Kenntnisse zum “antifaschistischen” Aktionsbündnis “Widersetzen” und dessen mögliche Einordnung
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zum Aktionsbündnis „Widersetzen“.
Wichtigste Aussagen der Bundesregierung:
- Das Bündnis „Widersetzen“ wird derzeit nicht im Verfassungsschutzbericht des Bundes erwähnt.
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verweigert weitergehende Auskünfte zu „Widersetzen“ mit Verweis auf Staatswohl- und Geheimhaltungsinteressen, da sonst Rückschlüsse auf Erkenntnisstand und Arbeitsweise der Behörde möglich wären.
- Die Bundesregierung betont, dass die Bewertung von Versammlungen, Blockaden, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder liegt.
- Bei Gefährdungsanalysen zu AfD-Parteiveranstaltungen berücksichtigt das Bundeskriminalamt Erkenntnisse zu Mobilisierungsgeschehen, möglichen Straftaten und Protestaktionen.
- Die Bundesregierung bestätigt, dass zahlreiche Ortsgruppen der als gesichert linksextremistisch eingestuften Interventionistischen Linken (IL) offen für Aktionen von „Widersetzen“ mobilisiert haben. Dies wird als Ausdruck einer „Scharnierfunktion“ der IL zwischen unterschiedlichen Protestmilieus beschrieben.
- Zu möglichen linksextremistischen Gefährdern innerhalb von „Widersetzen“ macht die Bundesregierung keine näheren Angaben und verweist erneut auf Geheimhaltungs- und Zuständigkeitsgründe.
- Zur Beteiligung von Beamten an politischen Initiativen erklärt die Bundesregierung, dass Beamte politisch aktiv sein dürfen, dabei aber Neutralitäts- und Mäßigungspflichten beachten müssen. Konkrete Prüfungen erfolgen nur bei Verdachtsfällen.
- Im Zusammenhang mit den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt wurden laut Bundesregierung zwei Straftaten gegen Pressevertreter registriert (gefährliche Körperverletzung sowie Körperverletzung mit anschließendem Raub). Beide wurden dem Bereich PMK-links zugeordnet.
- Eine Ressortabfrage ergab, dass keine Bundesmittel an das Aktionsbündnis „Widersetzen“ geflossen sind. Deshalb sieht die Bundesregierung keinen Anlass für weitere Prüfungen zu einer Bundesfinanzierung.
Kurz zusammengefasst: Die Bundesregierung bestätigt Kontakte und Mobilisierungshilfen aus dem Umfeld der Interventionistischen Linken, nimmt aber zu vielen Detailfragen über „Widersetzen“ wegen Geheimhaltungsinteressen keine Stellung. Eine Beobachtung im Verfassungsschutzbericht sowie eine Finanzierung durch Bundesmittel werden nicht bestätigt.
Quelle: [Drucksache 21/8286]
„Widersetzen“ ist ein bundesweit organisiertes linksextremistisches Aktionsbündnis, das vor allem Proteste gegen die AfD und andere von ihm als rechts bzw. rechtsextrem eingeordnete Strukturen organisiert. Es tritt als Netzwerk mit zahlreichen lokalen Gruppen auf; nach eigenen Angaben arbeitet es mit “antifaschistischen” und antirassistischen Initiativen, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, Parteijugenden, Hochschulgruppen, Klimaaktivisten, queeren Organisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen.
Entstanden ist „Widersetzen“ 2024 im Vorfeld des AfD-Bundesparteitags in Essen. Nach eigener Darstellung kamen bei einer ersten bundesweiten Videokonferenz im April 2024 rund 170 Personen aus verschiedenen linken, “antifaschistischen”, gewerkschaftlichen und klimapolitischen Zusammenhängen zusammen. Das Bündnis knüpfte dabei ausdrücklich an frühere Blockadebewegungen wie „Dresden Nazifrei“ an.
