Der Begriff „völkisch“ bezeichnet heute vor allem eine politisch-ideologische Vorstellung, nach der ein Volk nicht in erster Linie durch Staatsbürgerschaft, gemeinsame politische Werte oder gesellschaftliche Zugehörigkeit bestimmt wird, sondern wesentlich durch Abstammung, ethnische Herkunft und vermeintlich gemeinsame biologische oder kulturelle Eigenschaften. In diesem Denken erscheint das Volk als natürliche, möglichst homogene Gemeinschaft, der der Einzelne untergeordnet ist. Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder zugeschriebenen „Rasse“ nicht zu dieser Gemeinschaft gerechnet werden, können als „volksfremd“ ausgegrenzt werden.
Das Wort „völkisch“ ist von „Volk“ abgeleitet und wesentlich älter als die politische Bewegung, mit der es heute hauptsächlich verbunden wird. Seit dem späten 19. Jahrhundert wurde es unter anderem als deutschsprachige Entsprechung für das Fremdwort „national“ verwendet. Gleichzeitig entwickelte sich jedoch eine eigenständige politische Bedeutung. Seit den 1890er Jahren entstand im Deutschen Kaiserreich eine vielfältige völkische Bewegung aus Vereinen, Verbänden, Publizisten und politischen Gruppierungen, die besonders während der Weimarer Republik Einfluss gewann.
Zentral für große Teile des völkischen Denkens war ein ethnisch und zunehmend rassisch definierter Volksbegriff. Abstammung und vermeintliche „Blutszugehörigkeit“ galten als entscheidende Merkmale der Zugehörigkeit. Damit verbunden waren häufig Rassismus und insbesondere Antisemitismus. Juden wurden von vielen völkischen Ideologen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder kulturellen Zugehörigkeit als grundsätzlich außerhalb der deutschen „Volksgemeinschaft“ stehend betrachtet. Antisemitismus gehörte deshalb zu den prägenden Bestandteilen der völkischen Bewegung.
Völkische Strömungen waren zudem häufig antiliberal, antidemokratisch und antimodernistisch geprägt. Parlamentarismus, gesellschaftlicher Pluralismus und Individualismus wurden vielfach abgelehnt. Gleichzeitig wurden bäuerliches Leben, ländliche Gemeinschaft, germanische Vergangenheit und traditionelle Vorstellungen von Heimat und Natur idealisiert. Vorstellungen von „Blut und Boden“ verbanden Abstammung mit einem bestimmten Lebensraum. Manche Strömungen griffen darüber hinaus germanische Mythologie oder neuheidnische religiöse Vorstellungen auf. Die völkische Bewegung war allerdings kein vollständig einheitliches ideologisches System, sondern bestand aus unterschiedlichen Gruppen, die sich in einzelnen Fragen erheblich voneinander unterscheiden konnten.
Der Nationalsozialismus übernahm zahlreiche Elemente des völkischen Denkens und verband sie mit seiner eigenen rassistischen, antisemitischen und totalitären Ideologie. Die NSDAP propagierte ebenfalls die Vorstellung einer ethnisch und rassisch definierten „Volksgemeinschaft“. Bereits der Name ihrer Parteizeitung, „Völkischer Beobachter“, verdeutlicht die Bedeutung des Begriffs innerhalb der nationalsozialistischen politischen Sprache. Völkisch-rassistische und antisemitische Vorstellungen gehörten zu den ideologischen Voraussetzungen, auf denen die nationalsozialistische Ausgrenzungs- und Verfolgungspolitik aufbaute. Die nationalsozialistische Rassen- und Vernichtungspolitik mündete schließlich in die systematische Ermordung der europäischen Juden im Holocaust sowie in die Verfolgung und Ermordung weiterer Bevölkerungsgruppen.
Nach 1945 war der Begriff „völkisch“ aufgrund seiner engen Verbindung mit Nationalsozialismus, Rassismus und Antisemitismus stark belastet und wurde im allgemeinen politischen Sprachgebrauch weitgehend gemieden. Größere öffentliche Aufmerksamkeit erhielt er erneut im Jahr 2016, als die damalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry dafür plädierte, den Begriff wieder positiv zu besetzen. Dies führte zu einer breiten Diskussion über seine historische Bedeutung und seine Verwendung in der Gegenwart.
Heute wird „völkisch“ überwiegend als historische oder politikwissenschaftliche Bezeichnung für ethnisch-abstammungsbezogene und häufig rechtsextreme Vorstellungen verwendet. In der verfassungsrechtlichen und behördlichen Diskussion begegnen Formulierungen wie „völkisch-abstammungsmäßiger“ oder „ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff“. Ein Verständnis, nach dem Menschen allein aufgrund ihrer ethnischen Herkunft trotz deutscher Staatsangehörigkeit nicht als gleichberechtigter Teil des deutschen Volkes gelten sollen, steht im Gegensatz zum verfassungsrechtlichen Verständnis von Staatsangehörigkeit, Menschenwürde und Gleichheit.
„Völkisch“ ist daher in seiner heutigen politisch-historischen Bedeutung deutlich mehr als ein anderes Wort für „national“. Der Begriff steht für eine Form des ethnischen beziehungsweise rassisch geprägten Nationalismus, die Zugehörigkeit zum Volk wesentlich an Abstammung bindet und dadurch Menschen nach ihrer Herkunft ein- oder ausschließt.