Paläs­ti­nen­si­sche Kri­tik an Deutsch­land zwi­schen berech­tig­ten Anlie­gen und frag­wür­di­gen Vor­wür­fen

phoe­nix run­de: Drei Jah­re 7. Okto­ber — Was hat sich seit­dem ver­än­dert?

Nazih Mush­ar­bash, Prä­si­dent der Deutsch-Paläs­ti­nen­si­schen Gesell­schaft, rich­tet in der Gesprächs­run­de deut­li­che Kri­tik an die deut­sche Poli­tik und Gesell­schaft:

  • Man­geln­de Empa­thie und Ungleich­be­hand­lung des Leids: Er kri­ti­siert, dass der jüdi­schen Opfer des 7. Okto­bers in Deutsch­land zwar zurecht gedacht wer­de, das immense Leid und die vie­len Toten auf paläs­ti­nen­si­scher Sei­te jedoch weit­ge­hend igno­riert wür­den. Die deut­sche Poli­tik ver­nach­läs­si­ge das Mit­ge­fühl für die paläs­ti­nen­si­sche Bevöl­ke­rung, obwohl das Leben aller Men­schen gleich wert­voll sei.
  • Feh­len­de Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen Isra­el­kri­tik und Anti­se­mi­tis­mus: Mush­ar­bash bemän­gelt, dass in Deutsch­land – auch im Kon­text der Staats­rä­son – sach­li­che Kri­tik an der israe­li­schen Regie­rungs­po­li­tik nicht sau­ber von Anti­se­mi­tis­mus getrennt wer­de. Wer die Poli­tik Isra­els kri­ti­sie­re, gera­te sehr schnell unter den Ver­dacht, anti­se­mi­tisch oder isra­el­feind­lich zu sein.
  • Gene­ral­ver­dacht und Dis­kri­mi­nie­rung: Paläs­ti­nen­si­sche, ara­bisch­stäm­mi­ge sowie mus­li­mi­sche Men­schen wür­den in Deutsch­land unter einen pau­scha­len Gene­ral­ver­dacht gestellt. Zudem berich­tet er von Dis­kri­mi­nie­rung im All­tag und an Schu­len, wo paläs­ti­nen­si­sche Kin­der von Lehr­kräf­ten mit­un­ter sogar als „Ter­ro­ris­ten“ bezeich­net wor­den sei­en.
  • Defi­zi­te in der Bil­dungs- und Auf­klä­rungs­ar­beit: Er weist dar­auf hin, dass es vie­len Men­schen an his­to­ri­schem und poli­ti­schem Wis­sen über die deut­sche Geschich­te und das beson­de­re Ver­hält­nis zum Juden­tum feh­le. Er for­dert eine ver­stärk­te poli­ti­sche Bil­dung an Schu­len, um Unwis­sen­heit abzu­bau­en und gegen­sei­ti­ges Ver­ständ­nis zu för­dern.
  • Aus­gren­zung statt Ein­bin­dung: Anstatt in Deutsch­land leben­de Paläs­ti­nen­se­rin­nen und Paläs­ti­nen­ser an den Rand zu drän­gen, for­dert er, sie aktiv ein­zu­bin­den. Da sie bei­de Gesell­schaf­ten gut ken­nen, könn­ten sie als wich­ti­ge Brü­cken­bau­er die­nen.

Wo endet legi­ti­me Anteil­nah­me am israe­lisch-paläs­ti­nen­si­schen Kon­flikt, und wo beginnt der Ver­such, die­sen Kon­flikt auf die deut­sche Gesell­schaft zu über­tra­gen?

Dabei wür­de ich drei Grund­sät­ze unter­schei­den:

  1. Nie­mand hat das Recht, den Nah­ost­kon­flikt mit Gewalt, Ein­schüch­te­rung, Ter­ror­ver­herr­li­chung oder anti­se­mi­ti­scher Het­ze auf deut­schen Stra­ßen aus­zu­tra­gen. Das gilt unab­hän­gig von Her­kunft, Reli­gi­on oder Staats­an­ge­hö­rig­keit.
  2. Auch Men­schen mit paläs­ti­nen­si­schen Wur­zeln haben das Recht, fried­lich zu demons­trie­ren, die Bun­des­re­gie­rung zu kri­ti­sie­ren und poli­ti­sche For­de­run­gen zu stel­len. Die Mei­nungs­frei­heit gilt nicht nur für deut­sche Staats­bür­ger. Auch fried­li­che Ver­samm­lun­gen aus­län­di­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger genie­ßen recht­li­chen Schutz.
  3. Die deut­sche Poli­tik hat eine eigen­stän­di­ge Ver­ant­wor­tung für den gesell­schaft­li­chen Frie­den in Deutsch­land. Sie muss jüdi­sches Leben schüt­zen, Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern und die Grund­rech­te aller Ein­woh­ner gewähr­leis­ten. Dar­aus folgt aber kei­ne Ver­pflich­tung, sämt­li­che poli­ti­schen For­de­run­gen paläs­ti­nen­si­scher Orga­ni­sa­tio­nen zu über­neh­men.