Der entscheidende Unterschied zu einer gewöhnlichen Demonstration ist die Aktionsform: Widersetzen setzt ausdrücklich auf „massenhaften zivilen Ungehorsam“. Gemeint sind insbesondere Sitz- und Stehblockaden von Straßen, Zufahrten und Zugängen, mit denen Veranstaltungen politischer Gegner behindert oder möglichst verhindert werden sollen. Beim AfD-Parteitag in Riesa im Januar 2025 führten solche Blockaden beispielsweise zu einer mehrstündigen Verzögerung des Veranstaltungsbeginns. Auch bei der Gründung der neuen AfD-Jugendorganisation in Gießen im November 2025 organisierte das Bündnis Straßenblockaden.
Dabei bezeichnet Widersetzen die AfD selbst als „faschistisch“ und erklärt das Verhindern ihrer Veranstaltungen zu einem politischen Ziel. Das ist die politische Position und Wortwahl des Bündnisses, nicht eine neutrale Beschreibung, die ich hier übernehme. Für seine eigenen Aktionen formuliert Widersetzen einen „Aktionskonsens“: Von den Teilnehmenden solle keine Eskalation ausgehen, Rettungswege sollten freigehalten werden, und die Aktionen sollten offen und möglichst breit zugänglich sein.
Bei größeren Protesten ist allerdings zwischen dem Aktionskonsens des Bündnisses und dem tatsächlichen Verhalten aller anwesenden Personen zu unterscheiden. So berichtete die Tagesschau für Riesa 2025 unter anderem über Versuche, Absperrungen zu durchbrechen, Pyrotechnik und beschädigte Polizeifahrzeuge; in Gießen 2025 kam es ebenfalls zu gewaltsamen Zwischenfällen. Daraus folgt nicht automatisch, dass diese Handlungen von Widersetzen organisiert oder von dessen Aktionskonsens gedeckt waren.
Kurz gesagt: Widersetzen ist eine überregionale Mobilisierungs- und Aktionsstruktur der “antifaschistischen” Linken, die bewusst über angemeldete Demonstrationen hinausgeht und mit Blockaden und anderen Formen zivilen Ungehorsams politische Veranstaltungen – insbesondere der AfD – praktisch stören oder verhindern will.
Stand Oktober 2026 lässt sich „Widersetzen“ organisatorisch inzwischen recht gut einordnen. Dabei ist wichtig, zwischen dem eigentlichen Bündnis, Unterstützern und einzelnen beteiligten Gruppen zu unterscheiden.
1. Wer steckt organisatorisch dahinter?
„Widersetzen“ besitzt zwar eine dezentrale Bündnisstruktur mit mehr als 80 Ortsgruppen und verschiedenen bundesweiten Arbeitsgruppen, hat aber einen klaren rechtlichen Träger: die VVN-BdA – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V. Die VVN-BdA erklärt selbst, dass sie seit 2024 rechtlicher Träger von „Widersetzen“ ist; sie ist außerdem Trägerin von „Aufstehen gegen Rassismus“ und der Kampagne „AfD-Verbot jetzt!“.
Das erklärt auch das Impressum und die Finanzen: Im Impressum von Widersetzen wird die VVN-BdA beziehungsweise deren Vertreter Thomas Willms angegeben, und das zentrale Spendenkonto läuft auf die Bundesvereinigung VVN-BdA.
Innerhalb von Widersetzen gibt es bundesweite Arbeitsgruppen beispielsweise für Finanzen, Infrastruktur, Presse, IT, Mobilisierung, Awareness und sogenannte „Prozesse“ sowie eine Koordination der örtlichen Gruppen. Es handelt sich daher nicht bloß um eine lose Bezeichnung für Demonstranten, sondern um eine inzwischen recht ausgebaute Kampagnen- und Mobilisierungsstruktur.
2. Woher kommt das Geld?
Die öffentlich sichtbare Finanzierung erfolgt insbesondere über Spenden, die wegen der Trägerstruktur über die VVN-BdA abgewickelt werden. Einen konkreten größeren Geldgeber kann man ebenfalls belegen: Campact überwies 2024 laut eigenem Transparenzbericht 30.000 Euro an die VVN-BdA für den Zweck „Kampagne Widersetzen“.
