Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig zum Einsatz von Bundeszwang und Bund-Länder Streitverfahren gegen Bundesländer
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Äußerungen der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig über mögliche Maßnahmen des Bundes gegenüber einer AfD-geführten Landesregierung.
Wichtigste Punkte:
- Der im Grundgesetz vorgesehene Bundeszwang nach Artikel 37 GG wurde in der Geschichte der Bundesrepublik bislang nie angewandt.
- Zur Frage, wie viele Bund-Länder-Streitverfahren der Bund gegen Länder seit 1949 geführt hat und wie viele davon zu Verfassungsverstößen der Länder führten, erklärt die Bundesregierung, dass hierzu keine statistische Erfassung vorliegt. Sie verweist stattdessen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Fachliteratur.
- Zu weiteren Mitteln gegen rechtswidriges Verhalten eines Landes nennt die Bundesregierung insbesondere:
- die Bundesaufsicht,
- die im Grundgesetz vorgesehenen verfassungsgerichtlichen Verfahren.
- Auf die Frage, ob diese Instrumente in der Praxis nur selten eingesetzt werden und eine hohe Eingriffsschwelle haben, nimmt die Bundesregierung zu abstrakten Rechtsfragen grundsätzlich nicht Stellung.
- Die Fragen zu den Äußerungen von Dr. Stefanie Hubig, wonach Beamte rechtswidrigen Weisungen widersprechen müssten und der Bund gegebenenfalls eingreifen könne, beantwortet die Bundesregierung gemeinsam:
- Die Ministerin habe sich allgemein auf die beamtenrechtliche und verfassungsrechtliche Rechtslage bezogen.
- Ihren Aussagen sei nicht zu entnehmen, dass konkrete Voraussetzungen für ein Einschreiten bereits vorlägen.
- Zur Frage, wie oft Beamte seit Gründung der Bundesrepublik Bedenken gegen aus ihrer Sicht rechtswidrige Weisungen geäußert haben, erklärt die Bundesregierung ebenfalls, dass keine entsprechende Statistik geführt wird.
Kurzfazit: Die Bundesregierung betont vor allem, dass der Bundeszwang nie angewendet wurde und dass für viele der abgefragten Sachverhalte keine zentrale Statistik existiert. Die Aussagen der Justizministerin werden als allgemeine Hinweise auf bestehende rechtliche und verfassungsrechtliche Regelungen dargestellt.
Quelle: [2108479.pdf]