Kom­mu­na­le Lebens­mit­tel­märk­te in New York

Zwi­schen Ent­las­tungs­ver­spre­chen und wirt­schaft­li­chen Risi­ken

Der Plan von New Yorks kom­mu­nis­ti­schen Bür­ger­meis­ter Zohr­an Mamda­ni, in jedem der fünf Stadt­be­zir­ke ein öffent­lich finan­zier­tes Lebens­mit­tel­ge­schäft ein­zu­rich­ten, hat eine Debat­te über bezahl­ba­re Grund­ver­sor­gung, fai­ren Wett­be­werb und die Gren­zen staat­li­cher Preis­po­li­tik aus­ge­löst. Betrie­ben wer­den sol­len die Geschäf­te von pri­va­ten Unter­neh­men im Auf­trag der Stadt; die öffent­li­che Hand finan­ziert die Stand­or­te, ver­zich­tet auf bestimm­te Abga­ben und bezu­schusst den lau­fen­den Betrieb. Aus­ge­wähl­te Grund­nah­rungs­mit­tel wie Obst, Gemü­se und Fleisch sol­len dadurch rund 30 Pro­zent güns­ti­ger ange­bo­ten wer­den als bei pri­va­ten Händ­lern.

Das sozi­al­po­li­ti­sche Ziel ist nach­voll­zieh­bar: In einer Stadt mit hohen Wohn- und Lebens­hal­tungs­kos­ten könn­ten nied­ri­ge­re Lebens­mit­tel­prei­se gera­de ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te spür­bar ent­las­ten. Die kom­mu­na­len Geschäf­te wären zugleich ein Test­fall dafür, ob geziel­te öffent­li­che Sub­ven­tio­nen den Zugang zu fri­schen, aus­ge­wo­ge­nen Lebens­mit­teln ver­bes­sern kön­nen. Ent­schei­dend wird sein, wie der begüns­tig­te Waren­korb defi­niert wird, wie hoch die tat­säch­li­chen Zuschüs­se aus­fal­len – und ob die Stand­or­te für die anvi­sier­ten Ziel­grup­pen über­haupt gut erreich­bar sind.

Wett­be­werbs­ver­zer­rung als Haupt­kri­tik­punkt

Der stärks­te Ein­wand rich­tet sich gegen die unglei­chen Wett­be­werbs­be­din­gun­gen. Pri­va­te Super­märk­te und klei­ne Händ­ler müs­sen Mie­te, Steu­ern und sämt­li­che Betriebs­kos­ten aus eige­nen Ein­nah­men decken. Ein öffent­lich finan­zier­ter Kon­kur­rent kann dage­gen auch nicht kos­ten­de­cken­de Prei­se anbie­ten. Der Preis­vor­teil wäre damit nicht Aus­druck effi­zi­en­te­rer Betriebs­füh­rung, son­dern schlicht Fol­ge staat­li­cher Zuschüs­se – was für klei­ne Geschäf­te in unmit­tel­ba­rer Nähe eines kom­mu­na­len Mark­tes zur wirt­schaft­li­chen Belas­tung wer­den könn­te. Da zunächst aber nur fünf Stand­or­te geplant sind, dürf­te sich die Wir­kung auf den gesam­ten New Yor­ker Lebens­mit­tel­han­del in Gren­zen hal­ten.

Das Pro­blem der Preis­bil­dung

Lebens­mit­tel­prei­se schwan­ken je nach Ern­te­er­trä­gen, Trans­port­kos­ten, sai­so­na­ler Nach­fra­ge und glo­ba­len Roh­stoff­märk­ten teils erheb­lich. Will ein kom­mu­na­ler Markt dau­er­haft einen fes­ten Preis­ab­stand zum Markt­ni­veau hal­ten, muss die Stadt fort­lau­fend Ver­gleichs­prei­se erhe­ben – Daten, die zum Zeit­punkt ihrer Anwen­dung bereits ver­al­tet sein kön­nen.

Star­re oder sub­ven­tio­nier­te Prei­se ber­gen zudem das Risi­ko lee­rer Rega­le und lan­ger War­te­schlan­gen: Nied­ri­ge Prei­se stei­gern in der Regel die Nach­fra­ge, ob dar­aus tat­säch­lich Eng­päs­se ent­ste­hen, hängt aber von Lie­fer­ver­trä­gen, Lager­ka­pa­zi­tä­ten, Nach­be­stell­pro­zes­sen und der Höhe der Sub­ven­ti­on ab. Erfah­re­ne Betrei­ber kön­nen Ver­kaufs- und Bestands­da­ten aus­wer­ten und ihre Beschaf­fung ent­spre­chend steu­ern – ob dies gelingt, wird sich erst im lau­fen­den Betrieb zei­gen.

Hams­ter­käu­fe und Beschaf­fung

Wer­den Waren deut­lich unter Markt­preis ver­kauft, ent­steht grund­sätz­lich ein Anreiz, grö­ße­re Men­gen zu kau­fen und andern­orts wei­ter­zu­ver­kau­fen. Kauf­o­ber­gren­zen könn­ten dem ent­ge­gen­wir­ken, wür­den aber grö­ße­re Haus­hal­te beim Ein­kauf ein­schrän­ken. Dis­ku­tiert wer­den mit­un­ter auch Men­gen­be­schrän­kun­gen bis hin zu einer umfas­sen­den Ratio­nie­rung – bis­lang han­delt es sich dabei jedoch um ein mög­li­ches Sze­na­rio, nicht um eine beleg­te Fol­ge des Pro­gramms.

Auch die Beschaf­fungs­sei­te birgt Risi­ken: Lie­fe­ran­ten könn­ten bei öffent­li­chen Auf­trä­gen höhe­re Prei­se durch­zu­set­zen ver­su­chen, wenn sie die Stadt als weni­ger preis­sen­si­bel ein­schät­zen als pri­va­te Händ­ler. Aus­schrei­bun­gen, kon­kur­rie­ren­de Ange­bo­te und trans­pa­ren­te, lang­fris­ti­ge Lie­fer­ver­trä­ge kön­nen die­ses Risi­ko jedoch begren­zen. Ob die kom­mu­na­len Märk­te wirt­schaft­lich trag­fä­hig arbei­ten, hängt daher weni­ger von der staat­li­chen Eigen­tü­mer­struk­tur ab als von der kon­kre­ten Ver­trags­ge­stal­tung, der Kon­trol­le der Betriebs­kos­ten und der Qua­li­tät des Ein­kaufs­ma­nage­ments.

Eine belast­ba­re Bewer­tung des Pro­jekts wird erst mög­lich sein, wenn detail­lier­te Ver­trä­ge, Finan­zie­rungs­kos­ten und Betriebs­da­ten vor­lie­gen. Zu klä­ren wäre dann, wie hoch die Sub­ven­ti­on pro Ein­kauf tat­säch­lich aus­fällt, wel­che Haus­hal­te erreicht wer­den, wie häu­fig Waren feh­len und ob benach­bar­te Händ­ler mess­ba­re Umsatz­ein­bu­ßen ver­zeich­nen. Bis dahin lässt sich der Plan weder als gesi­cher­tes Erfolgs­mo­dell noch als zwangs­läu­fi­ges wirt­schaft­li­ches Schei­tern ein­stu­fen. Er bleibt ein öffent­lich finan­zier­tes Ver­sor­gungs­expe­ri­ment, des­sen Nut­zen und Neben­wir­kun­gen sich erst anhand trans­pa­ren­ter Daten beur­tei­len las­sen wer­den.


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