Bei Behauptungen, Widersetzen werde unmittelbar mit Millionenbeträgen aus Steuergeldern finanziert, muss man dagegen genau hinsehen. Eine parlamentarische Anfrage der AfD bezog sich 2026 auf zahlreiche Organisationen, die die Proteste unterstützt hatten und teilweise ihrerseits öffentliche Fördermittel erhalten. Die Bundesregierung erklärte ausdrücklich, die konkret abgefragte Kampagne von Widersetzen Erfurt vom 9. Mai 2026 weder unterstützt zu haben noch zu unterstützen. Dass eine Organisation beispielsweise für ein anderes Demokratie‑, Bildungs- oder Sozialprojekt öffentliche Förderung bekommt und zugleich einen Protestaufruf unterstützt, ist kein Beleg dafür, dass diese Fördermittel an Widersetzen geflossen sind.
Man kann deshalb auf Basis der öffentlich belegbaren Informationen sagen: Direkt nachweisbar sind Spendenfinanzierung und private Zuwendungen wie die 30.000 Euro von Campact; eine direkte Millionenförderung des Bündnisses durch den Bund lässt sich daraus nicht ableiten.
3. Wie eng sind die Verbindungen zu Parteien und Gewerkschaften?
Es bestehen deutliche Verbindungen, allerdings unterschiedlicher Art. Widersetzen selbst beschreibt sein Bündnis als Zusammenschluss unter anderem von „Gewerkschafter*innen, Parteijugenden, Hochschulgruppen“ sowie “antifaschistischen”, antirassistischen und klimapolitischen Gruppen.
Besonders sichtbar war 2026 die Verbindung zur Linkspartei: Widersetzen veranstaltete vor den Erfurter Blockaden eine gemeinsame Pressekonferenz mit Heidi Reichinnek und weiteren Linken-Politikern. Reichinnek erklärte dabei, dass auch Abgeordnete ihrer Partei an den Blockadeaktionen teilnehmen würden.
Daneben unterzeichneten nach Angaben des Bündnisses unter anderem die Jusos beziehungsweise SPD-Jugend, Fridays for Future, Omas gegen Rechts und Campact eine Solidaritätserklärung für die Proteste. Für Erfurt wurden außerdem getrennte Demonstrationszüge des DGB und der Jusos angekündigt. Das bedeutet allerdings nicht, dass SPD oder DGB als Gesamtorganisation Widersetzen organisatorisch kontrollieren.
Auch Gewerkschaften haben Proteste unterstützt. Die GEW rief etwa 2025 ausdrücklich zur Teilnahme an den Protesten in Riesa auf und nannte dabei sowohl Widersetzen als auch „Aufstehen gegen Rassismus“. Sie unterschied zugleich zwischen Aktionen zivilen Ungehorsams und der anderen Demonstration.
4. Gibt es Verbindungen zum linksextremistischen Spektrum?
Ja, solche Überschneidungen sind belegbar. Daraus sollte man allerdings nicht den verkürzten Schluss ziehen, alle Widersetzen-Teilnehmer oder das gesamte Bündnis seien deshalb automatisch linksextremistisch.
Besonders relevant ist die Interventionistische Linke (IL). Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt die IL im Bereich Linksextremismus und beschreibt ihr Ziel als Überwindung des Kapitalismus einschließlich des demokratischen Rechtsstaats durch revolutionären Umsturz. Die IL selbst mobilisierte zu Widersetzen und veröffentlichte für die Erfurter Aktionen 2026 sogar eine eigene „Widersetzen Aktionszeitung“.
Noch konkreter ist die Situation in Hamburg: Im Hamburger Verfassungsschutzbericht 2025 wird berichtet, dass die Rote Hilfe Hamburg das von der IL Hamburg „gesteuerte Bündnis ‚widersetzen Hamburg‘“ unterstützte. Das ist eine amtliche Bewertung der Hamburger lokalen Struktur, nicht automatisch eine Aussage darüber, wer das bundesweite Bündnis insgesamt steuert.
