Ukrai­ne­hil­fen: Mil­li­ar­den für Ver­tei­di­gung, Ener­gie und Wie­der­auf­bau

„Wer­den alles tun, um der Ukrai­ne zu hel­fen“

„Die deut­sche Bevöl­ke­rung steht hin­ter der Ukrai­ne, und die deut­sche Regie­rung steht hin­ter der ukrai­ni­schen Regie­rung“

Deutsch­land setzt sei­ne umfang­rei­che Unter­stüt­zung für die Ukrai­ne fort. Bei sei­nem jüngs­ten Besuch in Kiew kün­dig­te Bun­des­kanz­ler Fried­rich Merz ein wei­te­res Paket mili­tä­ri­scher Hil­fen im Umfang von rund einer Mil­li­ar­de Euro an. Vor­ge­se­hen sind unter ande­rem Mit­tel für die gemein­sa­me Her­stel­lung von Anti­jet­droh­nen sowie Lie­fe­run­gen von Abstands­waf­fen, Kampf­droh­nen und Satel­li­ten­tech­nik. Hin­zu kom­men rund 350 Mil­lio­nen Euro für die Ener­gie­ver­sor­gung. Das Geld soll unter ande­rem für Gene­ra­to­ren, Umspann­an­la­gen und not­wen­di­ge Repa­ra­tu­ren ver­wen­det wer­den, um die Fol­gen rus­si­scher Angrif­fe auf die ukrai­ni­sche Ener­gie­infra­struk­tur vor dem kom­men­den Win­ter abzu­mil­dern.

Merz begrün­det die fort­ge­setz­te Unter­stüt­zung nicht allein mit der Soli­da­ri­tät mit der Ukrai­ne, son­dern aus­drück­lich mit deut­schen und euro­päi­schen Sicher­heits­in­ter­es­sen. Bereits bei sei­ner Ankunft in Kiew erklär­te er: „Wenn Russ­land nicht gestoppt wird, rich­tet sich sei­ne Kriegs­ma­schi­ne­rie frü­her oder spä­ter gegen uns.“ Frie­den in Euro­pa kön­ne nach Auf­fas­sung des Kanz­lers nur auf dem Ver­hand­lungs­weg erreicht wer­den und dür­fe weder der Ukrai­ne noch Euro­pa dik­tiert wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung ver­bin­det die Ukrai­ne­hil­fe damit zuneh­mend mit der Fra­ge, wie die euro­päi­sche Sicher­heits­ord­nung lang­fris­tig geschützt wer­den kann.

Die Dimen­si­on der deut­schen Unter­stüt­zung ist inzwi­schen erheb­lich. Nach Anga­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums hat der Bund seit Beginn des rus­si­schen Angriffs­kriegs am 24. Febru­ar 2022 bis zum Stich­tag 30. Juni 2026 mehr als 43,3 Mil­li­ar­den Euro an bila­te­ra­ler zivi­ler Unter­stüt­zung geleis­tet. Für mili­tä­ri­sche Unter­stüt­zung wur­den rund 57,6 Mil­li­ar­den Euro geleis­tet oder für die kom­men­den Jah­re bereit­ge­stellt. Rech­ne­risch ergibt sich damit ein Gesamt­vo­lu­men von min­des­tens 100,9 Mil­li­ar­den Euro. So unter­stützt Deutsch­land die …

Die­se Sum­me darf aller­dings nicht mit mehr als 100 Mil­li­ar­den Euro gleich­ge­setzt wer­den, die unmit­tel­bar in die Ukrai­ne über­wie­sen wor­den wären. Die mili­tä­ri­sche Gesamt­sum­me ent­hält auch Mit­tel, die erst in den kom­men­den Jah­ren ein­ge­setzt wer­den sol­len. Zur zivi­len Unter­stüt­zung gehö­ren zudem Aus­ga­ben, die inner­halb Deutsch­lands ent­ste­hen. Allein das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um weist 8,26 Mil­li­ar­den Euro für die finan­zi­el­le und logis­ti­sche Unter­stüt­zung von Län­dern und Kom­mu­nen bei der Unter­brin­gung und Ver­sor­gung ukrai­ni­scher Geflüch­te­ter aus.

Damit sind auch Berech­nun­gen mit Vor­sicht zu behan­deln, die die bis­he­ri­ge zivi­le und mili­tä­ri­sche Unter­stüt­zung voll­stän­dig zusam­men­zäh­len und anschlie­ßend sämt­li­che Sozi­al­aus­ga­ben für ukrai­ni­sche Geflüch­te­te noch ein­mal zusätz­lich auf­schla­gen. Ein Teil die­ser Kos­ten ist bereits Bestand­teil der aus­ge­wie­se­nen zivi­len Hil­fen. Eine Addi­ti­on ohne Abgren­zung der ein­zel­nen Haus­halts­pos­ten kann des­halb zu Dop­pel­zäh­lun­gen füh­ren. Zugleich han­delt es sich bei den genann­ten 57,6 Mil­li­ar­den Euro nicht aus­schließ­lich um bereits abge­flos­se­ne Haus­halts­mit­tel, son­dern teil­wei­se um zukünf­ti­ge Ver­pflich­tun­gen und Bereit­stel­lun­gen.

