„Völ­kisch“ – Bedeu­tung, Geschich­te und heu­ti­ge Ver­wen­dung

Der Begriff „völ­kisch“ bezeich­net heu­te vor allem eine poli­tisch-ideo­lo­gi­sche Vor­stel­lung, nach der ein Volk nicht in ers­ter Linie durch Staats­bür­ger­schaft, gemein­sa­me poli­ti­sche Wer­te oder gesell­schaft­li­che Zuge­hö­rig­keit bestimmt wird, son­dern wesent­lich durch Abstam­mung, eth­ni­sche Her­kunft und ver­meint­lich gemein­sa­me bio­lo­gi­sche oder kul­tu­rel­le Eigen­schaf­ten. In die­sem Den­ken erscheint das Volk als natür­li­che, mög­lichst homo­ge­ne Gemein­schaft, der der Ein­zel­ne unter­ge­ord­net ist. Men­schen, die auf­grund ihrer Her­kunft, Reli­gi­on oder zuge­schrie­be­nen „Ras­se“ nicht zu die­ser Gemein­schaft gerech­net wer­den, kön­nen als „volks­fremd“ aus­ge­grenzt wer­den.

Das Wort „völ­kisch“ ist von „Volk“ abge­lei­tet und wesent­lich älter als die poli­ti­sche Bewe­gung, mit der es heu­te haupt­säch­lich ver­bun­den wird. Seit dem spä­ten 19. Jahr­hun­dert wur­de es unter ande­rem als deutsch­spra­chi­ge Ent­spre­chung für das Fremd­wort „natio­nal“ ver­wen­det. Gleich­zei­tig ent­wi­ckel­te sich jedoch eine eigen­stän­di­ge poli­ti­sche Bedeu­tung. Seit den 1890er Jah­ren ent­stand im Deut­schen Kai­ser­reich eine viel­fäl­ti­ge völ­ki­sche Bewe­gung aus Ver­ei­nen, Ver­bän­den, Publi­zis­ten und poli­ti­schen Grup­pie­run­gen, die beson­ders wäh­rend der Wei­ma­rer Repu­blik Ein­fluss gewann.

Zen­tral für gro­ße Tei­le des völ­ki­schen Den­kens war ein eth­nisch und zuneh­mend ras­sisch defi­nier­ter Volks­be­griff. Abstam­mung und ver­meint­li­che „Bluts­zu­ge­hö­rig­keit“ gal­ten als ent­schei­den­de Merk­ma­le der Zuge­hö­rig­keit. Damit ver­bun­den waren häu­fig Ras­sis­mus und ins­be­son­de­re Anti­se­mi­tis­mus. Juden wur­den von vie­len völ­ki­schen Ideo­lo­gen unab­hän­gig von ihrer Staats­an­ge­hö­rig­keit oder kul­tu­rel­len Zuge­hö­rig­keit als grund­sätz­lich außer­halb der deut­schen „Volks­ge­mein­schaft“ ste­hend betrach­tet. Anti­se­mi­tis­mus gehör­te des­halb zu den prä­gen­den Bestand­tei­len der völ­ki­schen Bewe­gung.

Völ­ki­sche Strö­mun­gen waren zudem häu­fig anti­li­be­ral, anti­de­mo­kra­tisch und anti­mo­der­nis­tisch geprägt. Par­la­men­ta­ris­mus, gesell­schaft­li­cher Plu­ra­lis­mus und Indi­vi­dua­lis­mus wur­den viel­fach abge­lehnt. Gleich­zei­tig wur­den bäu­er­li­ches Leben, länd­li­che Gemein­schaft, ger­ma­ni­sche Ver­gan­gen­heit und tra­di­tio­nel­le Vor­stel­lun­gen von Hei­mat und Natur idea­li­siert. Vor­stel­lun­gen von „Blut und Boden“ ver­ban­den Abstam­mung mit einem bestimm­ten Lebens­raum. Man­che Strö­mun­gen grif­fen dar­über hin­aus ger­ma­ni­sche Mytho­lo­gie oder neu­heid­ni­sche reli­giö­se Vor­stel­lun­gen auf. Die völ­ki­sche Bewe­gung war aller­dings kein voll­stän­dig ein­heit­li­ches ideo­lo­gi­sches Sys­tem, son­dern bestand aus unter­schied­li­chen Grup­pen, die sich in ein­zel­nen Fra­gen erheb­lich von­ein­an­der unter­schei­den konn­ten.

