phoenix runde: Drei Jahre 7. Oktober — Was hat sich seitdem verändert?
Nazih Musharbash, Präsident der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft, richtet in der Gesprächsrunde deutliche Kritik an die deutsche Politik und Gesellschaft:
- Mangelnde Empathie und Ungleichbehandlung des Leids: Er kritisiert, dass der jüdischen Opfer des 7. Oktobers in Deutschland zwar zurecht gedacht werde, das immense Leid und die vielen Toten auf palästinensischer Seite jedoch weitgehend ignoriert würden. Die deutsche Politik vernachlässige das Mitgefühl für die palästinensische Bevölkerung, obwohl das Leben aller Menschen gleich wertvoll sei.
- Fehlende Differenzierung zwischen Israelkritik und Antisemitismus: Musharbash bemängelt, dass in Deutschland – auch im Kontext der Staatsräson – sachliche Kritik an der israelischen Regierungspolitik nicht sauber von Antisemitismus getrennt werde. Wer die Politik Israels kritisiere, gerate sehr schnell unter den Verdacht, antisemitisch oder israelfeindlich zu sein.
- Generalverdacht und Diskriminierung: Palästinensische, arabischstämmige sowie muslimische Menschen würden in Deutschland unter einen pauschalen Generalverdacht gestellt. Zudem berichtet er von Diskriminierung im Alltag und an Schulen, wo palästinensische Kinder von Lehrkräften mitunter sogar als „Terroristen“ bezeichnet worden seien.
- Defizite in der Bildungs- und Aufklärungsarbeit: Er weist darauf hin, dass es vielen Menschen an historischem und politischem Wissen über die deutsche Geschichte und das besondere Verhältnis zum Judentum fehle. Er fordert eine verstärkte politische Bildung an Schulen, um Unwissenheit abzubauen und gegenseitiges Verständnis zu fördern.
- Ausgrenzung statt Einbindung: Anstatt in Deutschland lebende Palästinenserinnen und Palästinenser an den Rand zu drängen, fordert er, sie aktiv einzubinden. Da sie beide Gesellschaften gut kennen, könnten sie als wichtige Brückenbauer dienen.
Wo endet legitime Anteilnahme am israelisch-palästinensischen Konflikt, und wo beginnt der Versuch, diesen Konflikt auf die deutsche Gesellschaft zu übertragen?
Dabei würde ich drei Grundsätze unterscheiden:
- Niemand hat das Recht, den Nahostkonflikt mit Gewalt, Einschüchterung, Terrorverherrlichung oder antisemitischer Hetze auf deutschen Straßen auszutragen. Das gilt unabhängig von Herkunft, Religion oder Staatsangehörigkeit.
- Auch Menschen mit palästinensischen Wurzeln haben das Recht, friedlich zu demonstrieren, die Bundesregierung zu kritisieren und politische Forderungen zu stellen. Die Meinungsfreiheit gilt nicht nur für deutsche Staatsbürger. Auch friedliche Versammlungen ausländischer Staatsangehöriger genießen rechtlichen Schutz.
- Die deutsche Politik hat eine eigenständige Verantwortung für den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland. Sie muss jüdisches Leben schützen, Diskriminierung verhindern und die Grundrechte aller Einwohner gewährleisten. Daraus folgt aber keine Verpflichtung, sämtliche politischen Forderungen palästinensischer Organisationen zu übernehmen.
Was lässt sich an Musharbashs Kritik tatsächlich belegen?
1. Seine Behauptung, Deutschland zeige kaum Empathie für Palästinenser
Musharbash behauptet in der Sendung, Deutschland gedenke der israelischen Opfer, ignoriere jedoch die palästinensischen Toten weitgehend.
Das ist zunächst eine politische Bewertung, keine nachgewiesene Tatsache.
Man müsste unterscheiden zwischen der Haltung der Bundesregierung, der Berichterstattung deutscher Medien und der Anteilnahme innerhalb der Bevölkerung. Dass Deutschland öffentlich an den 7. Oktober erinnert, beweist nicht, dass palästinensisches Leid ignoriert wird.
Seine pauschale Aussage ist durch das Sendungstranskript nicht belegt.
2. Seine Behauptung, Israelkritik werde mit Antisemitismus gleichgesetzt
Hier ist die Rechts- und Regierungslage recht eindeutig.
Die Bundesregierung stellte am 25. Juni 2025 ausdrücklich klar, dass Kritik an Israel und seiner Regierung möglich ist und nicht pauschal als antisemitisch gilt.
Allerdings gibt es tatsächlich Auseinandersetzungen darüber, welche Äußerungen noch legitime Israelkritik darstellen und wann israelbezogener Antisemitismus beginnt.