Neben der bila­te­ra­len Hil­fe Deutsch­lands spielt die Euro­päi­sche Uni­on eine immer grö­ße­re Rol­le. Für die Jah­re 2026 und 2027 wur­de ein Unter­stüt­zungs­dar­le­hen von bis zu 90 Mil­li­ar­den Euro beschlos­sen. Davon sind nach der der­zei­ti­gen Auf­tei­lung rund 30 Mil­li­ar­den Euro für makro­öko­no­mi­sche und haus­halts­po­li­ti­sche Unter­stüt­zung sowie rund 60 Mil­li­ar­den Euro für Ver­tei­di­gungs­be­darf und Inves­ti­tio­nen in ent­spre­chen­de indus­tri­el­le Kapa­zi­tä­ten vor­ge­se­hen. Finan­ziert wird das Dar­le­hen über EU-Anlei­hen am Kapi­tal­markt, die durch den EU-Haus­halt abge­si­chert sind. Es han­delt sich daher nicht um eine zusätz­li­che deut­sche Zah­lung von 90 Mil­li­ar­den Euro.

Auch eine mög­li­che deut­sche Haf­tung inner­halb die­ses euro­päi­schen Finan­zie­rungs­mo­dells ist von unmit­tel­bar aus­ge­zahl­ten Bun­des­mit­teln zu unter­schei­den. Garan­tien und Haf­tungs­ver­pflich­tun­gen stel­len zunächst finan­zi­el­le Risi­ken dar, nicht auto­ma­tisch bereits ein­ge­tre­te­ne Aus­ga­ben. Erst wenn eine Garan­tie tat­säch­lich in Anspruch genom­men wird, ent­steht dar­aus eine ent­spre­chen­de Haus­halts­be­las­tung. Eine Gesamt­rech­nung, die sol­che Even­tu­al­ver­pflich­tun­gen voll­stän­dig zu bereits geleis­te­ten Zah­lun­gen addiert, ver­mischt des­halb unter­schied­li­che finan­zi­el­le Kate­go­rien.

Die Unter­stüt­zung beschränkt sich zudem nicht auf Waf­fen und direk­te Finanz­hil­fen. Deutsch­land betei­ligt sich an der Repa­ra­tur von Strom- und Wär­me­an­la­gen, stellt Ersatz­tei­le bereit und unter­stützt den Wie­der­auf­bau zer­stör­ter Kraft­wer­ke. Hin­zu kom­men huma­ni­tä­re Hil­fe, medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, Minen­räu­mung, Unter­stüt­zung für Geflüch­te­te, Wirt­schafts­för­de­rung sowie Pro­gram­me für Rechts­staat­lich­keit, Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung, Bil­dung und For­schung. Mehr als 27.000 ukrai­ni­sche Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten wur­den seit Kriegs­be­ginn in Deutsch­land aus­ge­bil­det. So unter­stützt Deutsch­land die … So unter­stützt Deutsch­land die …

Die Ukrai­ne­hil­fe ist damit längst zu einem kom­ple­xen Geflecht aus bereits geleis­te­ten Zah­lun­gen, Sach­leis­tun­gen, zukünf­ti­gen Haus­halts­zu­sa­gen, Sozi­al­aus­ga­ben, Kre­di­ten und Garan­tien gewor­den. Die Grö­ßen­ord­nung von mehr als 100 Mil­li­ar­den Euro für die bis­her aus­ge­wie­se­ne bila­te­ra­le deut­sche Unter­stüt­zung ist durch Regie­rungs­an­ga­ben gedeckt. Dar­aus lässt sich jedoch nicht ablei­ten, dass die­se Sum­me voll­stän­dig nach Kiew über­wie­sen wur­de oder dass zusätz­li­che euro­päi­sche Haf­tungs­ri­si­ken und Flücht­lings­kos­ten ohne wei­te­re Prü­fung ein­fach hin­zu­ge­rech­net wer­den kön­nen. Die poli­ti­sche Debat­te über die tat­säch­li­che Belas­tung des deut­schen Haus­halts hängt des­halb wesent­lich davon ab, wel­che Aus­ga­ben­ar­ten betrach­tet und wie bereits ent­hal­te­ne Pos­ten von­ein­an­der abge­grenzt wer­den.


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