Das Mas­sa­ker von Mỹ Lai – Kriegs­ver­bre­chen, Ver­tu­schung und feh­len­de Ver­ant­wor­tung

Das Mas­sa­ker von Mỹ Lai gehört zu den bekann­tes­ten Kriegs­ver­bre­chen des Viet­nam­kriegs. Am 16. März 1968 dran­gen US-Sol­da­ten der Char­lie Com­pa­ny in das süd­viet­na­me­si­sche Gebiet Sơn Mỹ ein. Statt auf die erwar­te­ten feind­li­chen Kämp­fer tra­fen sie dort über­wie­gend auf unbe­waff­ne­te Zivi­lis­ten. Den­noch wur­den inner­halb weni­ger Stun­den meh­re­re hun­dert Men­schen getö­tet, dar­un­ter Frau­en, Kin­der und älte­re Men­schen. Die genaue Zahl der Opfer ist bis heu­te nicht ein­deu­tig geklärt. Die Unter­su­chung der US-Armee kam zu dem Ergeb­nis, dass min­des­tens 175 Men­schen getö­tet wur­den und die tat­säch­li­che Zahl bei über 400 lie­gen könn­te.

Die Ereig­nis­se von Mỹ Lai zei­gen beson­ders deut­lich, wel­che Fol­gen die Ent­mensch­li­chung des Geg­ners und der Ver­lust mora­li­scher Gren­zen im Krieg haben kön­nen. Bei den Taten han­del­te es sich nicht ledig­lich um ein­zel­ne Schüs­se in einer unüber­sicht­li­chen Gefechts­si­tua­ti­on. Die spä­te­re Unter­su­chung der US-Armee doku­men­tier­te unter ande­rem vor­sätz­li­che Tötun­gen von Zivi­lis­ten, Miss­hand­lun­gen und sexu­el­le Gewalt. Häu­ser wur­den zer­stört, Nutz­tie­re getö­tet und Men­schen, die kei­ne erkenn­ba­re Bedro­hung dar­stell­ten, erschos­sen. Damit kann das Gesche­hen nicht über­zeu­gend als blo­ßes Fehl­ver­hal­ten eines ein­zel­nen Sol­da­ten erklärt wer­den. Zahl­rei­che Ange­hö­ri­ge der Ein­heit waren betei­ligt oder wur­den Zeu­gen der Ver­bre­chen.

Gleich­zei­tig zeigt Mỹ Lai, dass Sol­da­ten selbst unter extre­men Bedin­gun­gen Hand­lungs­spiel­räu­me besit­zen. Der ame­ri­ka­ni­sche Hub­schrau­ber­pi­lot Hugh Thomp­son und sei­ne Besat­zung erkann­ten wäh­rend des Ein­sat­zes, dass Zivi­lis­ten getö­tet wur­den. Sie grif­fen ein, brach­ten Dorf­be­woh­ner in Sicher­heit und tru­gen nach Anga­ben der US-Armee dazu bei, min­des­tens zehn Men­schen zu ret­ten. Jahr­zehn­te spä­ter wur­den Thomp­son und sei­ne Besat­zungs­mit­glie­der für die­ses Ver­hal­ten aus­ge­zeich­net. Ihr Ein­grei­fen wider­spricht der Vor­stel­lung, Sol­da­ten hät­ten in einer sol­chen Situa­ti­on grund­sätz­lich kei­ne ande­re Mög­lich­keit gehabt, als Befeh­len zu fol­gen.

Beson­ders pro­ble­ma­tisch war auch der Umgang der mili­tä­ri­schen Füh­rung mit dem Mas­sa­ker. Die Ver­bre­chen wur­den zunächst nicht umfas­send öffent­lich gemacht. Eine spä­te­re Unter­su­chung unter Gene­ral Wil­liam R. Peers stell­te nicht nur schwer­wie­gen­de Ver­bre­chen fest, son­dern iden­ti­fi­zier­te auch zahl­rei­che Per­so­nen, die an einer Ver­tu­schung betei­ligt gewe­sen sein oder ihre Pflich­ten ver­letzt haben könn­ten. Die Unter­su­chung kam bei­spiels­wei­se zu dem Ergeb­nis, dass Berich­te ver­fälscht und Infor­ma­tio­nen unter­drückt wor­den waren. Erst 1969 wur­de das Mas­sa­ker einer brei­ten Öffent­lich­keit bekannt. Der Jour­na­list Sey­mour Hersh spiel­te bei der Auf­de­ckung eine zen­tra­le Rol­le und erhielt für sei­ne Bericht­erstat­tung spä­ter den Pulit­zer-Preis.

