Erkennt­nis­se der Bun­des­re­gie­rung zu rechts­extre­mer Gewalt und Ver­net­zung im Fuß­ball

Erkennt­nis­se der Bun­des­re­gie­rung zu rechts­extre­mer Gewalt und Ver­net­zung im Fuß­ball

Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge der Frak­ti­on Die Lin­ke zu rechts­extre­mer Gewalt und Ver­net­zung im Fuß­ball.

Wich­tigs­te Aus­sa­gen:

  • Die Bun­des­re­gie­rung erklärt mehr­fach, dass vie­le der ange­frag­ten Daten zu rechts­extre­men Straf­ta­ten in Fuß­ball­sta­di­en oder im Umfeld von Spie­len nicht zen­tral erfasst wer­den und des­halb kei­ne auto­ma­ti­sier­te Aus­wer­tung mög­lich ist.
  • Nach Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung lässt sich aus den ver­füg­ba­ren Daten kei­ne gene­rel­le Zunah­me rechts­extre­mis­ti­scher Gewalt im Fuß­ball­um­feld ablei­ten. Für Lage­bil­der wird ins­be­son­de­re auf die Zen­tra­le Infor­ma­ti­ons­stel­le Sport­ein­sät­ze (ZIS) ver­wie­sen.
  • Beim Abgleich der Datei„Gewalt­tä­ter Sport“ mit rechts­extre­mis­mus­be­zo­ge­nen Poli­zei­da­ten wur­den 98 Per­so­nen iden­ti­fi­ziert, die Über­schnei­dun­gen auf­wei­sen.
  • Die Zahl rechts­extre­mis­ti­scher Ultras und Hoo­li­gans wird von der Bun­des­re­gie­rung als„nied­ri­ge drei­stel­li­ge Zahl“ ein­ge­schätzt; eine ver­läss­li­che Bezif­fe­rung sei jedoch nicht mög­lich.
  • Kon­kre­te Erkennt­nis­se über eine geziel­te rechts­extre­me Unter­wan­de­rung von Hoo­li­gan- oder Ultra­grup­pen sowie über bestimm­te rechts­extre­me Fan­or­ga­ni­sa­tio­nen lägen der Bun­des­re­gie­rung weit­ge­hend nicht vor oder könn­ten aus Grün­den des Staats­wohls nicht ver­öf­fent­licht wer­den.
  • Als Bei­spiel für rechts­extre­me Akti­vi­tä­ten wird eine„Anti-CSD“-Demonstration in Baut­zen am 10. August 2024 genannt, bei der das Auf­tre­ten der Teil­neh­mer teil­wei­se an Fuß­ball­fan­mär­sche erin­ner­te. Eine ein­deu­ti­ge Zuord­nung zu bestimm­ten Fan- oder Hoo­li­g­angrup­pen sei jedoch nicht mög­lich.
  • Die Bun­des­re­gie­rung hält es für mög­lich, dass die „Erleb­nis­kul­tur Fuß­ball“ für Rechts­extre­mis­ten ein Rekru­tie­rungs­feld sein kann, ver­fügt aber nach eige­ner Aus­sa­ge über kei­ne Erkennt­nis­se zu einer geziel­ten Umset­zung. Als Gegen­maß­nah­men ver­weist die Bun­des­re­gie­rung auf die Koor­di­na­ti­ons­stel­le Fan­pro­jek­te (KOS) sowie bun­des­weit 71 sozi­al­päd­ago­gi­sche Fan­pro­jek­te, die Demo­kra­tie för­dern und gegen Ras­sis­mus, Anti­se­mi­tis­mus, Homo­pho­bie und Extre­mis­mus arbei­ten.
  • Seit 2023 för­dert der Bund zudem das„Bun­des-/Prä­ven­ti­ons­pro­gramm gegen Extre­mis­mus und Men­schen­feind­lich­keit im Sport“, über das zahl­rei­che Fan­pro­jek­te Unter­stüt­zung erhal­ten.
  • Eine bun­des­wei­te unab­hän­gi­ge Moni­to­ring­stel­le für ras­sis­ti­sche, anti­se­mi­ti­sche und rechts­extre­me Vor­fäl­le im Fuß­ball wird von der Bun­des­re­gie­rung grund­sätz­lich begrüßt; über deren Ein­rich­tung müss­ten jedoch Ver­ei­ne und Ver­bän­de ent­schei­den.

Kurz­fa­zit: Die Druck­sa­che zeigt, dass die Bun­des­re­gie­rung rechts­extre­me Ein­flüs­se im Fuß­ball als rele­van­tes The­ma aner­kennt, zugleich aber betont, dass belast­ba­re bun­des­wei­te Daten und zen­tra­le Erfas­sungs­sys­te­me weit­ge­hend feh­len. Statt repres­si­ver Maß­nah­men ste­hen in der Ant­wort vor allem Präventions‑, Fan­pro­jekt- und Demo­kra­tie­för­de­rungs­pro­gram­me im Vor­der­grund.


Quel­le: [Druck­sa­che 21/8420]

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