Bundeskanzler Friedrich Merz verspricht, dass die finanzielle Unterstützung der Ukraine nicht zulasten der Sozial- und Bildungsausgaben in Deutschland gehe. Doch seine Argumentation lässt eine entscheidende Frage unbeantwortet: Wer bezahlt die Schulden und die Zinsen, mit denen diese Ausgaben finanziert werden?
In seiner Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 14. Oktober 2026 erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz vor dem Deutschen Bundestag: „Kein Euro, der in die Ukraine fließt, fehlt bei den Sozialausgaben und den Bildungsausgaben in unserem Land.“ Eine bemerkenswert absolute Aussage, die den Eindruck erweckt, die Unterstützung der Ukraine habe keinerlei finanzielle Auswirkungen auf die sozialen und bildungspolitischen Möglichkeiten Deutschlands. Doch bei genauerer Betrachtung erweist sich diese Darstellung als erheblich verkürzt. Denn Geld, das heute über zusätzliche Kredite bereitgestellt wird, verschwindet nicht aus der volkswirtschaftlichen Rechnung. Es taucht vielmehr als Schuldenlast in den Haushalten der kommenden Jahre wieder auf.
Merz begründete seine Aussage ausdrücklich mit der sogenannten Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben in der Schuldenregel. Diese ermöglicht es dem Bund, bestimmte sicherheits- und verteidigungspolitische Ausgaben oberhalb einer festgelegten Schwelle durch zusätzliche Kredite zu finanzieren. Auch die Unterstützung der Ukraine kann unter diese Regelung fallen. Damit muss die Bundesregierung entsprechende Mittel nicht zwangsläufig durch unmittelbare Kürzungen in anderen Bereichen des Bundeshaushalts gegenfinanzieren. Was Merz jedoch unerwähnt ließ: Eine Ausnahme von der Schuldenbremse ist keine Ausnahme von den wirtschaftlichen Konsequenzen der Verschuldung.
Kredite sind keine zusätzlichen Einnahmen, die dem Staat dauerhaft kostenlos zur Verfügung stehen. Sie begründen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern. Auf diese Schulden fallen Zinsen an, und fällige Kredite müssen entweder getilgt oder durch neue Kredite ersetzt werden. Gerade die Refinanzierung birgt Risiken, wenn die Zinsen am Kapitalmarkt steigen. Die finanzielle Belastung verschiebt sich dadurch in die Zukunft und trifft diejenigen, die für die heutigen Entscheidungen später aufkommen müssen.
Wie ernst diese Entwicklung ist, verdeutlicht die Finanzplanung des Bundes. Während für 2026 Zinsausgaben von rund 30 Milliarden Euro angesetzt wurden, sieht die Finanzplanung für 2029 bereits mehr als 60 Milliarden Euro jährlich vor. Damit würde sich die Zinsbelastung innerhalb weniger Jahre mehr als verdoppeln. Diese Beträge stehen dem Bund nicht mehr für andere politische Aufgaben zur Verfügung. Sie müssen aufgebracht werden, bevor über zusätzliche Investitionen in Schulen, Hochschulen, sozialen Wohnungsbau oder die kommunale Infrastruktur entschieden werden kann. Allerdings sind diese Zinsausgaben das Ergebnis der gesamten Bundesverschuldung und können nicht allein der Ukraine-Unterstützung zugerechnet werden.
Genau hier liegt der grundlegende Widerspruch in der Argumentation des Bundeskanzlers. Wenn heute zusätzliche Ausgaben kreditfinanziert werden, können zwar unmittelbare Haushaltskürzungen vermieden werden. Die daraus entstehenden Finanzierungskosten schränken aber den Handlungsspielraum späterer Regierungen ein. Die Behauptung, dass deshalb kein Euro bei Sozial- und Bildungsausgaben fehle, ist zumindest langfristig nicht haltbar. Denn jeder Euro, den der Staat künftig für Zinsen ausgeben muss, kann nicht gleichzeitig für andere Aufgaben verwendet werden.
Besonders problematisch ist diese Entwicklung vor dem Hintergrund der ohnehin angespannten öffentlichen Haushalte. Deutschland steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die gesetzliche Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und das Gesundheitssystem geraten durch die demografische Entwicklung zunehmend unter Druck. Gleichzeitig besteht ein beträchtlicher Investitionsbedarf bei Schulen, Hochschulen, Verkehrswegen und der öffentlichen Infrastruktur. Viele Kommunen kämpfen schon heute mit strukturellen Haushaltsproblemen. In dieser Situation zusätzliche langfristige Verpflichtungen aufzubauen, ohne die daraus entstehenden Zielkonflikte offen anzusprechen, erschwert eine ehrliche Diskussion über die finanziellen Prioritäten des Staates.