Der Natio­nal­so­zia­lis­mus über­nahm zahl­rei­che Ele­men­te des völ­ki­schen Den­kens und ver­band sie mit sei­ner eige­nen ras­sis­ti­schen, anti­se­mi­ti­schen und tota­li­tä­ren Ideo­lo­gie. Die NSDAP pro­pa­gier­te eben­falls die Vor­stel­lung einer eth­nisch und ras­sisch defi­nier­ten „Volks­ge­mein­schaft“. Bereits der Name ihrer Par­tei­zei­tung, „Völ­ki­scher Beob­ach­ter“, ver­deut­licht die Bedeu­tung des Begriffs inner­halb der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen poli­ti­schen Spra­che. Völ­kisch-ras­sis­ti­sche und anti­se­mi­ti­sche Vor­stel­lun­gen gehör­ten zu den ideo­lo­gi­schen Vor­aus­set­zun­gen, auf denen die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Aus­gren­zungs- und Ver­fol­gungs­po­li­tik auf­bau­te. Die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Ras­sen- und Ver­nich­tungs­po­li­tik mün­de­te schließ­lich in die sys­te­ma­ti­sche Ermor­dung der euro­päi­schen Juden im Holo­caust sowie in die Ver­fol­gung und Ermor­dung wei­te­rer Bevöl­ke­rungs­grup­pen.

Nach 1945 war der Begriff „völ­kisch“ auf­grund sei­ner engen Ver­bin­dung mit Natio­nal­so­zia­lis­mus, Ras­sis­mus und Anti­se­mi­tis­mus stark belas­tet und wur­de im all­ge­mei­nen poli­ti­schen Sprach­ge­brauch weit­ge­hend gemie­den. Grö­ße­re öffent­li­che Auf­merk­sam­keit erhielt er erneut im Jahr 2016, als die dama­li­ge AfD-Vor­sit­zen­de Frau­ke Petry dafür plä­dier­te, den Begriff wie­der posi­tiv zu beset­zen. Dies führ­te zu einer brei­ten Dis­kus­si­on über sei­ne his­to­ri­sche Bedeu­tung und sei­ne Ver­wen­dung in der Gegen­wart.

Heu­te wird „völ­kisch“ über­wie­gend als his­to­ri­sche oder poli­tik­wis­sen­schaft­li­che Bezeich­nung für eth­nisch-abstam­mungs­be­zo­ge­ne und häu­fig rechts­extre­me Vor­stel­lun­gen ver­wen­det. In der ver­fas­sungs­recht­li­chen und behörd­li­chen Dis­kus­si­on begeg­nen For­mu­lie­run­gen wie „völ­kisch-abstam­mungs­mä­ßi­ger“ oder „eth­nisch-abstam­mungs­mä­ßi­ger Volks­be­griff“. Ein Ver­ständ­nis, nach dem Men­schen allein auf­grund ihrer eth­ni­schen Her­kunft trotz deut­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit nicht als gleich­be­rech­tig­ter Teil des deut­schen Vol­kes gel­ten sol­len, steht im Gegen­satz zum ver­fas­sungs­recht­li­chen Ver­ständ­nis von Staats­an­ge­hö­rig­keit, Men­schen­wür­de und Gleich­heit.

„Völ­kisch“ ist daher in sei­ner heu­ti­gen poli­tisch-his­to­ri­schen Bedeu­tung deut­lich mehr als ein ande­res Wort für „natio­nal“. Der Begriff steht für eine Form des eth­ni­schen bezie­hungs­wei­se ras­sisch gepräg­ten Natio­na­lis­mus, die Zuge­hö­rig­keit zum Volk wesent­lich an Abstam­mung bin­det und dadurch Men­schen nach ihrer Her­kunft ein- oder aus­schließt.


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