Musharbash kann daher konkrete Fälle einer ungerechtfertigten Antisemitismusbeschuldigung kritisieren. Aus solchen Fällen folgt aber nicht, dass Deutschland grundsätzlich jede Kritik an Israel unterdrückt.
3. Seine Behauptung eines Generalverdachts gegen Palästinenser und Muslime
Hier gibt es empirische Anhaltspunkte für Diskriminierung.
Die Organisation CLAIM dokumentierte für 2025 insgesamt 4.096 antimuslimische Vorfälle in Deutschland, darunter Beleidigungen, Diskriminierungen, Bedrohungen und Gewalttaten.
Diese Zahlen sind allerdings nicht spezifisch für Palästinenser. Sie beweisen auch keinen allgemeinen staatlichen Generalverdacht.
4. Sein Umgang mit der Parole „Intifada“
Hier liegt ein besonders kritischer Punkt seiner Argumentation.
Musharbash erklärt die Intifada in erster Linie sprachlich als Abschütteln von Unterdrückung. Diese Erklärung berücksichtigt jedoch nicht ausreichend die historische Bedeutung der Intifadas, insbesondere die Selbstmordanschläge und die Ermordung israelischer Zivilisten während der zweiten Intifada.
Deshalb ist die Reaktion jüdischer Menschen auf entsprechende Parolen in Deutschland nicht allein mit einem sprachlichen Missverständnis zu erklären.
Ob eine konkrete Äußerung strafbar ist, hängt vom Zusammenhang ab. Aber eine Parole kann auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle einschüchternd wirken.
Gerade wenn Musharbash mehr gegenseitiges Verständnis fordert, müsste er diese historische Erfahrung ausdrücklich berücksichtigen.
Welche Verantwortung tragen palästinensische Organisationen in Deutschland?
Das ist eine berechtigte Frage, die man ebenso an ihre Vertreter richten kann wie die Frage nach Diskriminierung.
Deutschland hat bereits Grenzen gezogen: Nach dem 7. Oktober 2023 wurden die Betätigung der Hamas sowie das Netzwerk Samidoun verboten. Samidoun hatte den Terrorangriff öffentlich begrüßt.
Von Organisationen, die sich als gesellschaftliche Brückenbauer verstehen, kann man deshalb konkrete Positionierungen erwarten: gegen antisemitische Gewalt, gegen die Einschüchterung jüdischer Mitbürger, gegen Terrorverherrlichung und für die uneingeschränkte Geltung des deutschen Rechts.
Das ist kein Sondermaßstab für Palästinenser. Er gilt für jede politische, religiöse oder migrantische Organisation.
Was bleibt von Musharbashs Kritik?
Seine Aussagen enthalten drei verschiedene Arten von Behauptungen:
- Empirisch gestützte Anliegen: Diskriminierung muslimischer Menschen ist dokumentiert; auch eine sachliche Debatte über israelische Regierungspolitik muss möglich bleiben.
- Nicht ausreichend belegte Verallgemeinerungen: Deutschland ignoriere palästinensisches Leid und stelle Palästinenser grundsätzlich unter Generalverdacht.
- Kontroverse Bewertungen: Seine Deutung von Intifada-Parolen und seine Kritik an der deutschen Erinnerungskultur.
Eine wichtige Unterscheidung fehlt dabei häufig: Palästinenser in Deutschland sind keine einheitliche Gruppe. Manche sind eingewandert, andere hier geboren, manche besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Aus Herkunft allein lässt sich keine politische Verantwortung für Ereignisse im Nahen Osten ableiten.
Der entscheidende Maßstab sollte deshalb konkretes Verhalten sein, nicht die Herkunft.
Aus meiner Sicht ergeben sich aus der Diskussion zwei Fragen, die getrennt beantwortet werden müssen: Werden palästinensische Menschen in Deutschland diskriminiert? Und werden jüdische Menschen in Deutschland durch die Übertragung des Nahostkonflikts bedroht oder eingeschüchtert? Für beide Probleme gibt es dokumentierte Anhaltspunkte. Keines rechtfertigt das andere.
Besonders aufschlussreich wäre in einer solchen Gesprächsrunde daher eine direkte Nachfrage an Musharbash gewesen:
Welche konkrete Verantwortung übernimmt die Deutsch-Palästinensische Gesellschaft dafür, dass politische Auseinandersetzungen über Israel und Palästina in Deutschland nicht zu Antisemitismus, Einschüchterung oder einer Spaltung zwischen Bevölkerungsgruppen führen?
Diese Frage lässt sich stellen, ohne berechtigte Beschwerden über Diskriminierung zurückzuweisen.