Was lässt sich an Mush­ar­bashs Kri­tik tat­säch­lich bele­gen?

1. Sei­ne Behaup­tung, Deutsch­land zei­ge kaum Empa­thie für Paläs­ti­nen­ser

Mush­ar­bash behaup­tet in der Sen­dung, Deutsch­land geden­ke der israe­li­schen Opfer, igno­rie­re jedoch die paläs­ti­nen­si­schen Toten weit­ge­hend.

Das ist zunächst eine poli­ti­sche Bewer­tung, kei­ne nach­ge­wie­se­ne Tat­sa­che.

Man müss­te unter­schei­den zwi­schen der Hal­tung der Bun­des­re­gie­rung, der Bericht­erstat­tung deut­scher Medi­en und der Anteil­nah­me inner­halb der Bevöl­ke­rung. Dass Deutsch­land öffent­lich an den 7. Okto­ber erin­nert, beweist nicht, dass paläs­ti­nen­si­sches Leid igno­riert wird.

Sei­ne pau­scha­le Aus­sa­ge ist durch das Sen­dungs­tran­skript nicht belegt.

2. Sei­ne Behaup­tung, Isra­el­kri­tik wer­de mit Anti­se­mi­tis­mus gleich­ge­setzt

Hier ist die Rechts- und Regie­rungs­la­ge recht ein­deu­tig.

Die Bun­des­re­gie­rung stell­te am 25. Juni 2025 aus­drück­lich klar, dass Kri­tik an Isra­el und sei­ner Regie­rung mög­lich ist und nicht pau­schal als anti­se­mi­tisch gilt.

Aller­dings gibt es tat­säch­lich Aus­ein­an­der­set­zun­gen dar­über, wel­che Äuße­run­gen noch legi­ti­me Isra­el­kri­tik dar­stel­len und wann israel­be­zo­ge­ner Anti­se­mi­tis­mus beginnt.

Mush­ar­bash kann daher kon­kre­te Fäl­le einer unge­recht­fer­tig­ten Anti­se­mi­tis­mus­be­schul­di­gung kri­ti­sie­ren. Aus sol­chen Fäl­len folgt aber nicht, dass Deutsch­land grund­sätz­lich jede Kri­tik an Isra­el unter­drückt.

3. Sei­ne Behaup­tung eines Gene­ral­ver­dachts gegen Paläs­ti­nen­ser und Mus­li­me

Hier gibt es empi­ri­sche Anhalts­punk­te für Dis­kri­mi­nie­rung.

Die Orga­ni­sa­ti­on CLAIM doku­men­tier­te für 2025 ins­ge­samt 4.096 anti­mus­li­mi­sche Vor­fäl­le in Deutsch­land, dar­un­ter Belei­di­gun­gen, Dis­kri­mi­nie­run­gen, Bedro­hun­gen und Gewalt­ta­ten.

Die­se Zah­len sind aller­dings nicht spe­zi­fisch für Paläs­ti­nen­ser. Sie bewei­sen auch kei­nen all­ge­mei­nen staat­li­chen Gene­ral­ver­dacht.

4. Sein Umgang mit der Paro­le „Inti­fa­da“

Hier liegt ein beson­ders kri­ti­scher Punkt sei­ner Argu­men­ta­ti­on.

Mush­ar­bash erklärt die Inti­fa­da in ers­ter Linie sprach­lich als Abschüt­teln von Unter­drü­ckung. Die­se Erklä­rung berück­sich­tigt jedoch nicht aus­rei­chend die his­to­ri­sche Bedeu­tung der Inti­fa­d­as, ins­be­son­de­re die Selbst­mord­an­schlä­ge und die Ermor­dung israe­li­scher Zivi­lis­ten wäh­rend der zwei­ten Inti­fa­da.

Des­halb ist die Reak­ti­on jüdi­scher Men­schen auf ent­spre­chen­de Paro­len in Deutsch­land nicht allein mit einem sprach­li­chen Miss­ver­ständ­nis zu erklä­ren.

