Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den Haushaltsjahren 2024 und 2025.
1. Vorbemerkungen und Grundsätzliches
- Hintergrund: Die Fragesteller berufen sich auf vorherige Anfragen und kritisieren, dass die Bundesregierung bisher nur Übersichten mit „zumutbarem Aufwand“ geliefert habe. Sie fordern eine detaillierte, titelscharfe Auflistung aller direkten und indirekten Förderungen.
- Definition problematisch: Die Bundesregierung weist wiederholt darauf hin, dass es keine allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „Nichtregierungsorganisation“ (NGO) gibt. Die Einschätzung, ob eine Organisation als NGO gilt, obliegt den einzelnen Ressorts. Daher können Fragen zu Zahlungen an „NGOs im Allgemeinen“ oft nicht pauschal beantwortet werden, sondern nur für spezifisch benannte Organisationen.
- Ressortprinzip: Die Antwort wurde ressortweise erstellt. Jedes Ministerium hat für seinen Geschäftsbereich Daten geliefert.
- Datenzugang: Da eine zentrale, maschinell auswertbare Übersicht über alle NGOs fehlt, verweisen einige Ministerien (wie das BMZ) auf ihre Transparenzportale (z. B. IATI-Standard), wo Filter nach Durchführungsorganisationen gesetzt werden können.
2. Kerninhalte der Antworten nach Fragen
Frage 1 & 2: Welche NGOs (national/international) werden gefördert?
Die detaillierten Listen sind den Anlagen 1 (nationale/in Deutschland aktive NGOs) und 2 (internationale NGOs) beigefügt. Die Antwort nennt hunderte von Organisationen. Wichtige Beobachtungen aus den Anlagen:
- Großempfänger: Zu den größten Empfängern gehören häufig die politischen Stiftungen (Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung). Diese erhalten sowohl institutionelle Förderung (oft über das BMI oder AA) als auch Projektmittel.
- Wohlfahrtsverbände: Große Summen fließen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband, ZWST), insbesondere für Migrationsberatung (MBE) und Asylverfahrensberatung.
- Kultur- und Gedenkstätten: Zahlreiche Förderungen gehen an Museen, Gedenkstätten (z. B. Stiftung Flucht, Vertreibung und Versöhnung, Jüdische Gemeinden, Zentralrat der Juden) und Kulturvereine.
- Umwelt- und Naturschutz: Organisationen wie der NABU, BUND, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sowie zahlreiche lokale Agenda-21-Netzwerke erhalten Mittel (oft vom BKAmt oder BMLEH).
- Sport und Integration: Viele Mittel fließen über das BMI und BMLEH in Programme wie „Integration durch Sport“ oder „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Empfänger sind oft Landessportbünde, aber auch viele kleine lokale Sportvereine und Initiativen.
- Spezifische Programme:
- Rehkitzrettung: Auffällig ist eine sehr große Anzahl kleinerer Vereine, die über das BMLEH Mittel für Drohnen zur Rehkitzrettung erhalten (oft Beträge um 3.000–4.000 Euro pro Verein).
- Extremismusprävention/Demokratieförderung: Organisationen wie die Amadeu Antonio Stiftung, Demokratie-Institute, Bildungsstätten (z. B. Anne Frank Zentrum) und Netzwerke gegen Rassismus/Antisemitismus erhalten erhebliche Mittel, vor allem vom BMI und BMFSFJ (bzw. den zuständigen Nachfolgeressorts).
Frage 3: Welche Förderrichtlinien liegen zugrunde?
Es wird auf die Anlagen verwiesen. Genannte Rechtsgrundlagen sind häufig:
- §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
- Das Stiftungsgesetz (StiftFinG) für politische Stiftungen.
- Spezifische Richtlinien wie die „Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung“, das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“, das Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung Plus“ oder Richtlinien zur Förderung der biologischen Vielfalt.
- Völkerrechtliche Verträge oder Verwaltungsabkommen (z. B. für Minderheitenförderung wie beim Bund Deutscher Nordschleswiger oder der Domowina).
Frage 4: Weiterleitung von Mitteln (Durchleitung)
- Die Bundesregierung stellt fest, dass eine zentrale Übersicht über Durchleitungen (Erstempfänger leitet Geld an Letztempfänger weiter) nicht existiert.
- Rechtlich ist der Erstempfänger verantwortlich. Eine Weiterleitung muss im Zuwendungsbescheid erlaubt sein.
- In den Anlagen ist bei vielen Einträgen vermerkt, ob es sich um Erst‑, Zwischen- oder Letztempfänger handelt. Bei großen Verbänden (wie Caritas oder Diakonie) sind oft lokale Gliederungen als Letztempfänger aufgeführt, während der Bundesverband das Geld verwaltet.
Frage 5: Gibt es verbesserte Übersichten?
- Nein. Die Bundesregierung verweist auf frühere Antworten. Es liegen keine neuen, zentralisierten und verbesserten Gesamtübersichten vor, da die dezentrale Struktur der Haushaltsvollziehung dies erschwert und der Begriff NGO unscharf ist.
Frage 6: Planung zur Fortschreibung der Übersichten?
- Nein. Die Bundesregierung plant nicht, die manuell erstellten Übersichten fortzuschreiben.
- Begründung: Die Ausreichung der Zuwendungen erfolgt ohnehin auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Regularien. Für die Steuerung der Zuwendungen durch die Regierung sei eine solche gesonderte, manuelle Fortschreibung nicht erforderlich. Das parlamentarische Informationsrecht werde durch die Einzelauskünfte und die vorhandenen Datenbanken (wie beim BMZ) gewahrt.
3. Besonderheiten einzelner Ressorts (aus den Anhängen)
- Auswärtiges Amt (AA): Fördert stark im Bereich der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie der humanitären Hilfe. Viele internationale NGOs (z. B. Danish Refugee Council, Norwegian Refugee Council, HALO Trust) erhalten hohe Summen. Teile der Daten sind als VS-NfD (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch) eingestuft, um Partner vor Ort nicht zu gefährden.
- Bundesministerium des Innern (BMI): Fördert schwerpunktmäßig im Bereich Zivilgesellschaft, Extremismusprävention, Sport, Heimatpflege und Integration. Hier finden sich viele der politischen Stiftungen und Organisationen der jüdischen Gemeinschaft.
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH): Fördert viele ländliche Projekte, Ernährungsberatung, Verbraucherschutz und Naturschutz. Auffällig die vielen kleinen Förderungen für Jagdvereine/Drohnenprojekte.
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Weist darauf hin, dass in der Liste auch Maßnahmen der Stiftung EVZ (Erinnerung, Verantwortung und Zukunft) und der Jewish Claims Conference enthalten sind, obwohl diese nicht bundeseigene Unternehmen sind.
Fazit
Die Drucksache zeigt das enorme Spektrum der staatlichen Finanzierung zivilgesellschaftlicher Akteure in Deutschland. Während große Strukturen (Wohlfahrtsverbände, politische Stiftungen) institutionell gefördert werden, basiert ein großer Teil der Förderung auf projektbezogenen Zuwendungen für konkrete Zwecke (Integration, Demokratieförderung, Naturschutz, Kultur). Die Bundesregierung lehnt es ab, eine zentrale, dynamische “NGO-Datenbank” zu führen, da der Begriff rechtlich nicht fassbar ist und der Verwaltungsaufwand als unverhältnismäßig angesehen wird. Stattdessen wird auf die ohnehin vorhandene Transparenz der Haushaltsdaten und ressortspezifische Portale verwiesen.
Quelle: Drucksache 21/8307