Stand der Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen und Kinderkuren in der Bundesrepublik Deutschland
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Stand der Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen und Kinderkuren in Deutschland.
Wichtigste Punkte:
- Zwischen den 1950er und 1990er Jahren wurden Millionen Kinder zu Kinderkuren und Verschickungsmaßnahmen geschickt. Zahlreiche Betroffene berichten von körperlicher, psychischer und teils sexueller Gewalt in den Einrichtungen.
- Die Bundesregierung verweist auf eine 2025 veröffentlichte wissenschaftliche Studie „Die Geschichte der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen in der Bundesrepublik 1945 bis 1989“. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen 1951 und 1990 etwa 9,8 bis 13,2 Millionen Kinder und Jugendliche solche Aufenthalte durchliefen.
- Nach Angaben der Bundesregierung liegen ihr über diese Studie hinaus keine eigenen zusätzlichen Erkenntnisse zum Umfang der Kinderverschickungen oder zu Missständen vor.
- Die Bundesregierung betont, dass sie im Koalitionsvertrag die weitere Aufarbeitung des Schicksals betroffener Kinder zugesagt hat. Zuständige Bundesministerien befinden sich dazu im Austausch, ebenso mit dem Verein „Aufarbeitung und Erforschung von Kinderverschickungen“. Finanzierung und konkrete Umsetzung werden noch geprüft.
- Gleichzeitig sieht die Bundesregierung auch die Bundesländer in der Verantwortung für die weitere Aufarbeitung.
- Zu Gesprächen mit Ländern, Kommunen, Trägern und anderen Beteiligten macht die Bundesregierung keine vollständigen Angaben und verweist auf den unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.
- Konkrete Ergebnisse eines angekündigten Austauschs zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur Verantwortung für das erlittene Unrecht liegen laut Bundesregierung bislang nicht vor.
- Hinsichtlich gesundheitlicher Spätfolgen stellt die Bundesregierung fest, dass belastende Kindheitserfahrungen langfristige psychische und körperliche Auswirkungen haben können.
- Betroffene können die regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen, einschließlich Psychotherapie und Trauma-Behandlung. Die Bundesregierung hält das bestehende Hilfesystem für grundsätzlich breit aufgestellt. Eine unabhängige Aufarbeitungskommission auf Bundesebene hält die Bundesregierung derzeit nicht für erforderlich, unter anderem wegen der bereits vorliegenden Studie von 2025.
- Die Bundesregierung plant aktuell weder einen speziellen Hilfsfonds für ehemalige Verschickungskinder noch hat sie sich mit einer Verpflichtung zur vollständigen Öffnung aller relevanten Archive befasst.
- Bundesweit waren Ende 2025 laut Bundesarztregister 41.937 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätig. Zur Anzahl spezialisierter Traumaambulanzen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Kurzfazit: Die Bundesregierung erkennt das Leid vieler ehemaliger Verschickungskinder an und verweist auf eine umfassende wissenschaftliche Studie von 2025. Konkrete neue Aufarbeitungsmaßnahmen, Entschädigungsfonds oder eine unabhängige Kommission sind jedoch derzeit nicht vorgesehen; viele Fragen sollen weiterhin geprüft werden.
Quelle: [Drucksache 21/8451]