Unidentifizierte Luftraumphänomene als Gegenstand der Luft- und Weltraumsicherheit sowie staatlicher Informations- und Koordinationsstrukturen
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu „Unidentifizierten Luftraumphänomenen“ (UAP/UFOs) und deren Bedeutung für Luft‑, Weltraum- und Sicherheitspolitik.
Wichtigste Aussagen der Bundesregierung:
- Für die Überwachung des deutschen Luftraums sind das Bundesinnenministerium, das Bundesverkehrsministerium und das Bundesverteidigungsministerium zuständig. Für die Erfassung und Bewertung erdnaher Objekte im Weltraum sind das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie das Verteidigungsministerium zuständig. Zu UAP liegen der Bundesregierung jedoch keine Erkenntnisse vor.
- Es gibt keine speziellen Definitionen oder bundeseinheitlichen Vorgaben zu UAP/UFOs und keine gesonderten Meldewege für entsprechende Beobachtungen.
- Der Bundesregierung liegen keine Daten über die Anzahl entsprechender Meldungen in den vergangenen zehn Jahren vor.
- Zur allgemeinen Luft- und Weltraumüberwachung werden Sensordaten ausgewertet. Im Weltraumbereich erfolgt unter anderem ein Abgleich mit dem öffentlich verfügbaren TLE-Katalog sowie mit Daten internationaler Partner.
- Es existieren keine ressortübergreifenden Arbeitsgruppen oder speziellen Strukturen zur Auswertung von UAP-Ereignissen.
- Die Bundesregierung bestätigt einen regelmäßigen Austausch mit internationalen Partnern zu sicherheitspolitischen Fragen, macht jedoch keine Angaben zu Details.
- Eine Überarbeitung bestehender Verfahren zur Erfassung oder Bewertung solcher Phänomene ist derzeit nicht geplant.
- Für den Fall der Feststellung möglicher nichtanthropogener Signale oder Objekte von außerhalb der Erde bestehen innerhalb der Bundesregierung keine besonderen Zuständigkeiten oder Verfahrensregeln.
Kernaussage: Die Bundesregierung sieht das Thema im Rahmen der normalen Luft- und Weltraumüberwachung, verfügt nach eigener Aussage über keine speziellen UAP-Strukturen, keine besonderen Meldewege und keine belastbaren Erkenntnisse zu entsprechenden Phänomenen.
Quelle: [Drucksache 21/8662]