Nach dem Zweiten Weltkrieg als Kriegsbeute oder Reparationsleistung aus Deutschland verbrachte Sach- und Kulturgüter sowie Patente – Umfang, Verbleib und Rückführung
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zum Verbleib von nach dem Zweiten Weltkrieg aus Deutschland verbrachten Sachgütern, Kulturgütern und Patenten.
Wichtigste Aussagen:
- Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sowohl Sachgüter (z. B. durch Demontagen und Reparationen) als auch Kulturgüter aus Deutschland in andere Staaten verbracht.
- Die Bundesregierung unterscheidet ausdrücklich zwischen:
- Reparationsleistungen und wirtschaftlichen Entnahmen von Sachgütern,
- sowie kriegsbedingt verbrachten Kulturgütern.
- Viele Kulturgüter wurden insbesondere durch sowjetische „Trophäenbrigaden“ beschlagnahmt und in die Sowjetunion gebracht. Ein erheblicher Teil wurde später, vor allem 1958 und 1959, an die DDR zurückgegeben.
- Eine vollständige Erfassung aller verbrachten Sach- und Kulturgüter existiert laut Bundesregierung nicht. Aufgrund von Kriegszerstörungen, Verlagerungen und unvollständiger Dokumentation sei eine solche Übersicht nicht möglich.
- Die Bundesregierung verfügt nicht über vollständige Daten dazu,
- welche Güter in welchen Ländern verblieben sind,
- welche zurückgeführt wurden,
- oder bei welchen der heutige Verbleib ungeklärt ist.
- Für Sachgüter, die im Rahmen alliierter Reparationsregelungen übertragen wurden, hat die Bundesregierung keine Rückführung verlangt. Gespräche über deren Rückgabe finden laut Antwort nicht statt.
- Auch zu deutschen Patenten, die nach dem Krieg beschlagnahmt oder zur Nutzung freigegeben wurden, liegt der Bundesregierung keine vollständige nach Staaten und einzelnen Patenten aufgeschlüsselte Erfassung vor.
Kernfazit: Die Bundesregierung bestätigt, dass umfangreiche deutsche Kulturgüter, Sachgüter und Patente nach dem Krieg ins Ausland gelangten. Gleichzeitig erklärt sie, dass keine vollständige Bestandsaufnahme existiert und viele Detailfragen zu Umfang, Verbleib und Rückführungen nicht abschließend beantwortet werden können.
Quelle: [Drucksache 21/8273]