Sexismus und Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb der Bundeswehr in den Jahren 2023, 2024 und 2025
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Sexismus und Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung in der Bundeswehr in den Jahren 2023 bis 2025.
Wichtigste Punkte:
- Die Bundesregierung betont eine Null-Toleranz-Politik gegenüber sexualisiertem Fehlverhalten in der Bundeswehr. Alle Verdachtsfälle würden untersucht und könnten disziplinarische, arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.
- Es wird eingeräumt, dass es ein Dunkelfeld nicht gemeldeter Vorfälle gibt. Eine wissenschaftliche Dunkelfeldstudie des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr soll Ende 2026 Ergebnisse liefern.
- Die Drucksache enthält umfangreiche Anlagen mit gemeldeten Vorfällen, darunter:
- sexuelle Belästigung,
- sexuelle Nötigung,
- sexuelle Übergriffe,
- Vergewaltigungen,
- Verletzungen des Intimbereichs durch Bildaufnahmen,
- Besitz oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte,
- sexistische und diskriminierende Vorfälle.
- Zu Entlassungen wegen erwiesener Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung nennt die Bundesregierung:
- 37 Entlassungen im Jahr 2023
- 35 Entlassungen im Jahr 2024
- 19 Entlassungen im Jahr 2025
- Die Bundesregierung erklärt mehrfach, dass bestimmte Daten nicht statistisch erfasst werden, etwa:
- konkrete Disziplinarmaßnahmen,
- Spannungsversetzungen,
- Nutzung der Rechtsberatung in Einzelfällen,
- viele Personalentscheidungen im Zusammenhang mit den Vorfällen.
- Zur Frauenrepräsentanz in Führungsfunktionen wird angegeben:
- 271 Soldatinnen in entsprechenden Funktionen 2023,
- 276 im Jahr 2024,
- 287 im Jahr 2025,
- 239 bis September 2026.
- Bei den Frauenanteilen in Laufbahn- und Verwendungsbereichen liegt der Anteil im Sanitätsdienst bei 44,2 % und im Militärmusikdienst bei 23,5 %. In diesen Bereichen sieht die Bundesregierung keine Unterrepräsentanz von Frauen.
- Die Bundeswehr verfügt laut Antwort über rund 4.900 Unterkunftsgebäude. Sanitäranlagen sollen grundsätzlich getrennt für Frauen und Männer bereitgestellt werden; wo dies baulich nicht möglich sei, werde die Trennung organisatorisch sichergestellt.
Quelle: [Drucksache 21/8512]