Pri­va­ti­sie­rung von Kin­der­ta­ges­stät­ten als Geschäfts­mo­dell

Die Pri­va­ti­sie­rung von Kin­der­ta­ges­stät­ten hat in Deutsch­land seit der Öff­nung des Mark­tes für gewinn­ori­en­tier­te Anbie­ter im Jahr 2005 deut­lich an Bedeu­tung gewon­nen. Pri­va­te Betrei­ber über­neh­men bestehen­de Ein­rich­tun­gen, bau­en neue Stand­or­te auf oder fas­sen meh­re­re Kin­der­ta­ges­stät­ten zu grö­ße­ren Trä­ger­ket­ten zusam­men. Ihr Geschäfts­mo­dell beruht dabei über­wie­gend auf öffent­li­chen Zuschüs­sen, Eltern­bei­trä­gen und teil­wei­se auf Inves­ti­ti­ons­för­de­run­gen. Für Kom­mu­nen erscheint die­ses Modell zunächst attrak­tiv, weil pri­va­te Unter­neh­men zusätz­li­che Betreu­ungs­plät­ze schaf­fen und gleich­zei­tig Ver­wal­tungs- und Betriebs­auf­ga­ben über­neh­men kön­nen. Ange­sichts des anhal­ten­den Man­gels an Betreu­ungs­plät­zen ent­steht jedoch eine star­ke Abhän­gig­keit von sol­chen Anbie­tern.

Ein wesent­li­cher Bestand­teil des Geschäfts­mo­dells ist die Finan­zie­rung durch öffent­li­che Mit­tel. Kom­mu­nen und Län­der tra­gen einen gro­ßen Teil der lau­fen­den Betriebs­kos­ten, wäh­rend Eltern je nach Regi­on zusätz­li­che Bei­trä­ge zah­len. Pri­va­te Betrei­ber ver­fü­gen dadurch über rela­tiv sta­bi­le Ein­nah­men, da die Nach­fra­ge nach Betreu­ungs­plät­zen dau­er­haft hoch ist. Gleich­zei­tig kön­nen sie ihre Ver­hand­lungs­po­si­ti­on gegen­über Kom­mu­nen nut­zen. In dem zugrun­de lie­gen­den Doku­ment wird beschrie­ben, dass pri­va­te Anbie­ter mit Gebüh­ren­er­hö­hun­gen oder sogar mit der Schlie­ßung von Ein­rich­tun­gen dro­hen kön­nen, wenn ihre finan­zi­el­len For­de­run­gen nicht erfüllt wer­den. Dadurch gera­ten sowohl Kom­mu­nen als auch Fami­li­en unter erheb­li­chen Druck.

Die Ren­ta­bi­li­tät pri­va­ter Kin­der­ta­ges­stät­ten hängt vor allem von der Kos­ten­struk­tur ab. Da Per­so­nal­kos­ten etwa 80 bis 90 Pro­zent der Gesamt­aus­ga­ben aus­ma­chen, liegt hier das größ­te Ein­spar­po­ten­zi­al. Dies kann dazu füh­ren, dass Son­der­zah­lun­gen gekürzt, Stel­len nicht nach­be­setzt oder Betreu­ungs­schlüs­sel ver­schlech­tert wer­den. Das Doku­ment nennt Fäl­le, in denen Weih­nachts­gel­der gestri­chen, Inves­ti­tio­nen in Ein­rich­tun­gen ver­nach­läs­sigt und päd­ago­gi­sche Kon­zep­te nicht aus­rei­chend ent­wi­ckelt wur­den. In einem Bei­spiel kün­dig­te ein gesam­tes Team, wor­auf­hin die Ein­rich­tung schlie­ßen muss­te und zahl­rei­che Fami­li­en kurz­fris­tig ohne Betreu­ung dastan­den.

Neben den Per­so­nal­kos­ten kön­nen auch Aus­ga­ben für Ver­pfle­gung, Aus­stat­tung und Instand­hal­tung redu­ziert wer­den. Pro­ble­ma­tisch wird dies, wenn die ange­streb­te Ren­di­te zulas­ten der Betreu­ungs­qua­li­tät geht. Berich­tet wird etwa von redu­zier­ten Lebens­mit­tel­be­stel­lun­gen, klei­ne­ren Por­tio­nen und unzu­rei­chen­der per­so­nel­ler Beset­zung in beson­ders belas­ten­den Situa­tio­nen. Wenn zu weni­ge Fach­kräf­te gleich­zei­tig eine gro­ße Zahl von Kin­dern betreu­en müs­sen, kön­nen Sicher­heit, päd­ago­gi­sche Arbeit und indi­vi­du­el­les Ein­ge­hen auf die Bedürf­nis­se der Kin­der nicht mehr aus­rei­chend gewähr­leis­tet wer­den.

