Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Schulden von KfW-Studienkreditnehmenden und BAföG-Darlehensnehmenden.
Wichtigste Ergebnisse:
- Zum 15. September 2026 befanden sich rund 19.705 Personen in der Auszahlungsphase, 18.395 in der Karenzphase und 159.511 in der Rückzahlungsphase eines KfW-Studienkredits. In der Rückzahlungsphase gab es 1.002 notleidende Darlehen.
- Die durchschnittliche Zinsbelastung für vollständig zurückgezahlte KfW-Studienkredite ist stark gestiegen: von etwa 1.633 Euro (2017) auf 4.493 Euro (2026).
- Die durchschnittlichen Zinssätze des KfW-Studienkredits lagen zuletzt zwischen etwa 5,5 % und 7,8 %, je nach Anpassungszeitpunkt.
- Aktuell zahlen 29.937 Kreditnehmende, also 15,1 % des Gesamtportfolios, einen Zinssatz von über 7 %.
- In der Rückzahlungsphase haben:
- 22.843 Personen variable Zinsen von über 7 %,
- 118.962 Personen variable Zinsen zwischen 5 % und 7 %.
- Die ausstehenden KfW-Studienkredite belaufen sich auf mehrere Milliarden Euro. Der größte Anteil entfällt auf Darlehen in der Rückzahlungsphase mit Zinssätzen zwischen 5 % und 7 % (Kapitalsaldo rund 1,615 Mrd. Euro).
- Die KfW erklärt, mit dem Studienkredit keine Gewinnerzielungsabsicht zu verfolgen. Die Zinseinnahmen sollen Kosten, Risiken und Verwaltung decken. Der durchschnittliche Ergebnisbeitrag habe zwischen 2011 und 2025 etwa 0,1 % des Kreditportfolios pro Jahr betragen.Zur Zukunft des BAföG prognostiziert die Bundesregierung:
- Nach aktueller Rechtslage würde die Zahl der Geförderten bis 2030 von 276.000 auf 231.000 sinken.
- Mit dem geplanten 30. BAföG-Änderungsgesetz würde sie stattdessen auf etwa 284.000 bis 286.000 steigen.
- Entsprechend würden auch die BAföG-Ausgaben höher ausfallen: Für 2030 werden mit Reform rund 2,208 Mrd. Euro statt 1,672 Mrd. Euro prognostiziert.
Kernaussage: Die Drucksache zeigt eine hohe und gestiegene Belastung vieler KfW-Studienkreditnehmender durch Zinsen sowie die Erwartung der Bundesregierung, dass eine geplante BAföG-Reform deutlich mehr Studierende fördern würde.
Quelle: [Drucksache 21/8183]