Schar­fe Wor­te erset­zen kei­ne über­zeu­gen­de Poli­tik

Fried­rich Merz greift zum denk­bar schärfs­ten Vor­wurf: Die von der AfD pro­pa­gier­te „Remi­gra­ti­on“ lie­fe auf eth­ni­sche Säu­be­rung hin­aus. Damit stellt der Kanz­ler die Aus­ein­an­der­set­zung über Migra­ti­on in einen Zusam­men­hang, der weit über den übli­chen par­la­men­ta­ri­schen Streit hin­aus­reicht. Wer einen sol­chen Begriff ver­wen­det, trägt beson­de­re Ver­ant­wor­tung für die Genau­ig­keit sei­ner Argu­men­ta­ti­on. Die demo­kra­ti­sche Öffent­lich­keit braucht Klar­heit dar­über, wel­che kon­kre­ten For­de­run­gen gemeint sind, wen sie tref­fen wür­den und wo die Gren­ze zwi­schen rechts­staat­li­cher Auf­ent­halts­be­en­di­gung und dis­kri­mi­nie­ren­der Ver­trei­bung über­schrit­ten wird.

Die AfD beant­wor­tet die­se Fra­ge mit der Ver­si­che­rung, sie wol­le ledig­lich gel­ten­des Recht durch­set­zen und aus­rei­se­pflich­ti­ge Aus­län­der abschie­ben. Die­se Selbst­dar­stel­lung ersetzt aller­dings kei­ne Prü­fung ihrer poli­ti­schen Vor­ha­ben. Ent­schei­dend ist, wie eine Par­tei ihre Zie­le in Geset­ze und Ver­wal­tungs­pra­xis über­set­zen will. Wel­che indi­vi­du­el­len Rech­te wür­den gewahrt? Wel­che Men­schen sol­len zur Aus­rei­se bewegt wer­den, und mit wel­chen Mit­teln? Wie passt die For­de­rung nach getrenn­ten Schul­klas­sen für Flücht­lings­kin­der zu dem Anspruch, gesell­schaft­li­che Pro­ble­me zu lösen? Gera­de dort, wo staat­li­che Poli­tik Men­schen dau­er­haft von­ein­an­der trennt, muss sie sich Fra­gen nach ihren Fol­gen für Teil­ha­be und Zusam­men­le­ben gefal­len las­sen.

Umge­kehrt darf die Kri­tik an sol­chen Vor­ha­ben nicht die Unter­schie­de ver­wi­schen, auf denen eine sach­li­che Migra­ti­ons­de­bat­te beruht. Die Abschie­bung eines Men­schen nach einem rechts­staat­li­chen Ver­fah­ren ist etwas ande­res als die Aus­gren­zung auf­grund sei­ner Abstam­mung. Wer bei­des sprach­lich inein­an­der­schiebt, erschwert die not­wen­di­ge Unter­schei­dung. Merz müss­te des­halb prä­zi­se zei­gen, wel­che For­de­run­gen der AfD sei­nen schwer­wie­gen­den Vor­wurf tra­gen. Die mora­li­sche Wucht einer For­mu­lie­rung ent­bin­det einen Regie­rungs­chef nicht von der Pflicht, nach­voll­zieh­bar zu argu­men­tie­ren.

Das gilt auch für sei­ne War­nung vor den wirt­schaft­li­chen Fol­gen. Der Hin­weis auf die Bedeu­tung ein­ge­wan­der­ter Beschäf­tig­ter in Pfle­ge, Kran­ken­häu­sern und Gas­tro­no­mie lenkt den Blick auf eine wesent­li­che Fra­ge: Was wür­de eine Poli­tik bewir­ken, die Men­schen zum Weg­ge­hen drängt oder Deutsch­land als Lebens- und Arbeits­ort unat­trak­tiv macht? Die Behaup­tung, kein ein­zi­ges Kran­ken­haus und kein Restau­rant könn­ten dann wei­ter­ar­bei­ten, ist jedoch eine pau­scha­le Zuspit­zung. Eine über­zeu­gen­de Kri­tik müss­te erklä­ren, wel­che Beschäf­tig­ten von wel­chen Maß­nah­men betrof­fen wären. Außer­dem ver­die­nen Men­schen Rechts­si­cher­heit und fai­re Behand­lung unab­hän­gig davon, ob ihre Arbeits­kraft gera­de gebraucht wird.

