Verhandlungen über Abschiebezentren in Drittstaaten
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu geplanten sogenannten „Return Hubs“ (Rückkehrzentren/Abschiebezentren) in Drittstaaten wie Ruanda und möglicherweise Uganda.
Wichtigste Punkte:
- Die Bundesregierung bestätigt, dass Deutschland gemeinsam mit Österreich, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland an Konzepten für „Return Hubs“ arbeitet. Die Gespräche werden von einer technischen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der EU-Kommission begleitet. Federführend ist das Bundesinnenministerium.
- Ziel dieser Zentren ist es laut Bundesregierung, Personen ohne Bleiberecht aufzunehmen, deren Rückführung ins Herkunftsland derzeit nicht möglich ist, beispielsweise wegen fehlender Papiere oder mangelnder Kooperation. Die Bundesregierung betont, dass „Return Hubs“ nur in Staaten eingerichtet werden sollen, die internationale Menschenrechtsstandards und das Refoulement-Verbot einhalten.
- Zu konkreten Verhandlungen mit einzelnen Staaten, etwa Ruanda, macht die Bundesregierung nur sehr begrenzte Angaben. Sie beruft sich auf laufende Verhandlungen und den Schutz des exekutiven Entscheidungsprozesses.
- Zur Menschenrechtslage in Ruanda erklärt die Bundesregierung:
- Es gebe weiterhin Verbesserungsbedarf bei politischen Rechten, Meinungs- und Pressefreiheit.
- Gleichzeitig werden Fortschritte hervorgehoben, etwa beim Schutz von LGBTIQ+-Personen und bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Zusammenarbeit mit dem UNHCR.
- Die Bundesregierung geht auf Grundlage von UN-Berichten davon aus, dass Ruanda die Rebellengruppe M23 im Ostkongo weiterhin militärisch unterstützt. Deutschland habe sich dafür ausgesprochen, diese Unterstützung zu beenden.
- Zur Menschenrechtslage in Uganda äußert die Bundesregierung deutliche Kritik:
- Verschärftes Vorgehen gegen Opposition, Journalisten und Demonstrierende.
- Berichte über willkürliche Verhaftungen und Folter.
- Diskriminierung sexueller Minderheiten.
- Einschränkungen der Zivilgesellschaft.
- Die Bundesregierung erklärt, queere Personen in Uganda durch Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Organisationen zu unterstützen und deren Anliegen gegenüber der ugandischen Regierung anzusprechen.
- Einen Austausch mit den USA über deren Praxis der Abschiebung in Drittstaaten verneint die Bundesregierung ausdrücklich. Ebenso seien keine gemeinsamen Nutzungen entsprechender US-Strukturen geplant.
- Die Drucksache enthält außerdem umfangreiche statistische Angaben zu Asylverfahren von Personen aus Ruanda und Uganda sowie detaillierte Übersichten über deutsche Entwicklungs- und Humanitärhilfemittel für beide Länder seit 2021.
Kernaussage: Die Bundesregierung verfolgt die Einrichtung von „Return Hubs“ aktiv weiter und führt hierzu Gespräche mit möglichen Partnerstaaten, hält jedoch konkrete Verhandlungspartner, Inhalte und Modelle derzeit weitgehend unter Verschluss. Gleichzeitig räumt sie menschenrechtliche Probleme sowohl in Ruanda als auch in Uganda ein.
Quelle: [Drucksache 21/8424]