Ein wei­te­rer Bestand­teil des Geschäfts­mo­dells sind grö­ße­re Unter­neh­mens- und Immo­bi­li­en­struk­tu­ren. Gewin­ne müs­sen nicht aus­schließ­lich in der eigent­li­chen Betriebs­ge­sell­schaft einer Kin­der­ta­ges­stät­te ent­ste­hen. Sie kön­nen auch über Mie­ten, Manage­ment­ge­büh­ren oder Zah­lun­gen an ver­bun­de­ne Unter­neh­men erzielt wer­den. Das Doku­ment weist dar­auf hin, dass öffent­li­che Zuschüs­se teil­wei­se über hohe Miet­zah­lun­gen an Immo­bi­li­en­ge­sell­schaf­ten wei­ter­ge­lei­tet wer­den, die wirt­schaft­lich mit den Betrei­bern ver­bun­den sind. Dadurch blei­ben die Gewin­ne der eigent­li­chen Kin­der­ta­ges­stät­te auf dem Papier gering, wäh­rend finan­zi­el­le Mit­tel inner­halb des Kon­zerns ver­scho­ben wer­den. Die­se Kon­struk­tio­nen erschwe­ren die Kon­trol­le dar­über, ob öffent­li­che Gel­der tat­säch­lich für Per­so­nal, Aus­stat­tung und päd­ago­gi­sche Qua­li­tät ein­ge­setzt wer­den.

Für Inves­to­ren ist der Bereich attrak­tiv, weil er eine dau­er­haft hohe Nach­fra­ge mit weit­ge­hend gesi­cher­ter öffent­li­cher Finan­zie­rung ver­bin­det. Kin­der­ta­ges­stät­ten wer­den dadurch zuneh­mend als Anla­ge­ob­jek­te betrach­tet. Grö­ße­re Betrei­ber kön­nen durch zen­tra­le Ver­wal­tung, gemein­sa­men Ein­kauf und stan­dar­di­sier­te Abläu­fe Kos­ten sen­ken. Sol­che Ska­len­ef­fek­te sind grund­sätz­lich nicht pro­ble­ma­tisch. Kri­tisch wird das Modell jedoch dann, wenn Ren­di­te vor allem durch Per­so­nal­ab­bau, gerin­ge­re Qua­li­täts­stan­dards, stei­gen­de Eltern­bei­trä­ge oder intrans­pa­ren­te Geld­flüs­se erzielt wird.

Die Pri­va­ti­sie­rung von Kin­der­ta­ges­stät­ten führt des­halb zu einem grund­le­gen­den Ziel­kon­flikt. Wäh­rend Unter­neh­men wirt­schaft­lich arbei­ten und Gewin­ne erwirt­schaf­ten wol­len, sol­len Kin­der­ta­ges­stät­ten in ers­ter Linie das Wohl der Kin­der sichern, Fami­li­en unter­stüt­zen und gute Arbeits­be­din­gun­gen für Fach­kräf­te bie­ten. Die­se Zie­le las­sen sich nur mit­ein­an­der ver­ein­ba­ren, wenn kla­re gesetz­li­che Vor­ga­ben bestehen. Dazu gehö­ren ver­bind­li­che Betreu­ungs­schlüs­sel, trans­pa­ren­te Finan­zie­rungs­struk­tu­ren, die Kon­trol­le kon­zern­in­ter­ner Zah­lun­gen, ange­mes­se­ne Löh­ne und Schutz­me­cha­nis­men gegen kurz­fris­ti­ge Schlie­ßun­gen.

Ins­ge­samt zeigt sich, dass pri­va­te Betrei­ber zwar dazu bei­tra­gen kön­nen, zusätz­li­che Betreu­ungs­plät­ze bereit­zu­stel­len und Kom­mu­nen orga­ni­sa­to­risch zu ent­las­ten. Ohne wirk­sa­me Regu­lie­rung besteht jedoch die Gefahr, dass öffent­li­che Gel­der zur Erzie­lung pri­va­ter Ren­di­ten genutzt wer­den, wäh­rend die Fol­gen von Ein­spa­run­gen von Kin­dern, Beschäf­tig­ten und Fami­li­en getra­gen wer­den. Das Geschäfts­mo­dell pri­va­ti­sier­ter Kin­der­ta­ges­stät­ten ist daher nicht grund­sätz­lich abzu­leh­nen, muss aber streng kon­trol­liert und am öffent­li­chen Bil­dungs- und Betreu­ungs­auf­trag aus­ge­rich­tet wer­den.


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