Der Wahl­er­folg der AfD in Sach­sen-Anhalt ver­schärft die­sen Kon­flikt. Als stärks­te Par­tei kann sie erheb­li­chen poli­ti­schen Rück­halt bean­spru­chen. Eine abso­lu­te Mehr­heit hat sie damit nicht. Aus ihrem Ergeb­nis folgt weder ein Anspruch auf Koali­ti­ons­part­ner noch die Zustim­mung der Bevöl­ke­rung zu jeder ein­zel­nen For­de­rung ihres Pro­gramms. Eben­so wenig kön­nen ihre Geg­ner dar­aus Trost zie­hen, dass die Mehr­heit sie nicht gewählt hat. Ein sol­ches Ergeb­nis ver­langt eine ernst­haf­te Aus­ein­an­der­set­zung mit den Grün­den des Zuspruchs, ohne dar­aus eine pau­scha­le Recht­fer­ti­gung ihrer Poli­tik abzu­lei­ten.

Für Merz ist die Kon­fron­ta­ti­on des­halb auch eine Bewäh­rungs­pro­be der eige­nen Regie­rungs­fä­hig­keit. Schar­fe Angrif­fe mögen die Rei­hen der poli­ti­schen Geg­ner der AfD schlie­ßen. Sie beant­wor­ten aber noch kei­ne Fra­gen nach funk­tio­nie­ren­den Behör­den, ver­läss­li­cher Infra­struk­tur oder einer nach­voll­zieh­ba­ren Migra­ti­ons­po­li­tik. Wer Ver­trau­en zurück­ge­win­nen will, muss Ent­schei­dun­gen erklä­ren, Pro­ble­me erkenn­bar bear­bei­ten und sich an Ergeb­nis­sen mes­sen las­sen. Die Abgren­zung zur AfD kann die­se Arbeit beglei­ten; erset­zen kann sie sie nicht.

Die glei­che Genau­ig­keit ist im Streit über Russ­land und die Ukrai­ne erfor­der­lich. For­de­run­gen nach einem Ende der Unter­stüt­zung für die Ukrai­ne müs­sen an ihren Fol­gen für die Sicher­heit Euro­pas gemes­sen wer­den. Die AfD muss erklä­ren, wes­halb ihr Kurs einen trag­fä­hi­gen Frie­den begüns­ti­gen soll­te und wie sie wei­te­rer rus­si­scher Aggres­si­on begeg­nen wür­de. Der Kanz­ler wie­der­um muss sei­ne Gegen­po­si­ti­on begrün­den. Der Vor­wurf, eine Par­tei ste­he auf Russ­lands Sei­te, gewinnt poli­ti­sche Sub­stanz erst durch die Aus­ein­an­der­set­zung mit ihren kon­kre­ten Ent­schei­dun­gen und deren Kon­se­quen­zen.

Eine demo­kra­ti­sche Debat­te darf hart sein. Ihre Stär­ke zeigt sich dar­in, dass sie auch unter Druck prä­zi­se bleibt. Die AfD muss sich an den tat­säch­li­chen Fol­gen ihrer For­de­run­gen mes­sen las­sen, Merz an der Belast­bar­keit sei­ner Vor­wür­fe und der Qua­li­tät sei­ner Regie­rungs­po­li­tik. Für bei­des braucht es mehr als die nächs­te sprach­li­che Eska­la­ti­on: eine Öffent­lich­keit, die nach­fragt, und Poli­ti­ker, die dar­auf kon­kre­te Ant­wor­ten geben.


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