Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu islamistischen, salafistischen und dschihadistischen Aktivitäten in Deutschland.
Wichtigste Punkte:
- Zum 1. September 2026 wurden 408 Personen als Gefährder und 438 Personen als „relevante Personen“ im Bereich religiös motivierter politischer Kriminalität eingestuft. Die Zahl der Gefährder ist gegenüber den Höchstständen der Jahre 2018 bis 2020 deutlich gesunken.
- Gegen 43 Personen aus dem islamistischen Spektrum liefen Anklagen, überwiegend wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung terroristischer Vereinigungen (§ 129b StGB).
- Gegen 244 Personen wurden Ermittlungen geführt, ohne dass bereits Anklage erhoben wurde. Die meisten Verfahren betreffen ebenfalls § 129b StGB.
- Seit September 2025 wurden 20 Personen verurteilt. In 16 Fällen bestand ein Bezug zum sogenannten „Islamischen Staat (IS)“, in je einem Fall zu Hamas bzw. Hizb Allah.
- Die Bundesregierung betont, dass Vereinsverbote gegen extremistische Organisationen nur unter den engen Voraussetzungen von Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz und dem Vereinsgesetz möglich sind. Zu laufenden Verbotsprüfungen macht sie keine Angaben.
- Zur Bekämpfung von Online-Radikalisierung meldet die beim BKA angesiedelte Internet Referral Unit seit Jahren islamistisch-terroristische Inhalte zur Löschung. 2025 wurden über 23.000 Links gemeldet, von denen mehr als 22.000 nicht mehr abrufbar waren.
- Die Bundesregierung sieht die Löschung extremistischer Inhalte als wichtig an, betont aber, dass dies allein Radikalisierung nicht verhindert. Ergänzend seien Präventions- und Deradikalisierungsprogramme notwendig.
- Zu den Taliban in Deutschland erklärt die Bundesregierung, dass ihr keine Erkenntnisse über Anzahl, Organisation oder Anhängerschaft im Sinne der Anfrage vorliegen.
- Islamistische Organisationen nutzen laut Bundesregierung weiterhin digitale Plattformen für Propaganda und Spendenaufrufe. Als besonders wichtige Plattformen werden Telegram und Instagram genannt; als Zahlungswege unter anderem PayPal und Kryptowährungen.
- Der Bund fördert verschiedene Programme zur Extremismusprävention und Deradikalisierung, insbesondere für Jugendliche und zur Bekämpfung von Online-Radikalisierung.
Quelle: [Drucksache 21/8271]