Man hat bei Widersetzen somit ein für solche Bewegungsbündnisse typisches Spektrum: nicht-extremistische zivilgesellschaftliche Organisationen, Gewerkschafter und Parteimitglieder arbeiten teilweise im selben Bündnis wie linksradikale bzw. von Verfassungsschutzbehörden als linksextremistisch eingeordnete Gruppen.
5. Sind die Blockaden legal?
Hier ist die Rechtslage erheblich differenzierter als „ziviler Ungehorsam ist erlaubt“ oder „jede Blockade ist strafbar“.
Eine friedliche Sitzblockade kann grundsätzlich eine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung sein. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach klargestellt, dass auch eine gezielte Behinderung Dritter den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht automatisch beseitigt.
Das heißt aber nicht, dass jede konkrete Blockade rechtmäßig ist.
Besonders wichtig ist eine neue Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2025. Darin ging es genau um eine Gegendemonstration, deren Teilnehmer den Aufzug einer anderen, nicht verbotenen Versammlung gezielt blockierten. Das Gericht bestätigte, dass eine Gegenversammlung durchaus unter Art. 8 GG fallen kann. Gleichzeitig bestätigte es aber die Verfassungsmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen einer „groben Störung“ mit der Absicht, eine andere nicht verbotene Versammlung zu verhindern oder zu vereiteln. Das Gericht formulierte den zentralen Gedanken: Die eigene Versammlungsfreiheit gibt niemandem ein Recht, die Versammlungsfreiheit politischer Gegner faktisch auszuschalten.
Hinzu kann § 240 StGB – Nötigung kommen. Bei Straßenblockaden spielt insbesondere die sogenannte „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ eine Rolle: Der erste Autofahrer wird durch die sitzenden Personen möglicherweise zunächst nur psychisch zum Anhalten gebracht; sein Fahrzeug bildet dann aber ein physisches Hindernis für die dahinterstehenden Fahrzeuge. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Konstruktion grundsätzlich für verfassungsrechtlich zulässig. Ob eine strafbare Nötigung vorliegt, hängt anschließend unter anderem von Dauer, Umfang, Ausweichmöglichkeiten, Zahl der Betroffenen und Kommunikationszweck der Demonstration ab.
Bemerkenswert ist, dass Widersetzen selbst mit Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnet. Die eigene Legal-AG schreibt ausdrücklich, Kontakt mit Polizei und Strafverfahren könnten nicht immer verhindert werden. widersetzen.com
Das passt auch zum Begriff „ziviler Ungehorsam“: Er bedeutet gerade nicht notwendigerweise „vollständig legales Demonstrieren“. Klassischerweise gehört dazu, eine bestimmte Rechtsnorm oder behördliche Anordnung bewusst zu überschreiten und die rechtlichen Konsequenzen zumindest grundsätzlich in Kauf zu nehmen.
Unterm Strich
Widersetzen ist damit weder einfach „die Antifa“ als einheitliche Organisation noch lediglich eine spontane Bürgerinitiative. Es ist ein professionell organisiertes, bundesweites Aktionsnetzwerk mit der VVN-BdA als rechtlichem Träger, dezentralen Ortsgruppen, privaten Spenden und Unterstützung aus Teilen von Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Parteijugenden. Gleichzeitig bestehen nachweisbare Verbindungen in das vom Verfassungsschutz beobachtete linksextremistische Spektrum.
Und juristisch liegt der entscheidende Punkt darin: Gegen die AfD zu demonstrieren ist selbstverständlich grundrechtlich geschützt; gezielt einen nicht verbotenen Parteitag durch Blockaden unmöglich machen zu wollen, kann dagegen je nach konkreter Ausführung straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Grenzen überschreiten. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grenze mit seiner Entscheidung vom 1. Oktober 2025 deutlich präzisiert.