Wirksamkeit von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung bei Organisierter Kriminalität
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Wirksamkeit von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung bei Organisierter Kriminalität (OK).
Wichtigste Punkte:
- Die Bundesregierung betont den „Follow-the-money“-Ansatz als zentrales Instrument zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Ziel ist es, kriminell erlangte Vermögenswerte zu identifizieren, zu sichern und einzuziehen.
- Viele der abgefragten Daten sind nur teilweise verfügbar. Insbesondere liegen auf Bundesebene keine statistischen Daten zu rechtskräftig eingezogenen Vermögenswerten aus OK-Verfahren vor.
- Es werden zwar Vermögenswerte identifiziert, diese können jedoch nicht immer gesichert werden. Gründe sind unter anderem fehlende rechtliche Voraussetzungen oder dass Vermögenswerte unauffindbar sind. Eine statistische Erfassung dieser Fälle erfolgt nicht.
- Vorläufig gesicherte Vermögenswerte werden nicht immer endgültig eingezogen. Falls sich ein Tatverdacht nicht bestätigt oder die Voraussetzungen für eine Einziehung fehlen, müssen Vermögenswerte wieder freigegeben werden.
- Die Bundesregierung bestätigt, dass Täter häufig Vermögen auf Familienangehörige, Strohleute oder komplexe Firmenstrukturen übertragen, um die Identifizierung und Einziehung zu erschweren.
- Im Jahr 2025 wurden in OK-Verfahren Immobilien und Grundstücke im Wert von 31,6 Mio. Euro vorläufig gesichert. In 31 von 683 OK-Verfahren spielte Immobilienvermögen eine Rolle.
- Über den Umfang der Verlagerung krimineller Vermögenswerte ins Ausland liegen nur begrenzte Erkenntnisse vor. Für 2025 wurden im Ausland unter anderem Kryptowerte sowie Fahrzeuge und Bargeld gesichert.
- Die internationale Zusammenarbeit erfolgt über Netzwerke wie Asset Recovery Office (ARO), Europol, Eurojust und CARIN. Die Bundesregierung bewertet diese Zusammenarbeit als effektiv und vertrauensvoll.
- Deutschland beteiligt sich an der seit 2025 bestehenden Europol-Initiative A.S.S.E.T. zur grenzüberschreitenden Vermögenssicherung.
- Im Jahr 2025 wurden bei 86,4 % der gemeldeten OK-Verfahren Finanzermittlungen durchgeführt.
- Zur Verbesserung der Vermögensabschöpfung plant die Bundesregierung weitere Reformen. Besonders hervorgehoben wird das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, das eine administrative Ermittlung und Sicherstellung von Vermögenswerten unklarer Herkunft ermöglichen soll. Außerdem ist eine weitere Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung angekündigt.
Kernaussage: Die Bundesregierung sieht Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung als wichtiges Mittel gegen Organisierte Kriminalität, räumt aber zugleich erhebliche Datenlücken ein. Viele zentrale Kennzahlen zur tatsächlichen Erfolgsquote der Vermögensabschöpfung werden bislang nicht bundesweit statistisch erfasst.
Quelle: [Drucksache 21/8483]