Auch die juris­ti­sche Auf­ar­bei­tung wirft Fra­gen nach mili­tä­ri­scher Ver­ant­wor­tung auf. First Lieu­ten­ant Wil­liam L. Cal­ley wur­de 1971 wegen des vor­sätz­li­chen Mor­des an min­des­tens 22 viet­na­me­si­schen Zivi­lis­ten schul­dig gespro­chen und zunächst zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Von zahl­rei­chen Sol­da­ten und Offi­zie­ren, gegen die im Zusam­men­hang mit dem Mas­sa­ker oder des­sen Ver­tu­schung ermit­telt wur­de, blieb Cal­ley jedoch der ein­zi­ge, der wegen einer direk­ten Betei­li­gung an den Tötun­gen ver­ur­teilt wur­de. Sei­ne Stra­fe wur­de zudem zunächst auf 20 und spä­ter auf zehn Jah­re redu­ziert; 1974 wur­de er auf Bewäh­rung ent­las­sen. Prä­si­dent Richard Nixon hat­te bereits kurz nach dem Urteil ein­ge­grif­fen und ange­ord­net, dass Cal­ley statt im Mili­tär­ge­fäng­nis unter Haus­ar­rest gestellt wur­de. Auf­zeich­nun­gen aus dem Wei­ßen Haus zei­gen, dass dabei auch die öffent­li­che und poli­ti­sche Wir­kung des Fal­les eine Rol­le spiel­te.

Gera­de des­halb wäre es zu ein­fach, Mỹ Lai aus­schließ­lich als Ver­bre­chen eines ein­zel­nen Offi­ziers dar­zu­stel­len. Cal­ley trug per­sön­li­che Ver­ant­wor­tung für sei­ne Taten, doch die Ereig­nis­se offen­ba­ren zugleich ein umfas­sen­de­res Ver­sa­gen: Sol­da­ten betei­lig­ten sich an der Gewalt, Vor­ge­setz­te ver­hin­der­ten sie nicht aus­rei­chend, und Tei­le der mili­tä­ri­schen Füh­rung gin­gen anschlie­ßend nur unzu­rei­chend gegen Ver­ant­wort­li­che vor. Die begrenz­te Zahl tat­säch­li­cher Ver­ur­tei­lun­gen steht in deut­li­chem Gegen­satz zum Aus­maß der doku­men­tier­ten Ver­bre­chen.

Das Mas­sa­ker von Mỹ Lai wur­de des­halb zu einem Sym­bol für die mora­li­schen und recht­li­chen Gefah­ren des Viet­nam­kriegs. Es zeigt, wes­halb auch im Krieg ver­bind­li­che Regeln gel­ten müs­sen und wes­halb der Hin­weis auf Befeh­le per­sön­li­che Ver­ant­wor­tung nicht auto­ma­tisch auf­hebt. Eben­so zeigt der Fall die Bedeu­tung unab­hän­gi­ger Unter­su­chun­gen und kri­ti­scher Medi­en: Ohne inter­ne Hin­weis­ge­ber, Ermitt­lun­gen und die Arbeit von Jour­na­lis­ten wäre das tat­säch­li­che Aus­maß der Ver­bre­chen mög­li­cher­wei­se wesent­lich län­ger ver­bor­gen geblie­ben. Die ent­schei­den­de Leh­re aus Mỹ Lai liegt des­halb nicht nur in der Ver­ur­tei­lung ein­zel­ner Täter, son­dern auch in der Fra­ge, wie mili­tä­ri­sche Struk­tu­ren ver­hin­dern kön­nen, dass Gewalt gegen Zivi­lis­ten ermög­licht, gedul­det oder anschlie­ßend ver­schlei­ert wird.


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