Der Bundesrechnungshof warnt seit Jahren vor den Folgen wachsender Zinslasten und einer zunehmenden Einschränkung der finanzpolitischen Handlungsfähigkeit. Dahinter steht eine einfache haushaltspolitische Realität: Je größer der Anteil fest gebundener Ausgaben wird, desto kleiner wird der Spielraum für politische Gestaltung. Werden diese Verpflichtungen immer umfangreicher, müssen künftige Regierungen möglicherweise Leistungen begrenzen, Steuern erhöhen, zusätzliche Schulden aufnehmen oder Investitionen zurückstellen. Welche Maßnahmen tatsächlich ergriffen werden, ist eine politische Entscheidung. Dass höhere Finanzierungskosten die verfügbaren Möglichkeiten einschränken, lässt sich dagegen kaum bestreiten.
Auch die Frage der Generationengerechtigkeit erhält dadurch eine besondere Bedeutung. Ausgerechnet Merz betonte in derselben Regierungserklärung, dass Kinder und Jugendliche nicht immer größere Lasten schultern dürften. Er sprach von einer Gerechtigkeitslücke zwischen den Generationen, die ohne entschlossenes Handeln weiter wachsen werde. Dieses Argument steht in einem Spannungsverhältnis zu einer Finanzpolitik, die gegenwärtige Ausgaben in erheblichem Umfang über zusätzliche Kredite ermöglicht. Denn die kommenden Generationen müssen nicht nur ihre eigenen staatlichen Aufgaben finanzieren, sondern auch die Zinsen und Refinanzierungsrisiken übernehmen, die aus heutigen Haushaltsentscheidungen entstehen.
Dabei geht es nicht darum, die Unterstützung der Ukraine grundsätzlich infrage zu stellen oder ihre sicherheitspolitische Bedeutung zu bestreiten. Es gibt nachvollziehbare Gründe, einem angegriffenen europäischen Staat militärisch und finanziell beizustehen. Ebenso lässt sich argumentieren, dass diese Unterstützung auch deutschen Sicherheitsinteressen dient und langfristig höhere Kosten verhindern könnte. Doch selbst eine politisch und sicherheitspolitisch begründete Ausgabe verliert dadurch nicht ihren Preis. Wer staatliches Handeln verantwortet, sollte deshalb sowohl dessen Nutzen als auch dessen Finanzierung und langfristige Auswirkungen offen benennen.
Gerade in einer parlamentarischen Demokratie muss es möglich sein, über die Kosten unterschiedlicher politischer Prioritäten zu sprechen, ohne jede Kritik an der Finanzierung automatisch als Ablehnung der zugrunde liegenden Ziele zu behandeln. Die Frage, wie viel Unterstützung Deutschland leisten kann, wie sie finanziert wird und welche Belastungen dadurch entstehen, ist keine Nebensache. Sie gehört ins Zentrum einer verantwortungsvollen Haushaltsdebatte.
Merz stellt dagegen einen haushaltstechnischen Mechanismus so dar, als sei damit der wirtschaftliche Zielkonflikt bereits aufgelöst. Tatsächlich erlaubt die Bereichsausnahme lediglich, zusätzliche Kredite aufzunehmen, ohne unmittelbar an anderer Stelle entsprechende Einsparungen vornehmen zu müssen. Sie garantiert weder dauerhaft niedrige Zinsen noch unbegrenzte staatliche Einnahmen und schon gar nicht, dass die Finanzierungskosten künftige Sozial- und Bildungshaushalte unberührt lassen.
Ob Deutschland angesichts steigender Schulden und Zinslasten in einigen Jahren tatsächlich zu erheblichen Kürzungen gezwungen sein wird, lässt sich heute nicht mit Sicherheit vorhersagen. Wirtschaftswachstum, Steuereinnahmen, Zinsentwicklung und politische Entscheidungen werden darüber mitbestimmen. Doch gerade diese Unsicherheit spricht gegen die kategorische Behauptung des Bundeskanzlers.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Deutschland heute zusätzliche Milliarden für die Ukraine bereitstellen kann. Sie lautet, welche Verpflichtungen damit entstehen und wer sie morgen tragen muss. Eine Finanzierung auf Kredit verhindert nicht, dass Kosten anfallen. Sie verändert lediglich den Zeitpunkt, zu dem diese Kosten in den öffentlichen Haushalten sichtbar werden.
Wenn Friedrich Merz erklärt, kein Euro für die Ukraine fehle bei den Sozial- und Bildungsausgaben, beschreibt er allenfalls die Möglichkeit, unmittelbare Kürzungen durch zusätzliche Schulden zu vermeiden. Eine Zusicherung für die Zukunft kann er daraus nicht ableiten. Wer Generationengerechtigkeit zum politischen Maßstab erhebt, muss auch die finanziellen Konsequenzen der heutigen Kreditaufnahme berücksichtigen. Denn Schulden mögen politische Konflikte in der Gegenwart entschärfen. Sie beseitigen sie nicht. Sie verlagern einen Teil davon auf die Steuerzahler und Haushalte von morgen.
“Also es braucht sich keine Sorgen zu machen. Wir müssen schon ein bisschen in die Hände spucken, aber wir werden das miteinander schaffen.”
Johann Wadephul (CDU), Bundesaußenminister bei Maybrit Illner 15.10.2026