stimmte Deutschland zu?
Die Bundesregierung sah zunächst keine Notwendigkeit für ein zusätzliches Anwerbeabkommen. Schließlich stimmte sie vor allem aus zwei Gründen zu:
- Außenpolitik: Die Türkei war ein wichtiger NATO-Partner im Kalten Krieg.
- Wirtschaft: Die westdeutsche Wirtschaft benötigte zunehmend Arbeitskräfte.
Historisch bemerkenswert: Bundeskanzlerin Angela Merkel bestätigte am 2. November 2011 bei einer Rede zum 50. Jahrestag ausdrücklich, dass die türkische Regierung das Abkommen vorgeschlagen hatte.
Fazit: Die Türkei war die treibende Kraft hinter dem Abkommen. Die Bundesrepublik nahm den Vorschlag aus wirtschaftlichen und außenpolitischen Interessen an.
Das erste Anwerbeabkommen der Bundesrepublik Deutschland wurde bereits am 20. Dezember 1955 mit Italien abgeschlossen – also fast sechs Jahre vor dem Abkommen mit der Türkei vom 30. Oktober 1961.
Die Bundesrepublik hatte bereits mit mehreren anderen Staaten entsprechende Vereinbarungen getroffen.
Chronologie der Anwerbeabkommen
| Jahr | Land |
|---|---|
| 1955 | Italien |
| 1960 | Spanien |
| 1960 | Griechenland |
| 1961 | Türkei |
| 1963 | Marokko |
| 1964 | Portugal |
| 1965 | Tunesien |
| 1968 | Jugoslawien |
Damit war die Türkei das vierte Land, mit dem die Bundesrepublik ein solches Anwerbeabkommen schloss.
Warum begann Deutschland mit Italien?
Interessanterweise ging auch beim ersten Anwerbeabkommen die Initiative zunächst von der italienischen Regierung aus. Bereits 1953 setzte sie sich dafür ein, italienische Arbeitskräfte nach Westdeutschland zu vermitteln.
Italien wollte seine Arbeitslosigkeit senken und durch Geldüberweisungen der Beschäftigten zusätzliche Einnahmen erzielen. Deutschland profitierte vom zusätzlichen Arbeitskräfteangebot während des Wirtschaftswunders.
Fazit: Das Abkommen mit der Türkei war kein Sonderfall, sondern Teil einer seit 1955 bestehenden westdeutschen Anwerbepolitik. Das italienische Abkommen diente als Vorbild für die späteren Vereinbarungen.
Warum wird die Geschichte der türkischen Einwanderung öffentlich als Erfolg gewürdigt, während es auch nach mehr als 60 Jahren erhebliche Integrationsprobleme gibt?
Ich halte es für sinnvoll, zwischen der historischen Leistung der Gastarbeitergeneration und dem heutigen Integrationsergebnis zu unterscheiden.
1. Warum wird das Anwerbeabkommen gefeiert?
Dafür gibt es vor allem drei Gründe:
- Wirtschaftliche Anerkennung: Türkische Gastarbeiter haben wesentlich zum wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik beigetragen, insbesondere in der Industrie.
- Historische Würdigung: Die erste Generation arbeitete häufig unter schwierigen Bedingungen. Ihre Lebensleistung soll anerkannt werden.
- Politisches Signal: Die Erinnerung soll zeigen, dass Menschen türkischer Herkunft inzwischen ein fester Bestandteil Deutschlands sind.
Diese Würdigung ist historisch nachvollziehbar.
Allerdings ist es berechtigt, zu fragen, ob die öffentliche Darstellung ausreichend zwischen der wirtschaftlichen Leistung der ersten Generation und den gesellschaftlichen Entwicklungen der folgenden Generationen unterscheidet.
2. Ist die Integration tatsächlich gescheitert?
Hier würde ich differenzieren.
Junge Menschen, die in Deutschland geboren wurden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sich aber nicht als Deutsche verstehen.
Das ist eine relevante Frage gesellschaftlicher Zugehörigkeit. Ein deutscher Pass allein bedeutet noch nicht, dass sich jemand innerlich mit Deutschland identifiziert.
Allerdings sind drei Situationen zu unterscheiden:
- Jemand fühlt sich sowohl als Deutscher als auch als Türke. Das ist nicht zwangsläufig ein Integrationsproblem.
- Jemand fühlt sich eher als Türke, respektiert aber das Grundgesetz, spricht Deutsch und nimmt am gesellschaftlichen Leben teil. Auch das lässt nicht automatisch auf gescheiterte Integration schließen.
- Jemand lehnt Deutschland, seine demokratische Rechtsordnung oder die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ausdrücklich ab. Hier besteht tatsächlich ein erhebliches Integrationsproblem.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht ausschließlich, ob sich jemand als Deutscher bezeichnet, sondern auch, welche gesellschaftlichen und rechtlichen Grundwerte er anerkennt und wie er am Leben in Deutschland teilnimmt.
3. Was sagen die Untersuchungen?
Die Daten zeigen sowohl erhebliche Integrationsdefizite als auch eine ausgeprägte Verbundenheit vieler Türkeistämmiger mit Deutschland.
Türkeistämmige in Nordrhein-Westfalen – Befragungsdaten aus dem Teilhabe- und Integrationsbericht 2021
- 62,7 % fühlen sich in Deutschland zu Hause
- 10 % fühlen sich in Deutschland nicht zu Hause
- 16 % fühlen sich nirgendwo zugehörig
- 59 % berichten von wahrgenommener Herkunftsdiskriminierung innerhalb von zwei Jahren
Hinzu kommen Probleme bei gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Eine repräsentative Untersuchung der Konrad-Adenauer-Stiftung von 2025 weist unter anderem auf problematische Einstellungen zu Homosexualität, Antisemitismus und demokratischen Konfliktlösungen in Teilen verschiedener Herkunftsgruppen hin.
Diese Befunde sollte man nicht ausblenden. Gleichzeitig belegen sie nicht, dass die gesamte türkeistämmige Bevölkerung gescheitert integriert wäre.
4. Hat auch die deutsche Politik Fehler gemacht?
Ja. Das ursprüngliche Konzept war auf zeitlich begrenzte Beschäftigung ausgelegt, nicht auf dauerhafte Einwanderung.
Lange fehlten deshalb ausreichende Integrationsmaßnahmen. Später kamen Familiennachzug, räumliche Konzentration bestimmter Bevölkerungsgruppen und Schwierigkeiten im Bildungsbereich hinzu.
Das entbindet Einzelne nicht von eigener Verantwortung. Integration verlangt beides: gesellschaftliche Chancen und die Bereitschaft, diese zu nutzen und die gemeinsame Rechtsordnung anzuerkennen.
5. Sollte man das Abkommen deshalb feiern?
Meines Erachtens ist es wichtig, zwei Dinge auseinanderzuhalten:
Die historische Leistung der eingewanderten Arbeitnehmer verdient Anerkennung. Das bedeutet aber nicht, dass die anschließende Integrationspolitik automatisch eine Erfolgsgeschichte war.