Ob eine kon­kre­te Äuße­rung straf­bar ist, hängt vom Zusam­men­hang ab. Aber eine Paro­le kann auch unter­halb der Straf­bar­keits­schwel­le ein­schüch­ternd wir­ken.

Gera­de wenn Mush­ar­bash mehr gegen­sei­ti­ges Ver­ständ­nis for­dert, müss­te er die­se his­to­ri­sche Erfah­rung aus­drück­lich berück­sich­ti­gen.

Wel­che Ver­ant­wor­tung tra­gen paläs­ti­nen­si­sche Orga­ni­sa­tio­nen in Deutsch­land?

Das ist eine berech­tig­te Fra­ge, die man eben­so an ihre Ver­tre­ter rich­ten kann wie die Fra­ge nach Dis­kri­mi­nie­rung.

Deutsch­land hat bereits Gren­zen gezo­gen: Nach dem 7. Okto­ber 2023 wur­den die Betä­ti­gung der Hamas sowie das Netz­werk Sami­doun ver­bo­ten. Sami­doun hat­te den Ter­ror­an­griff öffent­lich begrüßt.

Von Orga­ni­sa­tio­nen, die sich als gesell­schaft­li­che Brü­cken­bau­er ver­ste­hen, kann man des­halb kon­kre­te Posi­tio­nie­run­gen erwar­ten: gegen anti­se­mi­ti­sche Gewalt, gegen die Ein­schüch­te­rung jüdi­scher Mit­bür­ger, gegen Ter­ror­ver­herr­li­chung und für die unein­ge­schränk­te Gel­tung des deut­schen Rechts.

Das ist kein Son­der­maß­stab für Paläs­ti­nen­ser. Er gilt für jede poli­ti­sche, reli­giö­se oder migran­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on.

Was bleibt von Mush­ar­bashs Kri­tik?

Sei­ne Aus­sa­gen ent­hal­ten drei ver­schie­de­ne Arten von Behaup­tun­gen:

  • Empi­risch gestütz­te Anlie­gen: Dis­kri­mi­nie­rung mus­li­mi­scher Men­schen ist doku­men­tiert; auch eine sach­li­che Debat­te über israe­li­sche Regie­rungs­po­li­tik muss mög­lich blei­ben.
  • Nicht aus­rei­chend beleg­te Ver­all­ge­mei­ne­run­gen: Deutsch­land igno­rie­re paläs­ti­nen­si­sches Leid und stel­le Paläs­ti­nen­ser grund­sätz­lich unter Gene­ral­ver­dacht.
  • Kon­tro­ver­se Bewer­tun­gen: Sei­ne Deu­tung von Inti­fa­da-Paro­len und sei­ne Kri­tik an der deut­schen Erin­ne­rungs­kul­tur.

Eine wich­ti­ge Unter­schei­dung fehlt dabei häu­fig: Paläs­ti­nen­ser in Deutsch­land sind kei­ne ein­heit­li­che Grup­pe. Man­che sind ein­ge­wan­dert, ande­re hier gebo­ren, man­che besit­zen die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit. Aus Her­kunft allein lässt sich kei­ne poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung für Ereig­nis­se im Nahen Osten ablei­ten.

Der ent­schei­den­de Maß­stab soll­te des­halb kon­kre­tes Ver­hal­ten sein, nicht die Her­kunft.

Aus mei­ner Sicht erge­ben sich aus der Dis­kus­si­on zwei Fra­gen, die getrennt beant­wor­tet wer­den müs­sen: Wer­den paläs­ti­nen­si­sche Men­schen in Deutsch­land dis­kri­mi­niert? Und wer­den jüdi­sche Men­schen in Deutsch­land durch die Über­tra­gung des Nah­ost­kon­flikts bedroht oder ein­ge­schüch­tert? Für bei­de Pro­ble­me gibt es doku­men­tier­te Anhalts­punk­te. Kei­nes recht­fer­tigt das ande­re.

Beson­ders auf­schluss­reich wäre in einer sol­chen Gesprächs­run­de daher eine direk­te Nach­fra­ge an Mush­ar­bash gewe­sen:

Wel­che kon­kre­te Ver­ant­wor­tung über­nimmt die Deutsch-Paläs­ti­nen­si­sche Gesell­schaft dafür, dass poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen über Isra­el und Paläs­ti­na in Deutsch­land nicht zu Anti­se­mi­tis­mus, Ein­schüch­te­rung oder einer Spal­tung zwi­schen Bevöl­ke­rungs­grup­pen füh­ren?

Die­se Fra­ge lässt sich stel­len, ohne berech­tig­te Beschwer­den über Dis­kri­mi­nie­rung zurück­zu­wei­sen.


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